Auslage in den Dekanaten und elektronische Auslage
Auslage in den Dekanaten
Nach Eingang der Dissertationsgutachten wird die Dissertation zusammen mit den Gutachten für einen Zeitraum von zwei Wochen im Dekanat der Fakult?t ausgelegt, der die Betreuerin bzw. der Betreuer angeh?rt. Zur Einsicht berechtigt sind alle Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer im Sinne von Art. 2 Abs. 3 Satz 1 BayHSchPG sowie die entpflichteten Professoren und Professorinnen und alle Mitglieder des Promotionsausschusses der Fakult?ten 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网 sowie 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网 Kulturwissensschaften.
Die Einsichtnahme ist w?hrend der Gesch?ftszeiten der Dekanate der jeweiligen Fakult?t m?glich.
Elektronische Auslage
Seit dem Sommersemester 2019 besteht zus?tzlich zur Auslage in den Dekanaten die M?glichkeit der elektronischen Einsichtnahme. Diese bedarf der vorherigen Einwilligung der Promotionskandidaten/innen sowie deren Gutachter/innen. Ob die zus?tzliche M?glichkeit zur elektronischen Einsichtnahme besteht, wird den Einsichtsberechtigten über die Auslagemitteilung bekannt gemacht.
Informationen zur elektronischen Auslage finden Sie hier.