Information gem?? Art. 13 Abs. 1, 2 DSGVO über die Datenverarbeitung im Rahmen der Genehmigung und Abrechnung von Exkursionen

Die Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Formularserverbetriebs findet sich auf der übergeordneten Seite.

Inneruniversit?re Ansprechstellen für die Verarbeitungst?tigkeit

Leitung Abteilung II – Studium und Lehre
Helga St?cklein
Kapuzinerstra?e 25
Telefon: +49 951 863 1031
E-Mail: abt-studium(at)uni-bamberg.de

Referat IV/1 – Sach- und Investitionshaushalt
Ute Haderlein
Kapuzinerstra?e 20
Telefon: +49 951 863 1092
E-Mail: sachhaushalt(at)uni-bamberg.de

Zwecke der Datenverarbeitung

Gew?hrleistung des Unfallversicherungsschutzes, Abrechnung der Exkursionsmittel

Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art. 4 Abs. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) und Art. 2 Abs. 1 Satz 2, Art. 3 Abs. 1 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) – Lehre als universit?re Aufgabe

  • in diesem Rahmen Sicherstellung des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes für Studierende gem. § 2 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. c SGB VII
  • zu diesem Zweck Bewirtschaftung der dafür erforderlichen Mittel gem. Art. 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a BayHIG

Von Verarbeitungst?tigkeit betroffene Personen

Exkursionsleitungen, Exkursionsteilnehmende, Personal der exkursionsdurchführenden Lehreinheiten

Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten

  • Besch?ftigte: Namen, organisatorische Zuordnung, Kostenstelle, E-Mail-Adresse, Funktion
  • Studierende: Identifikationsdaten der Teilnehmenden; bei Nutzung von Privat-PKWs Verzichtserkl?rung in Bezug auf Schadensersatzansprüche
  • Ort, Zeit, Zweck, studienbezogene Einordnung und Finanzierung (Mittel, Kostenstellen) der Exkursionen

Empf?nger von personenbezogenen Daten und Zwecke der Offenlegung

Teilnahmelisten und bei Nutzung von Privat-PKWs erforderliche Schadensersatz-Verzichtserkl?rungen werden allein bei den exkursionsdurchführenden Lehreinheiten verarbeitet und aufbewahrt

Dauer, für welche die personenbezogenen Daten gespeichert werden

In der Abteilungsleitung II werden die Daten zur Exkursionsgenehmigung für die Dauer von 1 Jahr gespeichert.

Die Aufbewahrungsfrist für die im Referat IV/1 verarbeiteten Daten richtet sich nach den allgemeinen Aufbewahrungsfristen für Haushaltsunterlagen und betr?gt zehn Jahre.

Die Schadensersatz-Verzichtserkl?rungen werden sechs Monate nach Beendigung der Exkursion vernichtet.

Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschlie?lich Profiling

Es besteht keine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall einschlie?lich Profiling im Sinne des Art. 22 DSGVO

Beachten Sie daneben bitte die allgemeinen Inhalte der Datenschutzinformationen sowie die Datenschutzinformation zum Formularserver.