Frequently Asked Questions
Hier finden Sie h?ufig auftretende Fragen und deren Antworten.
Bitte beachten Sie allgemein, dass Aussagen der Studienberatung keine rechtsverbindliche Wirkung haben!
Rechtsverbindlich sind die Auskünfte des Prüfungsausschusses sowie die studiengangsbezogenen Ordnungen (http://www.uni-bamberg.de/wiai/po-sto/).
Abschlussarbeiten (Bachelor-/Masterarbeit)
Ja. Die Abschlussarbeit z?hlt zum Prüfungszeitraum des Semesters, in dem sie abgegeben wurde, unabh?ngig vom Zeitpunkt der mündlichen Prüfung und vom Abgabetermin im Anmeldeformular der Arbeit. Daher ist eine Immatrikulation auch nur bis zur tats?chlichen Abgabe der Arbeit (inkl. Kolloquium) erforderlich. Für die Anmeldung, die Abgabe und die Verteidigung der Abschlussarbeit darf man nicht beurlaubt sein. Sofern eine Regelung zur Beurlaubung hier Ausnahmen vorsieht, kl?ren Sie dies bitte vorab mit dem Prüfungsamt.
Entscheidend ist das Datum der tats?chlichen Abgabe der Abschlussarbeit beim Prüfungsamt. Für den Zeitraum der Korrektur müssen Sie nicht immatrikuliert sein.
Auf Antrag der Prüfungskandidatin bzw. des Prüfungskandidaten kann vom Prüfungsausschuss auch ein Thema aus einem anderen Fach zugelassen werden, z.B. F?cher der F?chergruppe Angewandte Informatik, Informatik und BWL. M?chte die Prüfungskandidatin bzw. der Prüfungskandidat aus diesem Fachbereich eine Abschlussarbeit schreiben, so ist in diesem Fall mit einem Antrag nachzuweisen, dass das gestellte Thema inhaltlichen Bezug zum aktuellen Studiengang aufweist.
Für die Genehmigung müssten Sie ein Exposé zum Inhalt der Arbeit einreichen, aus dem hervorgeht, inwiefern in der Arbeit ein Bezug zur Wirtschaftsinformatik/ IISM / Wirtschaftsp?dagogik WI besteht. Dieser sollte inhaltlicher Natur sein und sich nicht nur auf erworbene Kenntnisse beziehen. Darüber hinaus muss der endgültigen Titel der Arbeit genannt werden, da dieser Bestandteil der Genehmigung ist und im Anschluss nicht mehr ge?ndert werden kann.
Ein Antrag ist selbstst?ndig per Mail über den Servicedesk an den Prüfungsausschussvorsitzenden zu stellen. Die Genehmigung des Themas durch den Prüfungsausschuss ersetzt nicht die Anmeldeprozedur beim Prüfungsamt.
Abschlussarbeiten werden nur und ausschlie?lich von Professuren oder Lehrstühlen der Universit?t Bamberg betreut. M?chten Sie eine Abschlussarbeit in Kooperation mit einen externen Partner schreiben, so erkundigen Sie sich frühzeitig, ob ein Lehrstuhl das gewünschte Thema entsprechend betreuen m?chte. Gehen Sie mit dem jeweiligen Themenvorschlag direkt auf den Lehrstuhl zu und besprechen Sie, ob eine Betreuung m?glich ist.
Für die Abgabe der Abschlussarbeit müssen zwei festgebundene Exemplare dem Prüfungsamt übergeben werden. Zus?tzlich muss pro festgebundenem Exemplar ein Datentr?ger (CD / DVD / USB-Stick) mit eingeh?ftet und abgegeben werden, welches das digitale Exemplar enth?lt.
Falls Sie aufgrund einer Krankheit w?hrend Ihrer Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit verhindert waren, k?nnen Sie einen Antrag an den Prüfungsausschuss über den Servicedesk stellen.
Dafür kann
- entweder das Formular des Prüfungsamtes genutzt werden
oder
- ein ausführliches, ?rztliches Attest vorgelegt werden, aus dem die genaue Diagnose, die ?rztliche Beschreibung der Auswirkungen bzw. Beeintr?chtigungen im Hinblick auf die Bearbeitung der Abschlussarbeit und der Zeitraum, in dem die beschriebenen Beeintr?chtigungen voraussichtlich bestehen werden bzw. bestanden haben, hervorgehen.
Eine Arbeitsunf?higkeitsbescheinigung (AU) ist nicht ausreichend.
Anrechnung von Prüfungsleistungen
Sofern der Wechsel zwischen zwei Studieng?ngen innerhalb der Universit?t Bamberg stattfindet, senden Sie bitte das Notenblatt, welches Sie aus FlexNow2 generieren, an den Servicedesk WI. Dazu senden Sie den Antrag auf Anerkennung mit.
Sofern Sie bisher an einer anderen Universit?t studiert haben, senden Sie für eine erste ?berprüfung Ihr Zeugnis bzw. Notenblatt der ehemaligen Universit?t an den Servicedesk WI sowie eine Liste an Modulen, welche Sie angerechnet haben m?chten, inklusive Modulbeschreibungen. Weitere Informationen finden Sie unter Anrechnung von Studienzeiten, Prüfungsleistungen und Studienleistungen.
Eine Hochstufung um jeweils ein Fachsemester findet bei einer Anrechnung von >= 30 ECTS-Punkte statt. Die Hochstufung wird zusammen mit der Anrechnung durchgeführt. Ein gesonderter Antrag ist nicht notwendig. Bitte wenden Sie sich zu Anrechnungsfragen an den Servicedesk WI.
Wir empfehlen die Anrechnung bereits erbrachter Studienleistungen, z.B. aus einem vorangegangenen Studium, zeitnah und zum Start des Studiums vorzunehmen. Wir m?chten dadurch vermeiden, dass z.B. Anrechnungen nicht mehr m?glich sind (siehe n?chstes FAQ-Item) oder die Studienfortschrittskontrolle (Studien- und Fachprüfungsordnung §34 der Bachelorstudieng?nge) das Studium in Bedr?ngnis bringt.
Ein Antrag auf Anerkennung ist nicht mehr m?glich, sobald die oder der Studierende sich in einem das entsprechende Modul betreffenden Prüfungsverh?ltnis mit der Hochschule befindet (bspw. nach erfolgter Anmeldung für eine Prüfung), bei der sie oder er um Anerkennung ersucht.
Beachten Sie dazu die Bekanntmachung 2018-01 des Prüfungsausschusses.
Modulprüfungen die Sie auf Schein geschrieben haben müssen beim Servicedesk zur Anerkennung durch den Prüfungsausschuss abgegeben werden.
Haben Sie bereits in Ihrem vorangegangenn Studium an der Universit?t Bamberg Module belegt und m?chten diese anrechnen lassen? Anbei eine Liste an Modulen / Modulkombinationen, die ohne Gleichwertigkeitsbescheinigung angerechnet werden k?nnen.
- BAEES1.1 + BAEES1.3 in Kombination k?nnen als EVWL angerechnet werden
- Wip?d-B-01 kann als ISDL-WAWI-B angerechnet werden
- WiMa-B-01a (3 ECTS-Punkte) kann als WiMa-B-01b (4 ECTS-Punkte) angerechnet werden
- WiMa-B-02a (3 ECTS-Punkte) kann als WiMa-B-02b (4 ECTS-Punkte) angerechnet werden
Auflagen im Masterstudiengang WI / IISM / Wip?d_WI
Bei der Zulassung zum Masterstudiengang WI, IISM, oder Wip?d_WI k?nnen von der Zulassungskommission Auflagen erteilt werden (nicht zu verwechseln mit einem Brückenstudium).
