Step by Step - Initiative der Gleichstellungsbeauftragten Wissenschaft zur Realisierung der Chancengleichheit von Frauen in Forschung und Lehre

An der Universit?t Bamberg sind aktuell rund 30% aller Professuren mit Frauen besetzt. Damit dies so bleibt und die Gleichstellung von Frauen in der Wissenschaft weiter ausgebaut wird, unterst¨¹tzt die Universit?t Bamberg Frauen bei jedem Schritt zur Professur.

Mit den Geldern der Bayerischen Gleichstellungsf?rderung (BGF) wird an der Universit?t Bamberg das Programm "Step by Step" finanziert. Nachwuchswissenschaftlerinnen erhalten hier auf jeder Karrierestufe die M?glichkeit der finanziellen F?rderung. Die Stipendien mit einer Maximalf?rderdauer von 12 Monaten werden einmal j?hrlich vergeben (vorbehaltlich der Mittelvergabe durch das StMBW) und dienen vor allem einer Finanzierung von ?bergangsphasen.

F?rderrunde 2025

Der n?chste Bewerbungszeitraum startet am 11. November 2024 (08:00 Uhr) und endet am 24. November 2024 (23:59 Uhr).

In diesem Zeitraum wird im Men¨¹ links das Bewerbungsformular sichtbar, ¨¹ber welches Sie sich bewerben k?nnen. 

Allgemeine Informationen

Wir bitten Sie, sich m?glichst langfristig vor einer Bewerbung pers?nlich beraten zu lassen, wie Step by Step m?glichst karrieref?rdernd f¨¹r Sie eingesetzt werden kann.

Daf¨¹r empfehlen wir Ihnen dringend im Voraus der Bewerbung die Karriereberatung der TRAc wahrzunehmen, sowie ein Beratungsgespr?ch mit unserer Referentin f¨¹r geschlechtergerechte Karriereentwicklung Maria Ragni unter karriere.gbwiss(at)uni-bamberg.de zu vereinbaren. 

Bewerbungsvorraussetzungen

Um sich als Nachwuchswissenschaftlerin f¨¹r Step by Step bewerben zu k?nnen, m¨¹ssen Sie durch Ihre Forschung mit der Universit?t Bamberg verbunden sein (z. B. ¨¹ber Ihre Betreuerin oder Ihren Betreuer).  

Des Weiteren finden Sie hier die Checkliste f¨¹r eine vollst?ndige Bewerbung, sowie die Formulare zur Datenschutzerkl?rung und die Vereinbarung zur Teilnahme an unserem Rahmenprogramm.

M?gliche Stipendien

Promotionsstipendium (Abschluss): Das Stipendium wird f¨¹r max. zw?lf Monate bewilligt und betr?gt 1.200 Euro monatlich.

Post-Doc-Stipendium: Das Stipendium wird f¨¹r max. zw?lf Monate bewilligt und betr?gt 2.400 Euro monatlich.

Habil-Stipendium: Das Stipendium wird f¨¹r max. zw?lf Monate bewilligt und betr?gt 2.800 Euro monatlich.

Post-Habil-Stipendium: Das Stipendium wird f¨¹r max. zw?lf Monate bewilligt und betr?gt 3.200 Euro monatlich.

Stipendiatinnen mit Kindern erhalten au?erdem einen Betreuungszuschlag von 300 Euro f¨¹r ein Kind und zus?tzlich 100 Euro f¨¹r jedes weitere Kind unter 12 Jahren.

Ab der kommenden F?rderrunde gibt es eine Zulage zur Krankenversicherung in H?he von 200 €. Diese wird ausgezahlt sofern die Stipendiatin sich weder ¨¹ber die Familienversicherung noch durch die Ehe versichern kann. 

Rahmenprogramm

Neben der finanziellen Unterst¨¹tzung werden alle Stipendiatinnen auch durch ein Rahmenprogramm gef?rdert. Dieses beinhaltet ein Evaluationsgespr?ch mit dem Gleichstellungsb¨¹ro Wissenschaft innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des F?rderzeitraum und einen gemeinsamen Workshop aller Stipendiatinnen.

Der Netzwerk- und Gruppengedanken ist ebenfalls Teil des Rahmenprogramms. Der Austausch und die regelm??igen (informellen) Treffen, sowie die individuelle Beratungen und F?rderungen sollen die Stipendiatinnen auf Ihren Karrierewegen unterst¨¹tzen und begleiten.

Abschlussbericht

Nach einer F?rderung sind alle Stipendiatinnen verpflichtet, sp?testens zwei Monate nach dem Ende der F?rderung unaufgefordert einen Abschlussbericht sowie eine Bewertung der im Bericht angef¨¹hrten Leistungen durch die betreuende Person vorzulegen.

Ansprechperson

Maria Ragni (sie/ihr)

Telefon: 0951- 863 - 1288

E-Mail: karriere.gbwiss(at)uni-bamberg.de

Wann sind die Bewilligungszeitr?ume?

Die Bewilligungszeitr?ume bzw. die Laufzeiten der Stipendien beginnen fr¨¹hestens ab April des F?rderjahres, k?nnen aber je nach Bedarf auch sp?ter beginnen. In begr¨¹ndeten Ausnahmef?llen kann das Stipendium auch schon ein Monat eher beginnen, es kann aber keine p¨¹nktliche Auszahlung garantiert werden.

