Informationen zum Wechsel des Studienganges und der Studien- und Fachprüfungsordnung im Bachelor Berufliche Bildung
Wer kann wann wechseln?
- Wechseln k?nnen alle Studierenden, die im Bachelorstudiengang Berufliche Bildung/Fachrichtung Sozialp?dagogik (210 ECTS-Punkte) ab dem Sommersemester 2021 immatrikuliert sind. H?hersemestrige Studierende k?nnen nicht wechseln.
- In Sonderf?llen (Studienbeginn vor Sommersemester 2021 und noch nicht im 4. Fachsemester) wenden Sie sich bitte an die Fachvertretung für Berufliche Bildung und ihre Didaktik
Ein Antrag auf Wechsel muss bis einschlie?lich dem 15.09.2025 erfolgen. Sp?ter eingereichte Antr?ge werden nicht anerkannt.
Wie kann ich einen Wechsel veranlassen?
- Für den Wechsel füllen Sie bitte das Formular ?Antrag auf Wechsel des Studienfaches/Studienganges“(169.3 KB)(169.3 KB) aus und geben dieses ORIGINAL unterschrieben bei der Fachvertretung Berufliche Bildung ab (Einwurf im Postkasten Kapuzinerstra?e).
- Füllen Sie bitte unbedingt das vorgesehene Formular aus.
Was bedeutet es, wenn ich den Wechsel beantrage?
- Mit dem Absenden des Formulars zum Wechsel des Studiengangs und der Studien- und Fachprüfungsordnung vom Bachelorstudiengang Berufliche Bildung (210 ECTS-Punkte) zum Bachelorstudiengang Berufliche Bildung (180 ECTS-Punkte) stimmen Sie der Bearbeitung durch den Prüfungsausschuss Berufliche Bildung zu.
- D.h. mit der Bewilligung durch den Prüfungsausschuss erfolgt automatisiert der Wechsel in den Studiengang und die Studien- und Fachprüfungsordnung Berufliche Bildung/Fachrichtung Sozialp?dagogik (180 ECTS).
Was geschieht mit meinen schon erbrachten Studienleistungen?
- Ihre bis dato im Bachelorstudiengang Berufliche Bildung (210 ECTS-Punkte) erbrachten Leistungsnachweise werden in Form von ?quivalenzanerkennungen in den Bachelorstudiengang Berufliche Bildung (180 ECTS-Punkte) übertragen.
- Leistungen aus den Modulen Allgemeine P?dagogik und F?rderp?dagogik II sowie Teile des gew?hlten Unterrichtsfaches, die nicht im Bachelor Berufliche Bildung/Fachrichtung Sozialp?dagogik (180 ECTS-Punkte) angerechnet werden k?nnen, k?nnen sp?ter im Master Berufliche Bildung/Fachrichtung Sozialp?dagogik (120 ECTS-Punkte) anerkannt werden. Hierfür melden Sie sich bei uns, wenn Sie im neuen Master eingeschrieben sind.
Was muss ich einreichen?
- Es ist allein das Formular(169.3 KB)(169.3 KB) auszufüllen und einzureichen. Alles Weitere wird dann von uns veranlasst.