Studienbeginn vor Sommersemester 2019:
Bei den Auflagen handelt es sich um Module, die zus?tzlich zu den Modulen der Masterprüfung absolviert werden müssen. Die Auflagen müssen bis zum Ende der H?chststudiendauer nachgewiesen werden. Reichen Sie hierzu, nach erfolgreichem Bestehen aller Auflagen Ihren FlexNow-Ausdruck beim Servicedesk WI ein.
Studienbeginn ab Sommersemester 2019:
Bei den Auflagen handelt es sich um Module, die zus?tzlich zu den Modulen der Masterprüfung absolviert werden müssen. Die Auflagen innerhalb eines Jahres nachgewiesen werden. Reichen Sie hierzu, nach erfolgreichem Bestehen aller Auflagen Ihren FlexNow-Ausdruck beim Servicedesk WI ein.
Allgemein:
Die Auflagenmodule müssen über FlexNow angemeldet werden.
Die H?chststudiendauer betr?gt in einem Studiengang mit Regelstudienzeit von 3 Semestern (90 ECTS-Punkte) unabh?ngig von der H?he der Auflagen 5 Semester (3+2).
Die H?chststudiendauer betr?gt in einem Studiengang mit Regelstudienzeit von 4 Semestern (120 ECTS-Punkte) unabh?ngig von der H?he der Auflagen 6 Semester (4+2).
Die Auflagenmodule erscheinen nicht auf dem Masterzeugnis und die Noten dieser Module gehen nicht in die Abschlussnote ein.
?ber die Auflagenmodule wird kein separates Zeugnis erstellt.
Eine Notenübersicht über die erbrachten Auflagenmodule k?nnen über FlexNow - Datenblatt - erstellt werden.
Auslandsstudium
Es gibt zwei M?glichkeiten der Anrechnung ausl?ndischer Leistungen:
1. Modulanrechnung: das im Ausland angebotene Modul (bspw. ?Accounting“) wird für ein explizites Bamberger Modul (bspw. Buchführung) angerechnet. Hierfür müssen Sie eine Gleichwertigkeitsprüfung bei dem ?quivalenten Bamberger Lehrstuhl stellen (bspw. Lehrstuhl der Buchführung in Bamberg anbietet). Best?tigt dieser Ihnen eine Gleichwertigkeit der Module, kann das ausl?ndische Modul anstelle des jeweiligen Bamberger Moduls angerechnet werden.
2. Modulgruppenanrechnung: Das anzurechnende Modul passt inhaltlich in die vorgesehene Modulgruppe und kann ohne Gleichwertigkeit mit einem Bamberger Modul angerechnet werden. Bei der Anrechnung im Profilbildungsstudium ist zu beachten, dass
- das Modul einen fachlichen Bezug zum Studiengang hat
- das anzurechnende Modul kein Grundlagenmodul des jeweiligen Studienganges ist.
Konkrete Fragen zur Modulgruppenanrechnung beantwortet Ihnen gern der Servicedesk WI.
Siehe dazu auch die Seiten des Prüfungsausschusses.
Beachten Sie bitte, dass laut Studien- und Fachprüfungsordnung ?die zu erbringenden Prüfungsleistungen vor Antritt des Auslandsaufenthaltes mit dem zust?ndigen Prüfungsausschuss vereinbart werden“ sollen.
Darauf gibt es keine generelle Antwort. Grunds?tzlich besteht die M?glichkeit, sich für ein Auslandsstudium beurlauben zu lassen. Ein Urlaubssemster bedeutet, dass Ihre Fachsemesterzahl nicht steigt. Sofern Sie sich beurlauben lassen haben, werden Ihnen pro 30 ECTS-Punkte, welche Ihnen aus dem Auslandsstudium angerechnet werden, ein Fachsemester hinzugez?hlt.
Wenn Sie beurlaubt sind, k?nnen Sie an der Universit?t Bamberg nur an Wiederholungsprüfungen teilnehmen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Studierendenkanzlei, die für Beurlaubungen zust?ndig ist.
In einem Learning Agreement best?tigen wir Ihnen, dass die von Ihnen gew?hlten ausl?ndischen Kurse in Ihrem Studiengang in Bamberg angerkannt werden k?nnen.
Wenn Sie sich Kurse, die Sie im Ausland erbracht haben oder erbringen werden, in Ihrem Studium anrechnen lassen wollen, müssen diese durch den Prüfungsausschuss genehmigt werden. Geschieht dies im Vorfeld des Auslandsstudiums, vereinbaren wir ein Learning Agreement. Haben Sie kein Learning Agreement vereinbart und die Prüfung der ausl?ndischen Kurse erfolgt somit erst nach dem Auslandsaufenthalt, so kann es passieren, dass nicht alle von Ihnen gew?hlten Kurse angerechnet werden.
Grunds?tzlich werden für ein Learning Agreement Modulbeschreibungen der ausl?ndischen Module ben?tigt.
M?chten Sie ein Bamberger Modul durch ein ausl?ndischen Modul ersetzen, schlie?en Sie das Learning Agreement mit dem Fachvertreter ab.
M?chten Sie ausl?ndische Module in Wahlpflichtbereichen einbringen (z. B. im Profilbildungsstudium), so schlie?en Sie das Learning Agreement direkt mit dem Prüfungsausschuss ab. Wenden Sie sich dafür an den Servicedesk WI.
Formulare sowohl für die Modulanrechnung als auch für die Modulgruppenanrechnung finden Sie auf den Webseiten des Prüfungsausschusses.
Sollte sich etwas an Ihrer Kurswahl an der ausl?ndischen Universit?t ?ndern, so kontaktieren Sie bitte den Servicedesk WI. ?ber zus?tzliche Module oder ?nderungen an bestehenden Modulen kann dann auch per E-Mail an Learning Agreement ausgestellt werden.
Ja, sofern die ausl?ndischen Module fachlich passend sind. Wenden Sie sich dann mit Modulbeschreibungen und dem ausl?ndischen Zeugnis an den Servicedesk WI.
Nach Ihrem Auslandsstudium wenden Sie sich bitte mit dem Zeugnis und dem Learning Agreement (bzw. mit Modulbeschreibungen) an den Servicedesk WI.
Bei einer Modulgruppenanrechnung werden die ECTS-Punkte angerechnet, die Sie im Ausland dafür erhalten haben. Bei einer Modulanrechnung werden die ECTS-Punkte des Bamberger Moduls verbucht.
In einigen F?llen gibt es Empfehlungen zur Notenumrechnung, welche von der Partneruniversit?t herausgegeben werden. Sofern dies der Fall ist, fügen Sie diese Umrechnungsempfehlung dem Anrechnungsantrag bei. Sofern die Umrechnungsempfehlungen von uns anerkannt werden, werden wir diese berücksichtigen. Sollte es keine Umrechnungsempfehlungen geben, wird die offizielle ?bayerische Formel" verwendet sowie die Informationen aus Anabin herangezogen.
