Hannah Fischer/Universit?t Bamberg

Die Universit?tsleitung legt den Studierenden in diesem Jahr die Briefwahl ans Herz, um das Infektionsrisiko mit dem Corona-Virus zu verringern.

Was man zu den Hochschulwahlen im Sommersemester 2020 wissen muss

Sechs Fragen und Antworten zu Inhalt und Organisation

Die Hochschulwahlen für die Studierenden an der Universit?t Bamberg finden heuer am 21. Juli statt. Gew?hlt werden das Studierendenparlament sowie die Vertreterinnen und Vertreter für den Senat und den Fakult?tsrat. Trotz Corona Pandemie wird so die demokratische Mitbestimmung gew?hrleistet. Die Universit?tsleitung empfiehlt den Studierenden, die Briefwahl in Anspruch zu nehmen, um das Infektionsrisiko mit dem Corona-Virus gering zu halten. Was ist bei der Wahl zu beachten? Sechs Fragen und Antworten zu Inhalt und Organisation der Wahl:

Wer wird gew?hlt?

Bei den Hochschulwahlen werden zum einen die studentischen Vertreterinnen und Vertreter im Senat gew?hlt. Der Senat ist das wichtigste zentrale Organ für Angelegenheiten von Forschung und Lehre. Er nimmt beispielsweise Stellung zu Vorschl?gen für Berufungen von Professorinnen und Professoren oder beschlie?t Vorschl?ge für Einrichtung, ?nderung oder Aufhebung von Studieng?ngen. Die Studierendenschaft ist mit zwei Vertreterinnen oder Vertretern repr?sentiert, die sich für die Belange ihrer Kommilitoninnen und Kommilitonen einsetzen.

Zum anderen wird das Studierendenparlament (ehemals studentischer Konvent) gew?hlt. Es besteht aus 17 Vertreterinnen und Vertretern der verschiedenen Hochschulgruppen, die von der Studierendenschaft unmittelbar gew?hlt werden, sowie den beiden studentischen Senatsmitgliedern und 16 Vertreterinnen und Vertretern der Fachschaften. Hier wird über Themen, die für alle Studierende der Universit?t wichtig sind, debattiert. Dabei geht es unter anderem um die F?rderung der geistigen, musischen, kulturellen und sportlichen Interessen der Studierenden. Ziel ist es, L?sungen zu finden, die die Situation der Studierenden nachhaltig verbessern.

Au?erdem werden die Vertreterinnen und Vertreter für die Fakult?tsr?te gew?hlt. Es geht also um die Studierendenvertretung auf Fakult?tsebene. Der Fakult?tsrat besch?ftigt sich mit grunds?tzlichen Fragen der Forschung und Lehre der Fakult?t. Dabei geht es um die Verwendung von Ressourcen, wie beispielsweise Geld- und Sachmittel, oder auch um Studien- und Prüfungsordnungen. Aus der Studierendenschaft werden zwei Vertreterinnen bzw. Vertreter gew?hlt. Die Mitwirkung der Studierenden in allen drei Gremien ist unter anderem im Artikel 52 des Bayerischen Hochschulgesetzes verankert.

Warum ist W?hlen wichtig?

Die Wahlbeteiligung unter den Studierenden ist anhaltend gering. In der vergangenen Wahlperiode lag die Beteiligung nur bei rund 16 Prozent. In den Statusgruppen der Hochschullehrerinnen und -lehrer, der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie des sonstigen Personals aus Technik und Verwaltung f?llt die Wahlbeteiligung bedeutend h?her aus. Wenn sich immer weniger Studierende an den Hochschulwahlen beteiligen, stellt sich die Frage, inwiefern die Studierendenvertreterinnen und -vertreter die n?tige Legitimation ihrer Kommilitoninnen und Kommilitonen besitzen, um sie auf Fakult?ts- oder Universit?tseben zu vertreten. Mit einer h?heren Wahlbeteiligung k?nnen die Studierenden ihren Vertreterinnen und Vertretern mehr Legitimation zukommen lassen und ihrer Stimme in den Gremien mehr Gewicht verleihen.

