Für die Aufnahme des BA-Studiums Berufliche Bildung/Sozialp?dagogik (180 ECTS) ben?tigen Sie ein Vorpraktikum, das dem Studienziel f?rderlich ist. Die Dauer umfasst mindestens 4 Wochen (150 Stunden). Es darf nicht l?nger als drei Jahre vor Studienbeginn zurückliegen.
Das Vorpraktikum kann auf das sp?tere Berufspraktikum angerechnet werden. Von daher empfiehlt sich keine Teilung von 2 x 2 Wochen. Das Berufspraktikum fordert mind. 4 Wochen am Stück. Für die Anrechnung muss das Praktikum in Vollzeit erfolgen. Für weitere Informationen zu den Anforderungen des Beruflichen Praktikums für eine sp?tere Anrechnung siehe Reiter ?Berufspraktikum“ unten.
Die Praktikumsbescheinigung muss bis sp?testens Ende des ersten Semesters eingereicht werden und hat folgende Inhalte:
- Beginn und Dauer des Praktikums
- Beschreibung der p?dagogischen T?tigkeit
- Name und Beschreibung des Tr?gers bzw. der Einrichtung (achten Sie hier auf sozialp?dagogische T?tigkeiten)
Anforderungen
Das Vorpraktikum muss in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe absolviert worden sein. Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sind: Kinderkrippe, Kindertagesst?tte, Hort, Einrichtungen der Jugendarbeit (Jugendzentrum, Jugendtreff, Jugendbildungsst?tte, Spielmobil), Einrichtungen der Jugendsozialarbeit, Einrichtungen der Familienf?rderung (Familienbildungsst?tten, Familienfreizeiten, Familienerholung) und Einrichtungen der Familienhilfe (Beratungsstellen, Heimerziehung, betreute Wohnformen, sozialp?dagogische Familienhilfe).
Entscheidend ist, dass es sich beim Vorpraktikum um p?dagogische T?tigkeiten bei einer p?dagogischen Einrichtung handelt! Es genügt nicht:
- reine Entwicklungshilfe im Ausland,
- unterrichtende T?tigkeit
- einzelne Gruppenstunden, über einen l?ngeren Zeitraum verteilt (z.B. Leitung einer Jugendgruppe im Verein, Nachhilfe-Stunden)
- Au-Pair-T?tigkeit
Einen relativ zuverl?ssigen Anhaltspunkt für die Anerkennungsm?glichkeit liefert in der Regel die Betreuung vor Ort: Gibt es p?dagogische Ansprechpersonen? Wurde in dem Arbeitsverh?ltnis p?dagogisch gehandelt?
Anerkennung des Vorpraktikums durch praktische T?tigkeiten vor dem Studium
Die Anzahl an zurückliegenden Jahren vor Studienbeginn spielt bei den folgend aufgelisteten praktischen T?tigkeiten keine Rolle.
Das Vorpraktikum muss nicht absolviert werden, wenn…
- eine dem Studienziel dienende abgeschlossene p?dagogische Ausbildung vorliegt (Erzieher:innen, Kinderpfleger:innen, Sozialassistent:innen, Familienpfleger:innen, Logop?d:innen, Heilerziehungspfleger:innen, Heilerziehungspflegehelfer:innen)
- die fachpraktische Ausbildung an Fachoberschulen/Berufsoberschulen in mind. einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe absolviert wurde
- Praktika im Rahmen der Ausbildung an beruflichen Gymnasien o.?. in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe
- Freiwilliges Soziales Jahr oder Bundesfreiwilligendienst in einer Einrichtung der Familien- und Jugendhilfe
- ein Studium der Sozialen Arbeit, Erziehungswissenschaften, P?dagogik erfolgreich abgeschlossen wurde mit Praktika im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe
Bitte legen Sie bei Einschreibung entsprechende Unterlagen vor. Nicht anerkannt werden Praktika aus dem Bereich Pflege- und Gesundheit, wenn diese keinen sozialp?dagogischen Schwerpunkt hatten.