Sie k?nnen weitere Module in Bamberg belegen. Welche Module Sie w?hlen k?nnen, ist abh?ngig von Ihrem Studiengang:
Ba IISM 210 ECTS-Punkte: Ma WI 90 ECTS-Punkte (Modulgruppe A1), Ba WI 210 ECTS-Punkte (Modulgruppen A1, A2), Ba IISM 210 ECTS-Punkte (Modulgruppen A4, A6)
Ba WI 210 ECTS-Punkte: Ba WI 210 ECTS-Punkte (Modulgruppen A1-A4), Ba IISM 210 ECTS-Punkte (Modulgruppen A4, A6), Ba AI 180 ECTS-Punkte (Modulgruppen A3, A6), Ma WI 90 ECTS-Punkte (Modulgruppen A1, A2)
Ba IISM 180 ECTS-Punkte: Module gem?? Modulhandbuch
Ba WI 180 ECTS-Punkte: Module gem?? Modulhandbuch
Auswahl von Modulen
Sie k?nnen zus?tzliche Module im freiwilligen Zusatzbereich belegen. Nachdem sie die Prüfung absolviert haben und die Note feststeht, k?nnen Sie den Tausch des Moduls aus dem freiwilligen Zusatzbereich mit einem Modul aus einem Wahlpflichtbereich beim Prüfungsamt per E-Mail veranlassen.
Beachten Sie bitte, dass ein Tausch nicht mehr m?glich ist, wenn Sie bereits alle ECTS-Punkte für Ihr Studium erbracht haben, da in diesem Fall das Studium bereits abgeschlossen ist. Um dies zu Umgehen, k?nnen Sie z.B. ein Modul des Wahlpflichtbereichs im Freiwilligen Zusatzbereich anmelden/verschieben, sodass trotz Bestehen die zum Abschluss erforderliche Gesamtsumme nicht erreicht wird, bzw. erst durch das Verschieben erreicht wird.
Notenverbesserung in einem Wahlpflichtbereich
Sie k?nnen, wenn Sie mehrere Prüfungen (z.B. zwei Prüfungen) anmelden und schreiben m?chten, jedoch nur noch eine Prüfung davon für den Abschluss verwenden m?chten, diese beiden Module im Freiwilligen Zusatzbereich anmelden. Nachdem Sie die Prüfungen absolviert haben und die Noten feststehen, k?nnen Sie das Modul mit der besseren Note aus dem freiwilligen Zusatzbereich in den gewünschten Wahlpflichtbereich verschieben lassen und das Modul mit der schlechteren Note im Freiwilligen Zusatzbereich stehen lassen. Module im Freiwilligen Zusatzbereich werden nicht bei der Notenbildung berücksichtigt. Für die Verschiebung müssten Sie sich an das Prüfungsamt wenden. Falls eine Anmeldung im Freiwilligen Zusatzbereich nicht m?glich ist, wenden Sie sich bitte ebenfalls an das Prüfungsamt.
Für die Bachelorstudieng?nge WI und IISM:
W?hlbar sind Module gem?? dem Angebot des Sprachenzentrums Bamberg (Modulhandbuch des Sprachenzentrums), ausgenommen die Module der Bereiche Deutsch als Fremdsprache und Wirtschaftsdeutsch.
Für die Masterstudieng?nge WI, IISM, WipaedWI:
In den Masterstudieng?ngen k?nnen Vertiefungsmodule der Wirtschaftsfremdsprachen eingebracht werden, sofern es die Studie- und Fachprüfungsordnung erm?glicht.
Dies entspricht folgendem Modulangebot:
- Wirtschaftsenglisch 3 und 4 (je 6 ECTS-Punkte)
- Wirtschaftsfranz?sisch 3 und 4 (je 6 ECTS-Punkte)
- Wirtschaftsitalienisch 3 und 4 (je 6 ECTS-Punkte)
- Wirtschaftsrussisch 3 und 4 (je 6 ECTS-Punkte)
- Wirtschaftsspanisch 3 und 4 (je 6 ECTS-Punkte)
Allgemeines/Prüfungsanmeldung:
Alle im Modulhandbuch des Sprachenzentrum gelisteten Fremdsprachenmodul k?nnen Sie über FlexNow anmelden.
Falls Sie das Modul nicht per FlexNow anmelden k?nnen (da es vorkommen kann, dass die Anbindung noch fehlt), so schreiben Sie dem Prüfungsamt WIAI welches Sprachmodul Sie einbringen m?chten, in welchem Studiengang und in welcher Studienordnung Sie Studieren und in welche Modulgruppe Sie das Modul einbringen m?chten.
Falls das Modul per Schein angerechnet werden soll, so lassen Sie folgendes Formular (Scheinanrechnung Sprachmodule(553.3 KB, 1 Seite)) unterschreiben.
Beachten Sie, dass für die Wirtschaftsfremdsprachen jeweils beide Teilmodulprüfungen erfolgreich bestanden werden müssen, damit die 6 ECTS-Punkte angerechnet werden k?nnen. Z.B. Für Wirtschaftsenglisch (arabisch) 1 muss Business English (r?misch) I und Business English (r?misch) III erfolgreich belegt werden, damit die ECTS gewertet werden. Haben Sie nur Business Englisch III belegt, werden diese 3 ECTS nicht für das Zeugnis gewertet.
Beachten Sie dazu die Bekanntmachung 2015-02 des Prüfungsausschusses.
Wollen Sie weitere Module Ihres Studiengangs (aus Wahlpflichtbereichen) belegen, so k?nnen Sie sich zu den Prüfungen in diesen Modulen im freiwilligen Zusatzbereich anmelden. Am Ende Ihres Studiums kann darüber ein Zusatzzeugnis ausgestellt werden.
M?chten Sie ein z.B. Modul
- aus dem Wahlpflichtbereich in den Freiwilligen Zusatzbereich oder umgekehrt,
- aus dem Profilbildungsbereich in einen anderen Wahlpflichtbereich oder umgekehrt,
verschieben lassen, so schreiben Sie dies dem Prüfungsamt unter folgendem Formular.
Es ist immer jeweils nur das aktuellste Modulhandbuch entsprechend Ihrer Studien- und Prüfungsordnung (diese finden Sie in FlexNow) gültig und muss zum Studieren herangezogen werden. Die Modulhandbücher finden Sie HIER.
Eine ?bersetzung der Modulbeschreibungen der WIAI - Module in englischer Sprache finden Sie unter /wiai/studium/international/willkommen-in-bamberg.
Kann für alle Masterstudieng?nge der WIAI beantragt werden.
Grunds?tzlich ist die Einbringung von Bachelormodule im Masterstudium m?glich, wenn damit notwendige Voraussetzungen für das Absolvieren eines Master-Moduls geschaffen werden.
Die Einbringung (im Rahmen von max. 12 ECTS-Punkte) wird allerdings nur genehmigt, wenn die jeweiligen Bachelor-Module vom Verantwortlichen des Master-Moduls, für das Sie Voraussetzungen schaffen wollen, als notwendige Vorkenntnisse explizit deklariert wurden. Module, die die jeweils notwendigen fachlichen Voraussetzungen vermitteln, sind im Modulhandbuch in der Rubrik ?Empfohlene Vorkenntnisse“ aufgeführt. Sie müssten dem Prüfungsausschussvorsitzenden für WI, IISM, Wip?dWI und der Assistenz des PA WI/IISM/Wip?dWI einen schriftlichen formlosen Antrag per E-Mail senden, in dem nachgewiesen wird, dass das Modul aus dem Bachelor eine grundlegende Vorkenntnis für ein Mastermodul darstellt, welches Sie im Masterstudium belegen m?chten. Die Vorkenntnisse für das jeweilige Mastermodul finden Sie im Modulhandbuch in der Modulbeschreibung unter "Empfohlene Vorkenntnisse". Bei Modulen, die nicht in den "Empfohlenen Vorkenntnissen" aufgelistet sind bedarf es deshalb eine Bescheinigung des Modulverantwortlichen Ihres zu belegenden Mastermoduls, in der ausgeführt wird, inwiefern die Kenntnisse der von Ihnen genannten Bachelormodule konkret für das Mastermodul ben?tigt wird.
