Für die Studierenden der Slavistik bestehen M?glichkeiten zum Studium an ausl?ndischen Universit?ten, an denen eine slavische Sprache als Unterrichtssprache zugelassen ist.
Partneruniversit?ten
Bulgarien
Великотърновски университет ?Св. св. Кирил и Методий“, Weliko Tarnowo
Estland
Georgien
Staatliche Iwane-Dschawachischwili-Universit?t Tiflis, Tiflis
Kasachstan
Ablaj-Khan-Universit?t für Internationale Beziehungen und Weltsprachen, Almaty
Kroatien
Sveu?ili?te u Dubrovniku, Dubrovnik
Lettland
Polen
Uniwersytet Jagielloński, Krakau
Uniwersytet Rzeszowski, Rzeszow
Uniwersytet Miko?aja Kopernika w Toruniu, Toruń
Russische F?deration
Казанский федеральный университет, Kasan
Serbien
Универзитет у Крагу?евцу, Kragujevac
Државни универзитет у Новом Пазару, Novi Pazar
Универзитет у Новом Саду, Novi Sad
Es ist auch m?glich, ein Auslandssemester an einer nicht-slavischsprachigen Universit?t, beispielsweise in Frankreich oder Italien, zu absolvieren, sofern ein Slavistikstudium,dort angeboten wird und die lokal geforderten Sprachkenntnisse vorhanden sind.
Alle wichtigen Informationen zum Auslandsstudium finden Sie auf der Seite des Akademischen Auslandsamts.
Für die Studierenden der Slavistik bestehen M?glichkeiten zum Studium an ausl?ndischen Universit?ten, an denen eine slavische Sprache als Unterrichtssprache zugelassen ist.
Aufgrund der kurzen Gesamtdauer des Masterstudiums und des zeitlichen Umfangs des organisatorischen Vorlaufs für ein Auslandssemester sollten Sie sich m?glichst frühzeitig mit dem Thema ?Auslandsstudium“ auseinandersetzen, da die Bewerbungsfristen für einen Auslandsaufenthalt im 3. Fachsemester bei einem Studienantritt im Wintersemester ggf. schon wenige Wochen nach Studienbeginn enden.
Anrechnung von Leistungen aus dem Ausland
Wenn Sie am ERASMUS-Programm teilnehmen und sich die im Ausland erbrachten Leistungen bei uns anrechnen lassen m?chten, vereinbaren Sie noch vor Ihrem Auslandaufenthalt einen Sprechstundentermin mit der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. Die anzuerkennenden Lehrveranstaltungen werden gemeinsam auf Eignung geprüft und eine Anerkennungsvereinbarung ausgefüllt. Bitte halten Sie die entsprechenden Informationen bereit.
Die Anrechnung von Studienzeiten und Prüfungsleistungen, die in gleichen oder anderen Studieng?ngen an Hochschulen des Auslands erbracht worden sind, richtet sich nach § 7 der Allgemeinen Prüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudieng?nge der Fakult?t 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网 Kulturwissenschaften (APO) der Universit?t Bamberg.
Bei Fragen zur Anrechnung steht Ihnen zudem Dr. Katharina E. Scheffner zur Verfügung.