Information gem. Art. 13 Abs. 1, 2 und Art. 14 Abs. 1, 2 DSGVO über die Datenverarbeitung im Rahmen von Berufungsverfahren
Inneruniversit?re Ansprechstelle für die Verarbeitungst?tigkeit
Referat III/1 - Hochschullehrende, Beamtinnen und Beamte
Kapuzinerstra?e 20
96047 Bamberg
Telefon: +49 951 863 1265
Telefax: +49 951 863 4061
E-Mail: personal3-1(at)uni-bamberg.de
Zweck der Datenverarbeitung
Durchführung von Berufungsverfahren. Es sind Eignung, Bef?higung und fachliche Leistung (vgl. Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz) der Bewerbenden im Hinblick auf eine zu besetzende Stelle zu prüfen, um eine Bestenauswahl zu treffen.
Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. e, Art. 9 Abs. 2 Buchst. b und h, Art. 88 Abs. 1 DSGVO i. V. m. Art. 103 BayBG, Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 2 und 3 BayDSG und Art. 66 BayHIG (Beamte) bzw. in entsprechender Anwendung gem. Art. 145 Abs. 2 BayBG (Arbeitnehmer)
Es besteht keine Pflicht zur Bereitstellung personenbezogener Daten. Sollten notwendige Informationen jedoch nicht bereitgestellt werden, kann die Bewerbung im Berufungsverfahren nicht berücksichtigt werden.
Von Verarbeitungst?tigkeit betroffene Personen
Bewerberinnen und Bewerber auf eine Stelle als Professorin bzw. Professor, Juniorprofessorin bzw. Juniorprofessor oder Nachwuchsprofessorin bzw. Nachwuchsprofessor
Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten
- Namen
- 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网daten
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Staatsangeh?rigkeit
- Geschlecht
- ggf. Familienstand und Kinderzahl
- ggf. Personenfoto
- Lebenslauf, Werdegang
- Zeugnisse und weitere Qualifikationsnachweise
- ggf. Behinderungsnachweis
Empf?nger von personenbezogenen Daten
- universit?tsinterne Datenweitergabe
- Personalreferat III/1
- Dekanat
- Berufungsausschuss
- Universit?tsleitung
- Fakult?tsrat
- Senat
- Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst
- ggf. Schwerbehindertenvertretung
- universit?tsexterne Datenübermittlung
- Gutachterinnen bzw. Gutachter
- Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Dauer, für welche die personenbezogenen Daten gespeichert werden
Im Falle einer erfolglosen Bewerbung werden die Bewerbungsdaten sp?testens sechs Monate nach erfolgter Absage gel?scht und die Bewerbungsunterlagen in diesem Zuge vernichtet. Sollte es im Nachgang der Absage zu einem Rechtsstreit kommen, verl?ngert sich die Aufbewahrungsdauer im Rahmen der Erforderlichkeit.
Im Falle einer erfolgreichen Bewerbung werden die Bewerbungsdaten und -unterlagen im erforderlichen Umfang in die Personalakte übernommen.
Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschlie?lich Profiling
Es besteht keine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall einschlie?lich Profiling im Sinne des Art. 22 DSGVO
Beachten Sie daneben bitte die allgemeinen Inhalte der Datenschutzinformationen. Sollte w?hrend eines laufenden Berufungsverfahrens die L?schung der Bewerbungsdaten gem. Art. 17 DSGVO verlangt werden, wird dies als Rücknahme der Bewerbung gewertet.