Ein blo?es Interesse am Fach reicht leider nicht aus, Sie dürfen das zu beantragende Bachelormodul auch nicht bereits in Ihrem Bachelorstudiengang belegt habe. Wenn Sie Ihr Anliegen mit der Organisation Ihres Masterstudiums begründen k?nnen, kann Ihnen der Antrag stattgegeben werden. Die Genehmigung werden Sie per Mail erhalten. Falls Sie in einem Masterstudiengang mit 120 ECTS-Punkten eingeschrieben sind, so ist eine Anmeldung nach Genehmigung über FlexNow m?glich. Fall Sie aber in einem Masterstudiengang mit 90 ECTS-Punkten eingeschrieben sind, so wird die Anmeldung nicht über FlexNow m?glich sein. Melden Sie sich dann beim Sekretariat des Lehrstuhls daher als Scheinteilnehmer an und reichen Sie diesen Schein inkl. der Best?tigungsmail des Prüfungsausschussvorsitzenden für die Anrechnung bei den Assistenzen der Prüfungsausschüsse wieder ein.
Exmatrikulation
Bachelorstudium
Je nach Bachelorstudiengang müssen Sie zum Ende eines Fachsemesters eine spezifische Anzahl an ECTS-Punkten erfolgreich erbracht haben, andernfalls werden Sie aus dem Studiengang exmatrikuliert.
Die jeweiligen Regelungen der Studienfortschrittskontrolle finden Sie im §34 der jeweiligen Studien-und Fachprüfungsordnung.
In den 6-semestrigen Bachelorstudieng?ngen (180 ECTS-Punkte) müssen bis zum Ende des zweiten Fachsemesters mindestens 12 ECTS-Punkte in den Modulgruppen A1 und A2 in Summe erbracht werden. Folgende Varianten sind beispielsweise m?glich:
- 12 ECTS-Punkte in A1 und 0 ECTS-Punkte in A2
- 0 ECTS-Punkte in A1 und 12 ECTS-Punkte in A2
- 6 ECTS-Punkte in A1 und 6 ECTS-Punkte in A2
Falls Sie nicht wissen, in welcher Studien- und Fachprüfungsordnung Sie studieren, k?nnen Sie diese Informationen in FlexNow nachsehen.
Beachten Sie, dass Sie i.d.R. 24 ECTS-Punkte pro Semester erfolgreich absolvieren sollten, um das Studium innerhalb der H?chststudiendauer erfolgreich zu beenden!
Masterstudium
Im Masterstudium gibt es keine Studienfortschrittskontrolle! Beachten Sie, dass Auflagenmodule (nicht Brückenstudiumsmodule) in den 4-semestrigen Masterstudieng?ngen (120 ECTS-Punkte) mit Studienbeginn ab Sommersemester 2019 innerhalb eines Jahres erfolgreich nachzuweisen sind. Siehe auch Auflagen.
Informationen zur H?chststudiendauer finden Sie in Ihrer Studien- und Fachprüfungsordnung in §30 Abs. 2. Beachten Sie bitte, die Variante der Studienordnung gem?? Ihres Studiengangs (z.B. nachzusehen in FlexNow) zu w?hlen.
Siehe Allgemeine Prüfungsordnung der WIAI
§ 20 Endgültig nicht bestanden
(1) Sind nach Ablauf der H?chststudiendauer gem?? § 30 Abs. 2 StuFPO nicht alle im Studiengang zu erbringenden Prüfungsleistungen bestanden, so müssen die noch ausstehenden Prüfungsleistungen innerhalb des nach Ablauf der H?chststudienzeit anschlie?enden Hochschulsemesters erbracht werden (Semester nach Ablauf der H?chststudiendauer). Hierzu wird die Prüfungskandidatin bzw. der Prüfungskandidat schriftlich aufgefordert. Sind nach Ablauf dieser Frist nicht alle erforderlichen Prüfungsleistungen bestanden, ist der jeweilige Studiengang endgültig nicht bestanden. In diesem Fall ist das Prüfungsverfahren beendet. Noch ausstehende Prüfungsleistungen oder eine in Bearbeitung befindliche Bachelor- oder Masterarbeit k?nnen nicht mehr als Prüfungsleistungen im Sinne dieser Prüfungsordnung erbracht werden.
Sofern eine Bachelor- oder Masterarbeit bereits angemeldet wurde, so muss diese bis zum Ende der H?chststudienzeit abgegeben werden. Der Abgabetermin ist in FlexNow hinterlegt. Eine nicht bestandene Bachelor- bzw. Masterarbeit kann gem?? § 18 einmal wiederholt werden.
Damit das Semester nach Ablauf der H?chststudiendauer gew?hrt werden kann, müssen Sie sich entsprechend für das kommende Semester zurückmelden (ein Antrag muss nicht separat gestellt werden). Im Semester nach Ablauf der H?chststudiendauer kann keine Beurlaubung in Ansptruch genommen werden.
Sie haben bereits alle Module für Ihr Studium bestanden und auch Ihre Bachelorarbeit/Masterarbeit abgegeben. Ihre Modulnoten sind alle in Flexnow eingetragen und somit fehlt nur noch die Note der Bachelorarbeit/Masterarbeit oder Sie warten noch auf die Modulnote einer Prüfung. Die Exmatrikulation erfolgt immer zum Ende des Semesters, auch wenn die letzte Note bereits innerhalb des Semesters eingetragen wird und das Zeugnis bereits erstellt wurde.
Sie k?nnen aber auch selbstst?ndig eine Exmatrikulation vornehmen. Informationen zur Exmatrikulation finden Sie >>hier<<.
Notenberechnung
Die Gesamtnote des Studiengangs ist das auf eine Dezimalstelle abgeschnittene, nach ECTS-Punkten gewichtete arithmetische Mittel der Noten der einzelnen Module gem?? StuFPO. Die Prüfungsf?cher der einzelnen Modulgruppen sind in Anhang 1 der Studien- und Fachprüfungsordnungen für die Studieng?nge definiert.
Die Ordnungen der Bachelorstudieng?nge k?nnen vorsehen, dass Grundlagenmodule und Module des Kontextstudiums sowie überfachliche Qualifikationen und überfachliche Kompetenzen nicht bei der Berechnung der Gesamtnote berücksichtigt werden. In den sechs- als auch sieben-semestrigen Bachelorstudieng?ngen flie?en Module des Kontextstudiums nicht mit in die Abschlussnote ein und nur in den sieben-semestrigen Bachelorstudieng?ngen flie?en Grundlagenmodule nicht mit in die Abschlussnote ein.
Die im Zeugnis ausgewiesene Note wird nach der ersten Kommastelle abgeschnitten. Bsp.: Die berechnete Note 2,18 wird als 2,1 im Zeugnis ausgewiesen.
Wenn Sie Ihr Studium insgesamt bestanden haben, erhalten Sie auf Antrag eine Ranking-Bescheinigung, in der Ihre Gesamtnote, der Prüfungstermin und Ihr relativer Rangplatz im Vergleich zu den Absolventen eines Prüfungstermins im selben Studiengang angegeben ist. Die Ranking-Bescheinigung k?nnen Sie über das Prüfungsamt WIAI anfragen. Ranking-Bescheinigungen für einzelne Teilprüfungen, Prüfungsf?cher oder Module k?nnen leider nicht ausgestellt werden.
