Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten
Bei der Wahrnehmung unserer Aufgaben gilt, dass wir als Gleichstellungsbeauftragte:
- zur Verschwiegenheit verpflichtet sind und keine personenbezogenen Daten oder vertraulichen Angelegenheiten ohne Einwilligung der Betroffenen weitergeben;
- zu Gleichstellungsfragen beraten und unterstützen, wobei sich alle Besch?ftigten unmittelbar an die Gleichstellungsbeauftragten wenden k?nnen;
- vertrauensvoll mit der Personalvertretung und der Dienststellenleitung zusammenarbeiten;
- an allen Angelegenheiten mitwirken, die grunds?tzliche Bedeutung für die Gleichstellung von Frauen und M?nnern, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Sicherung der Chancengleichheit haben k?nnen; dazu z?hlen auch die Ausgestaltung von Stellenausschreibungen, das Auswahlverfahren zum Vorstellungsgespr?ch und die Auswahlentscheidungen, soweit es sich um Stellen handelt, bei denen Frauen deutlich unterrepr?sentiert sind oder wenn bei gleicher Eignung und Bef?higung eine Auswahlentscheidung zwischen M?nnern und Frauen zu treffen ist;
- insbesondere bei organisatorischen und strukturellen Fragen des Dienstbetriebs beteiligt sind;
- ein unmittelbares Vortragsrecht bei der Dienststellenleitung haben;
- frühzeitig bei der Aufstellung allgemeiner Grunds?tze zur Vergabe von Leistungspr?mien und Leistungszulagen zu informieren sind.