Wann wird gew?hlt?

Die Stimmabgabe in den Wahllokalen findet am Dienstag, 21. Juli 2020, von 9 bis 18 Uhr statt. Die Briefwahlunterlagen müssen ebenfalls bis zum Abend des Wahltags um 18 Uhr im Wahlamt eingegangen sein.

Wo wird gew?hlt?

Wahllokale sind in folgenden R?umen eingerichtet:

  • An der Universit?t 7/Raum 01.05 (nicht barrierefrei)
  • Marcushaus/R?ume 02.27 und 02.32 (Foyer und H?rsaal im II. Obergeschoss)
  • Feldkirchenstra?e 21/ Raum 00.107
  • An der Weberei 5/ Raum 00.043

Es besteht keine Bindung an ein bestimmtes Wahllokal. Jede wahlberechtigte Person kann ihre Stimme in einem Wahllokal ihrer Wahl abgeben. Die Universit?t ruft die Studierenden in diesem Semester dazu auf, besonders die Briefwahl zu nutzen, um das Infektionsrisiko gering zu halten.

Wie bekomme ich die Briefwahlunterlagen?

Zur Beantragung der Briefwahlunterlagen stehen zwei unterschiedliche Wege zur Verfügung:

  • ?ber das Formular auf der Internetseite k?nnen die Briefwahlunterlagen online beantragt werden.
  • Die Wahlunterlagen k?nnen auch schriftlich mit dem Formular im Anhang der Wahlbenachrichtigung beantragt werden, die die Studierenden via E-Mail erreicht hat. Dazu wird das Formular ausgefüllt und unterschrieben an die Adresse des Wahlamts (Kapuzinerstra?e 25, 96047 Bamberg) gesendet.

Am Dienstag, 7. Juli, um 16 Uhr endet die Frist für den Eingang von Antr?gen auf postalische ?bersendung der Briefwahlunterlagen. Versandt werden die Unterlagen ab Mittwoch, 8. Juli. Bis zu eine Woche sp?ter, n?mlich Dienstag, den 14. Juli, um 16 Uhr k?nnen noch Antr?ge auf Briefwahl bei pers?nlicher Entgegennahme der Wahlunterlagen gestellt werden. Für die Abholung muss vorab telefonisch unter 0951/863 1440 oder via E-Mail an wahlamt(at)uni-bamberg.de ein Termin mit dem Wahlamt vereinbart werden.

Was muss ich bei der Wahl vor Ort beachten?

Bei der Wahl in den Wahllokalen ist auf das Infektionsschutz- und Hygienekonzept zu achten, das im Vorfeld der Wahl auf den Internetseiten des Wahlamts ver?ffentlicht wird. Die Wahllokale dürfen ausschlie?lich mit Mund-Nase-Bedeckung betreten werden. Au?erdem ist der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Stifte zum Ausfüllen der Stimmzettel müssen von den W?hlerinnen und W?hlern selbst mitgebracht werden. Um das Infektionsrisiko zu verringern, legt die Universit?tsleitung den Studierenden aber die Briefwahl ans Herz. Zus?tzlich zu Maske und Stift ist bei pers?nlicher Stimmabgabe ein Lichtbildausweis (z. B. Studierendenausweis, Personalausweis, Führerschein, Reisepass) n?tig.

Alle wichtigen Informationen stehen auf den Internetseiten des Wahlamts zu Verfügung. Dort werden auch die Ergebnisse der Wahl ver?ffentlicht.

Rückfragen zur Durchführung der Hochschulwahlen richten Sie an:

Benedikt Kammerl
Abteilung II – Wahlen
E-Mail: wahlamt(at)uni-bamberg.de
Telefon: +49 951 863 1440