Bescheinigungen über einen Rangplatz k?nnen erst dann erstellt werden, wenn die Prüfungsleistungen aller Absolventen eines Semesters bewertet und in FlexNow verbucht sind. In der Regel kann dies frühestens zu folgenden Terminen erfolgen:
- Für Prüfungen nach dem Wintersemester:15.06.
- Für Prüfungen nach dem Sommersemester: 15.12.
Wenn Sie die Ranking-Bescheinigung pers?nlich abholen wollen, stellen Sie am besten per E-Mail einen formlosen Antrag an das Prüfungsamt. Bitte geben Sie im Antrag Ihren Namen, Ihre Anschrift, Ihre Matrikelnummer und den von Ihnen belegten Studiengang an.
Praktikum im Ba IISM oder Ma IISM
Grunds?tzlich k?nnen Sie sich selbst um ein Praktikumsplatz im Ausland bemühen und Firmen direkt kontaktieren.
Zus?tzlich bietet das WIAI Career Center Praktikumspl?tze bei internationalen Kooperationspartner an.
Ja, die Fakult?t hat ein eigenes Career Center. Hier k?nnen Sie sich über aktuelle Events informieren und nach Kooperationspartnern suchen. In dem VC-Kurs ?Jobb?rse WIAI" werden regelm??ig aktuelle Jobangebote eingestellt. Sollten Sie detaillierte Fragen haben, k?nnen Sie sich jederzeit an das Career Center WIAI wenden.
Das mind. 4 monatige Praktikum in Vollzeit muss im internationalen Kontext absolviert werden. Die Inhalte des Praktikums müssen fachlich zum Studiengang passen. Somit müssen die Aufgabenbereiche des Praktikums im Bereich IS-Management liegen.
Die Prüfung der Praktikumsinhalte erfolgt durch die Studienfachberater der jeweiligen Studieng?nge Ba IISM oder Ma IISM.
Sobald Sie einen Praktikumsplatz in Aussicht haben, wenden Sie sich bitte an die Fachstudienberater Ihres Studiengangs BA IISM bzw. MA IISM. Die Fachstudienberater prüfen, ob das Praktikum den fachlichen Anforderungen entspricht.
Die Prüfung erfolgt zu n?chst nur anhand der Stellenbeschreibung des Praktikums. Eine endgültige Best?tigung über die Anrechenbarkeit des Praktikums kann aber erst nach dem Praktikum get?tigt werden, wenn der Praktikumsbericht vorliegt. Sollten sich also w?hrend Ihres Praktikums ?nderungen Ihrer Aufgaben ergeben, kontaktieren Sie umgehend Ihren Fachstudienberater.
Für Ihr Praktikum k?nnen Sie auch ein Beurlaubung bei der Studierendenkanzlei beantragen.
Nach Ihrem Praktikum reichen Sie bitte den Praktikumsbericht und die Praktikumsbescheinigung bei Ihrem Fachstudienberater ein. Dieser wird die Prüfung und Anrechnung vornehmen.
Im Bachelorstudiengang IISM muss das Praktikum grunds?tzlich w?hrend des Studiums absolviert werden. Daher k?nnen vorherige Praktika oder berufliche T?tigkeiten nicht berücksichtigt werden.
Im Masterstudiengang IISM kann ein bereits absolviertes Praktikum angerechnet werden, sofern es den Kriterien genügt.
Grunds?tzlich werden an berufliche T?tigkeiten die gleichen Kriterien angelegt, wie an das vorgeschriebene Praktikum.
Sofern Sie bereits ein Praktikum absolviert haben oder neben dem Studium einschl?gig arbeiten, kontaktieren Sie bitte Ihren Fachstudienberater. Dieser wird prüfen, ob eine Anrechnung m?glich ist.
Studierende im Bachelor sowie Master IISM kann eine Substitution des Praktikums im internationalen Kontext durch regul?re Module bewilligt werden, wenn die eigentlich im Praktikum zu erbringenden 12 ECTS-Punkte eine unzumutbare H?rte darstellen (z.B. durch die aktuelle Corona-Situation) bzw. vom Studierenden nicht zu vertretenden Gründe vorliegen und somit regul?res Absolvieren des Praktikums nicht m?glich ist. Ein entsprechender Antrag inkl. Begründung ist an den Prüfungsausschuss zu richten. Für die Modulwahl haben Studierende ein Vorschlagsrecht.
Wird die Substitution durch Bamberger Module genehmigt, so sind diese 12 ECTS-Punkte statt dem Praktikum zu erbringen. Die hierfür belegten Module gehen in die Notenberechnung mit ein und werden in die Modulgruppe des ursürpnglichen Praktikums (Bachelor - Profilbildungsbereich | Master - A5 Praktikum) eingebracht.
Prüfungen
Eine Prüfung, die im Rahmen eines Studiengangs an der WIAI absolviert wird, z.B. die Module DSG-EiAPS-B oder BSL-B-00 im Studiengang Wirtschaftsinformatik, k?nnen innerhalb der H?chststudiendauer beliebig oft wiederholt werden.
Die Bachelor- / Masterarbeit kann nur einmal wiederholt werden.
Sofern es sich um ein Wahlpflichtmodul handelt, k?nnen Sie ein anderes Modul aus dem Wahlpflichtbereich w?hlen. Teilen Sie bitte dem Prüfungsamt mit (188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网formular), für welches Modul Sie an keinen weiteren Prüfungen teilnehmen werden. Teilen Sie diese Information bitte dem Prüfungsamt diese Information bereits vor der Prüfungsanmeldephase mit. Falls Sie dies nicht vor der Prüfungsmeldephase kundgeben, kann es sein, dass sich Sie nicht zu Prüfungen in FlexNow anmelden k?nnen bzw. FlexNow eine Anmeldung zu Prüfungen verweigert.
Nicht bestandene Leistungen werden im Abschlusszeugnis nicht aufgeführt. Sofern freiwillige Zusatzleistungen absolviert wurden, wird ein weiteres Zeugnis ausgestellt, auf dem alle bestandenen freiwilligen Zusatzleistungen verzeichnet sind. Weitere Informationen zum Abschlusszeugnis erhalten Sie vom Prüfungsamt.
Prüfungsanmeldung / Probleme bei der Anmeldung
Die Anmeldefristen sind für jeden Studierenden verbindlich. Bei Vers?umnis kann die Anmeldung leider nicht nachgeholt werden. Denken Sie im kommenden Semester rechtzeitig an die Prüfungsanmeldung.
Wenn Sie ein Modul über die FlexNow-Suche w?hrend der Prüfungsanmeldephase anmelden, so wird dieses Modul im Freiwilligen Zusatzbereich und nicht in der dafür vorgesehenen Modulgruppe verbucht. Module, die im Freiwilligen Zusatzbereich verbucht werden, z?hlen nicht zur Studienfortschrittskontrolle.
Daher sollte Sie die Prüfungen über die Baumansicht anmelden, damit diese Module der entsprechenden Modulgruppe zugeordnet werden.
Nein. Module müssen nicht im darauffolgenden Semester wiederholt werden. Sie müssen sich aber zum n?chsten gewünschten Termin selbstst?ndig anmelden, sofern Sie an einer Wiederholungsklausur teilnehmen m?chten. Sofern es sich um ein Wahlpflichtmodul handelt, k?nnen Sie auch ein anderes Modul aus dem Wahlpflichtbereich w?hlen.
