Information gem?? Art. 13 Abs. 1, 2 DSGVO über die Datenverarbeitung im Rahmen der Genehmigung und Abrechnung von Exkursionen
Die Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Formularserverbetriebs findet sich auf der übergeordneten Seite.
Inneruniversit?re Ansprechstellen für die Verarbeitungst?tigkeit
Leitung Abteilung II – Studium und Lehre
Helga St?cklein
Kapuzinerstra?e 25
Telefon: +49 951 863 1031
E-Mail: abt-studium(at)uni-bamberg.de
Referat IV/1 – Sach- und Investitionshaushalt
Ute Haderlein
Kapuzinerstra?e 20
Telefon: +49 951 863 1092
E-Mail: sachhaushalt(at)uni-bamberg.de
Zwecke der Datenverarbeitung
Gew?hrleistung des Unfallversicherungsschutzes, Abrechnung der Exkursionsmittel
Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) und Art. 2 Abs. 1 Satz 2, Art. 3 Abs. 1 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) – Lehre als universit?re Aufgabe
- in diesem Rahmen Sicherstellung des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes für Studierende gem. § 2 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. c SGB VII
- zu diesem Zweck Bewirtschaftung der dafür erforderlichen Mittel gem. Art. 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a BayHIG
Von Verarbeitungst?tigkeit betroffene Personen
Exkursionsleitungen, Exkursionsteilnehmende, Personal der exkursionsdurchführenden Lehreinheiten
Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten
- Besch?ftigte: Namen, organisatorische Zuordnung, Kostenstelle, E-Mail-Adresse, Funktion
- Studierende: Identifikationsdaten der Teilnehmenden; bei Nutzung von Privat-PKWs Verzichtserkl?rung in Bezug auf Schadensersatzansprüche
- Ort, Zeit, Zweck, studienbezogene Einordnung und Finanzierung (Mittel, Kostenstellen) der Exkursionen
Empf?nger von personenbezogenen Daten und Zwecke der Offenlegung
Teilnahmelisten und bei Nutzung von Privat-PKWs erforderliche Schadensersatz-Verzichtserkl?rungen werden allein bei den exkursionsdurchführenden Lehreinheiten verarbeitet und aufbewahrt
Dauer, für welche die personenbezogenen Daten gespeichert werden
In der Abteilungsleitung II werden die Daten zur Exkursionsgenehmigung für die Dauer von 1 Jahr gespeichert.
Die Aufbewahrungsfrist für die im Referat IV/1 verarbeiteten Daten richtet sich nach den allgemeinen Aufbewahrungsfristen für Haushaltsunterlagen und betr?gt zehn Jahre.
Die Schadensersatz-Verzichtserkl?rungen werden sechs Monate nach Beendigung der Exkursion vernichtet.
Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschlie?lich Profiling
Es besteht keine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall einschlie?lich Profiling im Sinne des Art. 22 DSGVO
Beachten Sie daneben bitte die allgemeinen Inhalte der Datenschutzinformationen sowie die Datenschutzinformation zum Formularserver.