In welcher Form sollen die Bewerbungsunterlagen abgegeben werden?

Bitte senden Sie uns Ihre Unterlagen ¨¹ber das Powermailformular als PDF-Dateien. 

Wie ausf¨¹hrlich sollten die Projektbeschreibung und das Arbeitsprogramm sein?

Insgesamt 5 Seiten.

Wer ist die Ansprechperson beim Anschreiben?

Die Stipendien werden von den Universit?tsgleichstellungsbeauftragten in der Wissenschaft vergeben, daher sind sie Ansprechpartnerinnen im Anschreiben. Sie k?nnen entweder allgemein "An die Universit?tsgleichstellungsbeauftragten in der Wissenschaft" schreiben, oder aber alle Universit?tsgleichstellungsbeauftragten in der Wissenschaft pers?nlich nennen.

Ist der Lebenslauf mit einem Bild einzureichen?

Es ist nicht notwendig, dem Lebenslauf ein Bild hinzuzuf¨¹gen.

Falle ich wegen meines Alters durch die F?rderungsbedingungen oder k?nnen Kinder- oder Pflegezeiten angerechnet werden?

Die Altersgrenze ist ein Richtwert, Kinderzeiten oder die Pflege von Angeh?rigen sowie Beeintr?chtigung durch Migration oder Behinderung werden ber¨¹cksichtigt, soweit sie aus den Bewerbungsunterlagen ersichtlich sind.

Ich bin eingeschriebene Promotionsstudentin, bin aber nicht an der Universit?t Bamberg besch?ftig, kann ich mich dann ¨¹berhaupt f¨¹r das Stipendium bewerben?

Ja.

Ab wann kann ich ein Post-Doc-Stipendium beantragen? Muss ich daf¨¹r die Dissertationsurkunde schon besitzen oder reicht ein Nachweis dar¨¹ber, dass die Arbeit eingereicht wurde?

Zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist muss die Dissertationsurkunde noch nicht vorliegen und es muss auch noch nicht die Disputatio erfolgt sein. Das Stipendium kann aber erst gew?hrt werden, sobald Sie erfolgreich verteidigt haben. Bitte vermerken Sie dies dann in Ihrem Anschreiben.

Sind Teilzeitstipendien m?glich?

Ja, Sie k?nnen neben einer Teilzeitanstellung parallel ein Teilzeitstipendium beantragen.

Ist es auch m?glich ein 50%-Stipendium f¨¹r den doppelten Zeitraum zu beantragen?

Nein, durch ein Teilzeitstipendium verl?ngert sich der Bewilligungszeitraum nicht.

Sollen Gutachten getrennt abgeben werden?

Ja, Gutachten sollten direkt vom Verfassenden an uns gesendet werden, gerne auch per Mail.

K?nnen Gutachten nachgereicht werden?

Nein. Gutachten k?nnen nicht nachgereicht werden. Bewerbungen, bei denen nicht alle Unterlagen vorliegen, k?nnen nicht ber¨¹cksichtigt werden.

Ist dieses Stipendium steuerfrei?

Das Stipendium ist nach den in ¡ì 3 Nr. 44 Buchstabe a) und b) EStG genannten Voraussetzung steuerfrei.

Bin ich ¨¹ber das Stipendium krankenversichert?

Eine Krankenversicherung ist im Stipendium nicht inbegriffen, Sie m¨¹ssen sich selbst versichern.Ab 2024 gibt es eine Zulage zur Krankenversicherung in H?he von 200 €. Diese wird ausgezahlt sofern die Stipendiatin sich weder ¨¹ber die Familienversicherung noch durch die Ehe versichern kann. Dies gilt f¨¹r private und gesetzliche Krankenversicherungen. 

Sind Nebeneink¨¹nfte gestattet?

Nebeneink¨¹nfte sind im Normalfall nicht gestattet. Erlaubt ist ein Lehrauftrag pro Semester, alle weiteren T?tigkeiten sollten mit den Gleichstellungsbeauftragten Wissenschaft abgesprochen werden und wenn dann Ihrer wissenschaftlichen Karriere dienen.

Wann wird ¨¹ber Vergabe entschieden bzw. wann werden die Bescheide verschickt?

Wir versuchen sp?testens im Februar nach Bewerbungsende die Bescheide zu versenden. Auf Grund der vielen Bewerbungen ist eine fr¨¹here Entscheidung leider nicht m?glich.

Wie wahrscheinlich ist es, dass ein Stipendium gew?hrt wird?

Zur Wahrscheinlichkeit der F?rderung kann keine Aussage gemacht werden. F?rderzahlen sind abh?ngig von den Geldern, die zur Verf¨¹gung stehen, der Karrierestufen der Bewerberinnen und der Anzahl der Antr?ge. In den letzten Jahren hat sich die Bewerberinnenzahl stetig erh?ht, weswegen es schwer ist, im Vorfeld die Chancen einzelner Bewerbungen einzusch?tzen. Tendenziell steigt die F?rderchance, je weiter eine Bewerberin in ihrer akademischen Karriere ist.