Nein, Sie müssen sich erneut für die Prüfung selbstst?ndig anmelden.
Immer wieder kann es zu Problemen w?hrend der Prüfungsanmeldung kommen, insb. kann eine Anmeldung über FlexNow nicht m?glich sein, obwohl Sie in den jeweiligen Modulgruppen noch Leistungen erbringen müssen.
Wie kommt dieses Problem zustande?
Nehmen wir an, Sie haben im Profilbildungsbereich (hier sind 30 ECTS-Punkte zu belegen) folgende Module im WS18/19 über FlexNow angemeldet:
- IIS-E-Biz-B (angemeldet)
- ISDL-eFin-B (angemeldet)
- MI-EMI-B (angemeldet)
- PM-B-01 (angemeldet)
Jedoch nur folgende Module bestanden:
- IIS-E-Biz-B (bestanden)
- ISDL-eFin-B (bestanden)
- MI-EMI-B (bestanden)
- PM-B-01 (nicht bestanden)
Im SS19 würden Sie gerne folgenden Module belegen:
- EESYS-GEI-B
- ISDL-ITCon-B
Das Modul PM-B-01 m?chten Sie nicht mehr belegen (Stichwort Teilprüfungswechsel).
In diesem Fall wird FlexNow einen Fehler bei der Anmeldung bringen, da mehr als 30 ECTS-Punkte in der Profilbildung verbucht sind.
Grund: Das nicht bestanden Modul PM-B-01 z?hlt in die 30 ECTS-Punktegrenze mit ein.
Wie k?nnen Sie sich trotzdem ohne Fehlermeldung in FlexNow zu den Prüfungen anmelden?
Schreiben Sie dem Prüfungsamt, dass Sie (in diesem konstruierten Beispiel), dass Modul PM-B-01 nicht mehr belegen m?chten, beantragen Sie entsprechend einenTeilprüfungswechsel.
Wann sollten Sie sich beim Prüfungsamt melden?
Melden Sie diese Punkte bereits vor der Prüfungsanmeldung zum Start des jeweiligen Semesters!
188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网 beim Prüfungsamt:
Bei Problemen zur Prüfungsanmeldung setzen Sie sich mit dem Prüfungsamt WIAI in Verbindung (188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网formular). Schildern Sie das Problem detailliert und wie es Ihrer Meinung nach in FlexNow normalerweise dargestellt w?re.
Melden Sie sich bitte beim Prüfungsamt. Anscheinend sperrt FlexNow die Anmeldung weil Sie in in einer Modulgruppe bereits mehr als die eigl. ben?tigten ECTS erbracht haben oder durch die Anmeldung erbringen werden. Das Prüfungsamt kann Ihnen mitteilen, wie Sie das Problem am elegantesten umgehen k?nnen. Eine Scheinanmeldung ist folglich nicht notwendig. Beachten Sie bitte auch vorherigen FAQ-Hinweis "Warum treten diese Probleme auf? Was kann ich tun?"
Wenn Sie bei der Prüfungsanmeldung folgende Fehlermeldung erhalten: "Sie dürfen dieses Prüfungsfach nicht belegen, da dies von der Spezialisierung ausgeschlossen ist." so wenden Sie sich bitte direkt an das Prüfungsamt WIAI mit der besagten Fehlernachricht. I.d.R. liegt eine ?berbuchung in einer Modulgruppe vor, d.h. Sie haben in einer Modulgruppe mehr als die maximal m?glichen ECTS verbucht. Eine ?berbuchung in einer Modulgruppe ist ok und hat keine negativen Folgen für Sie, das Prüfungsamt wird Ihnen bei der Anmeldung behilfreich sein.
Nein! Falls ein Modul, welche Sie im Profilbildungsbereich / Freiwilligen Zusatzbeirech belegen m?chten und Teil des Curriculums darstellt, nicht über FlexNow anzumelden k?nnen, so setzen Sie sich mit dem Prüfungsamt WIAI in Verbindung (188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网formular).
Schildern Sie bitte detailliert, welches Modul Sie gerne einbringen m?chten. In den meisten F?llen kann das Modul entsprechend freigeschalten werden, sodass eine Anmeldung über FlexNow m?glich wird und Sie die Klausur nicht auf Schein schreiben müssen. Schreiben Sie dem Prüfungsamt WIAI welches Modul Sie einbringen m?chten, in welchem Studiengang und in welcher Studienordnung Sie Studieren und in welche Modulgruppe Sie das Modul einbringen m?chten.
Sofern es sich um ein Wahlpflichtmodul handelt, k?nnen Sie ein anderes Modul aus dem Wahlpflichtbereich w?hlen. Teilen Sie bitte dem Prüfungsamt mit (188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网formular), für welches Modul Sie an keinen weiteren Prüfungen teilnehmen werden.
Teilen Sie diese Information bitte dem Prüfungsamt diese Information bereits vor der Prüfungsanmeldephase mit. Falls Sie dies nicht vor der Prüfungsmeldephase kundgeben, kann es sein, dass sich Sie nicht zu Prüfungen in FlexNow anmelden k?nnen bzw. FlexNow eine Anmeldung zu Prüfungen verweigert, da die Modulgruppengrenzen überschritten wird.
Bereits angemeldete und nicht bestandene Module werden von FlexNow ebenfalls und f?lschlicherweise mit den entsprechenden ECTS-Punkten gewertet und verhindert somit eine Anmeldung bei ?berschreitung der Modulgruppengrenze.
Weitere Informationen finden Sie auch unter dem FAQ-Punkt "Ich habe Probleme bei der Anmeldung zu einer Prüfung. Warum treten diese Probleme auf? Was kann ich tun?"
Ja, Sie sollten sich entweder gar nicht zur Klausur anmelden oder w?hren der Prüfungsabmeldephase auch wieder abmelden.
Falls ein Modul in einer falschen Modulgruppe angemeldet wurde, wenden Sie sich für die Verschiebung zeitnah an das Prüfungsamt WIAI (188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网formular).
Beachten Sie bei den n?chsten Prüfungsanmeldungen die korrekte Modulgruppe auszuw?hlen. Wenn Sie eine Prüfung über die "Suche" ausw?hlen, wird die Prüfung meist der falschen Modulgruppe zugeordnet.
Seminare (Forschungsseminare) und WI-Projekte
In jedem Studiengang müssen 1-2 Seminare belegt werden. Wie viele genau und aus welchen Fachbereichen diese zu w?hlen sind, kann der für den jeweiligen Studiengang gültigen Studien- und Fachprüfungsordnung bzw. den jeweiligen Modulhandbüchern entnommen werden. Anbei eine ?bersicht über die F?chergruppen.
Ba WI (210 ECTS-Punkte):
BaWI-Sem-B - Bacheloreminar aus einer der F?chergruppen WI, Inf, AI oder BWL
Ba WI (180 ECTS-Punkte):
WI-Seminar-B - Bachelorseminar aus der F?chergruppe WI
BA IISM (210 ECTS-Punkte):
BaIISM-Sem1-B - Bachelorseminar 1 aus der F?chergruppe WI oder BWL
BaIISM-Sem2-B - Bachelorseminar 2 aus der F?chergruppe WI oder BWL
Ba IISM (180 ECTS-Punkte):
WI-Seminar-B - Bachelorseminar aus der F?chergruppe WI
Ma WI (90 + 120 ECTS-Punkte):
MaWI-Sem1-M / WI-Seminar1-M - Masterseminar 1 aus der F?chergruppe WI
MaWI-Sem2-M / WI-Seminar2-M - Masterseminar 2 aus einer der F?chergruppen WI, Inf, AI oder BWL
Ma IISM (90 ECTS-Punkte):
MaIISM-Sem1-M - Masterseminar 1 aus der F?chergruppe IISM und WI
MaIISM-Sem2-M - Masterseminar 2 aus der F?chergruppe IISM und WI
Lehrstühle der F?chergruppe IISM finden Sie hier.
Ma IISM (120 ECTS-Punkte):
IISM-Seminar1-M - Masterseminar 1 aus der F?chergruppe WI
IISM-Seminar2-M - Masterseminar 2 aus der F?chergruppe WI oder BWL
Ma WiP?d/WI (90 + 120 ECTS-Punkte):
WiP?d-M-05 oder WiP?d-M-06
Ma WiP?d mit Zweitfach WI
WiP?d-WISem-M (2 ECTS) - Belegen Sie ein Masterseminar aus der F?chergruppe WI (3 ECTS), dieses wird als WiP?d-WISem-M angerechnet.
Jeder Lehrstuhl an der Fakult?t WIAI bietet mindestens einmal j?hrlich ein Bachelor- und ein Masterseminar an. Informationen, ob ein Seminar angeboten wird, finden Sie entwerder in Univis bzw. auf den Webseiten des Lehrstuhls, wobei viele Seminarthemen frühestens 2-3 Wochen vor Semesterstart bekannt gegeben werden.
Seminare aus der F?chergruppe WI finden Sie in Univis unter dem Kürzel Lehrstuhl-Sem-B für Bachelorstudieng?nge bzw Lehrstuhl-Sem-M für Masterstudieng?nge. Z.B: ISDL-Sem-B oder EESYS-Sem-M. Zus?tzlich finden Sie Infromationen zu dem Seminarangebot auf den Lehrstuhlhompages.
Die Anmeldefristen zu den Seminaren legt der anbietende Dozent / die anbietende Dozentin fest und eine Anmeldung ist i.d.R. über FlexNow oder die Lehrstuhlhomepage m?glich.
Informieren Sie sich deshalb rechtzeitig vor Semesterbeginn auf den Webseiten der Lehrstühle nach den angebotenen Seminaren.
Für Seminare aus dem Fachbereich BWL beachten Sie bitte den n?chsten Eintrag.
Seminare (Forschnungsseminare), die aus der F?chergruppe BWL eingebracht werden k?nnen, sind in den Modultabellen nicht n?her spezifiziert. Ob ein BWL-Seminar in den Studiengang eingebracht werden kann ist über die Studien- und Fachprüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs geregelt.
Daher muss ein BWL-Seminar zur Anrechnung grunds?tzlich vom Prüfungsausschuss genehmigt werden. Als Prüfungsform für das BWL-Seminar ist die Kombination aus Hausarbeit und Referat vorgesehen. Beachten Sie bitte, dass einige BWL-Module die Lehrveranstaltungsart Seminar / Seminaristischer Unterricht haben, aber als Prüfungsform eine Klausur vorgesehen ist. Ferner muss in dem Seminar eine aktuelle Forschungsfrage aus dem Fachgebiet der BWL bearbeitet werden.
M?chten Sie ein Bachelorseminar bzw. ein Masterseminar in der BWL belegen, so mailen Sie bitte die Kursbeschreibung -oder einen Link auf diese- an den Servicedesk WI. Sollte aus der Beschreibung die Prüfungsform sowie die Forschungsfrage nicht hervorgehen, so fragen Sie bitte zun?chst beim anbietenden Lehrstuhl nach.
Die BWL-Seminare werden grunds?tzlich mit 3 ECTS-Punkten angerechnet, so wie es in den Modulhandbüchern vermerkt ist.
Folgende Seminare sind bspw. m?glich:
- BFC-B-04: Aktuelle Fragen zur Bank- und Versicherungsbetriebslehre (Bachelorstudiengang)
- ORG-B-06: Grand Challenges (Bachelorstudiengang)
- BFC-M-04: Forschungsfragen im Banking und Finanzcontrolling (Masterstudiengang)
- BSL-M-05: Aktuelle Fragen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre (Masterstudiengang)
- Inno-M-02: Innovation und Kollaboration: Management von intra- und interorganisationalen Innovationsschnittstellen (Masterstudiengang)
- Inno-M-04: Organisationales Krisenmanagement (Masterstudiengang)
- Inno-M-05: Research Seminar on International Innovation Strategies (Masterstudiengang)
- Inno-M-08: Strategisches Technologiemanagement (Masterstudiengang)
- IRWP-M-04: Forschungsseminar zur Internationalen Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung (Masterstudiengang)
- ORG-M-03: Organization Theory and Research Methods (Masterstudiengang)
- ORG-M-06: Strategic Renewal and Organizational Transformation (Masterstudiengang)
- PM-M-04: Forschungsseminar Personalmanagement (Masterstudiengang)
- PuL-M-04: Seminar Supply Chain Management I (Masterstudiengang)
- PuL-M-05: Supply Chain Simulation (Masterstudiengang)
- VM-M-05: Research Seminar International Marketing (Masterstudiengang)
Für die Anrechnung der Module aus der BWL müssen Sie sich h?chstwahrscheinlich als Scheinteilnehmer über das Sekretariat des Lehrstuhls anmelden. Den Schein über die bestandene Leistung bringen Sie für die Anrechnung vorbei. Ob Sie an dem Seminar teilnehmen k?nnen, entscheidet der jeweilige Dozent.
Im Bachelorstudiengang WI sowie IISM muss ein Projekt aus der F?chergruppe Wirtschaftsinformatik belegt werden.
Im Wintersemester wird vom Lehrstuhl IIS ein WI-Projekt zur "Systementwicklung" angeboten.
Im Sommersemester wird vom Lehrstuhl IIS ein WI-Projekt zu "Betriebliche Anwendungssysteme" angeboten.
Informationen zu den Anmeldefristen der WI-Projekten des IIS-Lehrstuhls finden Sie unter den News des IIS-Lehrstuhls.
Ab dem Sommersemester 2021 wird vom Lehrstuhl ISM ebenfalls ein WI-Projekt angeboten. Informationen zu den Anmeldefristen des WI-Projekts des ISM-Lehrstuhls finden Sie unter der Modulübersicht des ISM-Lehrstuhls.
Beide Projekte stehen allen Studierenden der Bachelorstudieng?nge Wirtschaftsinformatik und International Information Systems Management offen. Projekte aus dem VC "Zentrale WIAI Projektanmeldung" k?nnen nicht gew?hlt werden.
Teilzeitstudium
Informationen zum Teilzeitstudium finden Sie unter "Interesse am Studium"
Ein Wechsel zwischen Vollzeit- und Teilzeitstudium ist jedes Semester m?glich und kann jeweils ab Rückmeldebeginn bis Einschreibungsschluss des jeweiligen Semesters in der Studierendenkanzlei beantragt werden.
Die Regelstudienzeit für einen Teilzeitstudiengang ist doppelt so lang wie die Regelstudienzeit im Vollzeitstudium. Beachten Sie, dass die Studienfortschrittskontrolle trotzdem geprüft wird. Sie k?nnen in einem Teilzeitsemester h?chstens 18 ECTS-Punkte einbringen. Im Falle einer ?berschreitung dieser maximalen Punktezahl werden zwei Teilzeitsemester gez?hlt.
Falls Sie sich zu Beginn Ihres Studiums für ein Teilzeitstudium einschreiben wollen, müssen Sie die Online-Immatrikulation machen und bei Ihrer pers?nlichen Einschreibung in der Studierendenkanzlei den Antrag auf Teilzeitstudium stellen.
Das Teilzeitstudium bietet all denjenigen eine Chance, die aufgrund einer zeitlichen oder anderweitigen Zusatzbelastung nicht am Vollzeitstudium teilnehmen k?nnen. Besonders attraktiv ist es daher für
- Studierende mit Nebenjob
- Studierende mit Kindern sowie
- für behinderte oder chronisch kranke Studierende
- und Erwerbst?tige.
Für die Bearbeitungsdauer der Abschlussarbeiten verdoppelt sich die maximal m?gliche Bearbeitungsdauer:
- im Bachelor von 4 auf 8 Monate
- im Master von 6 auf 12 Monate
?bergang Bachelor - Master
Ja, Sie k?nnen im Bachelorstudium auch Mastermodule im freiwilligen Zusatzbereich verbuchen und diese durch den Prüfungsausschuss anrechnen lassen, sobald Sie im Masterstudiengang an der WIAI-Fakult?t eingeschrieben sind und Sie das Bachelorzeugnis erhalten haben. Achten Sie darauf, dass die gew?hlten Mastermodule in dem angestrebten Masterstudiengang laut Modulhandbuch anrechenbar sind. Senden Sie dem Servicedesk WI hierzu einen entsprechenden Anrechnungsantrag.
Es besteht darüber hinaus die M?glichkeit, sich parallel in den Bachelor- und den Masterstudiengang einzuschreiben, so dass Sie Ihre letzten Prüfungsleistungen im Bachelorstudium und Ihre ersten Prüfungsleistungen im Masterstudium im gleichen Semester parallel erbringen k?nnen. Voraussetzung dafür ist aber, dass Sie bereits zum Masterstudium zugelassen sind.
Sie k?nnen sich zum Masterstudium bewerben, auch wenn noch nicht alle Noten zum erfolgreichen Abschluss des Bachelorstudiums vorliegen. Auch wenn Ihnen nur noch wenige ECTS-Punkte im Bachelorstudium fehlen, ist eine Bewerbung schon m?glich. Falls das Zeugnis für die Einschreibung noch nicht vorhanden ist, muss das fehlende Zeugnis innerhalb eines Jahres bei der Studierendenkanzlei nachgerecht werden.
Wenn Sie ihr Bachelorstudium im WiSe (SoSe) abschlie?en wollen, so müssen Sie Ihre letzte Prüfungsleistung bis zum 31.03. (30.09.) erbracht haben. Ist Ihre letzte Prüfungsleistung die Bachelorarbeit, so ist der letzte Tag des Semesters auch der letztm?gliche Abgabetermin.
Es besteht die M?glichkeit, sich parallel in den Bachelor- und den Masterstudiengang einzuschreiben, so dass Sie Ihre Bachelorarbeit auch erst in dem Semester abgegeben k?nnen, in dem Sie bereits Mastermodule belegen wollen. Voraussetzung dafür ist aber, dass Sie bereits zum Masterstudium zugelassen sind.
Eine Einschreibung in einen Masterstudiengang WI / IISM oder Wip?d_WI mit 90 ECTS-Punkten ist letztmalig für das Wintersemester 2022/23 m?glich.
Da Sie in dem 3-semestrigen Master WI - mit Brückenstudium eingeschrieben sind, ist das Modulhandbuch des 7-semestrigen Bachelor WI relevant. Zu finden unter Modulhandbuch Bachelor Wirtschaftsinformatik - Studienbeginn vor dem WS 2018/2019.
Zugangsvoraussetzungen
Da es an der Universit?t Bamberg keine ENB-Klausel gibt, k?nnen Sie sich problemlos für die Studieng?nge Wirtschaftsinformatik, International Information Systems Management sowie Wirtschaftsp?dagogik mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsinformatik einschreiben.
Verbindliche Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen erhalten Sie in der jeweiligen Studien- und Fachprüfungsordnungen sowie über den Bewerbungsprozess.
Einschreiben für ein Bachelorstudium: zentrale Fristen.
Bewerbung für ein Masterstudium: Für die Bewerbung zum Master gelten folgende Bewerbungsfristen (siehe Ankündigung Studierendenkanzlei). Bitte beachten Sie jedoch, dass aus organisatorischen Gründen Bewerbungen für das Wintersemester bis zum 31.08., für das Sommersemester bis zum 28.02. eines Jahres erfolgen sollten. Nach Eingang Ihrer Bewerbung wird diese sofort bearbeitet und das Bewerbungsverfahren innerhalb kurzer Zeit zum Abschluss gebracht. Sie erhalten dann eine Zu- bzw. Absage und k?nnen so frühzeitig Ihr Masterstudium planen.
Für das Studium ben?tigen Sie kein Orientierungs- oder Betriebspraktikum.
Als Zugangsvoraussetzungen werden gute Deutsch-, Englisch- und Mathematikkenntnisse erwartet. Sie k?nnen jedoch unzureichende Kenntnisse frühzeitig z.B. durch einen Mathe Vorkurs oder Englisch-Kurs erg?nzen.
Soweit sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, k?nnen Sie sich für den für Sie interessanten Studiengang einschreiben bzw. bewerben. Bei besonderen Abweichungen (ausl?ndische Hochschulzugangsberechtigung etc.) und für weitere Anliegen ausl?ndischer Studierender hilft das Akademische Auslandsamt weiter.
Sonstiges
Die Studienplanempfehlung, die bei den EETs vorgestellt wird, finden Sie auf den Webseiten der Fachschaft in der Erstsemesterbroschüre ihres Studiengangs. Au?erdem fasst die aktuellste Broschüre auch alle wichtigen Informationen zusammen, die insb. bei der Facheinführung vorgestellt werden.
Weitere Informationen, wie Sie den Stundenplan im Univis erstellen, finden Sie hier. Weitere praktische Informationen für den Studienstart finden Sie auf den Webseiten der Studierendenkanzlei. (Vorlesungszeiten- und Fristen, Studienf?rderung, Internet-Dienste, Semesterticket, Studierendenausweis, Rückmeldung, Wechsel, Beurlaubung, Exmatrikulation).
Sobald alle Noten Ihrer Bachelor- oder Masterprüfung in FlexNow verbucht sind, wird das Zeugnis vom Prüfungsamt erstellt. Dieses muss dann noch vom Dekan der Fakult?t und dem Prüfungsausschussvorsitzenden unterschrieben werden. Au?erdem wird noch die Urkunde Ihres akademischen Grads erstellt und vom Pr?sidenten unterschrieben. Ist dies alles erfolgt, werden Sie benachrichtigt und k?nnen Ihr Zeugnis im Prüfungsamt abholen. Folglich werden Sie dann exmatrikuliert.
Wenn Sie noch freiwillige Zusatzleistungen absolvieren, so z?gert sich das Erstellen des Zeugnisses noch bis zum Ende des jeweiligen Semesters heraus.
M?chten Sie noch Noten verbessern, siehe FAQ Hinweis "Ich habe in einem Wahlpflichtbereich bereits einige ECTS-Punkte erbracht. Ich m?chte zur Notenverbesserung aber ein anderes Modul belegen. Ist das m?glich?"