Bewerbung und Einschreibung

In den folgenden Abschnitten haben wir Ihnen diverse Informationen zu den Zugangskriterien und dem Ablauf der Bewerbung für den M.Sc. Wirtschaftsp?dagogik mit Schwerpunkt Wirtschaftsinformatik an der Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg zusammengefasst. Bitte lesen Sie sich diese Informationen aufmerksam durch. Bei Fragen rund um die Einschreibung hilft Ihnen die Studierendenkanzlei weiter. Bei speziellen Fragen zur Bewerbung und zum Auswahlprozess wenden Sie sich bitte an bewerbung.wipaed(at)uni-bamberg.de.

Zugangsvoraussetzungen des M.Sc. Wirtschaftsp?dagogik mit Schwerpunkt Wirtschaftsinformatik

Voraussetzungen für den Zugang zum M.Sc. Wirtschaftsp?dagogik sind gem?? §26 der Prüfungsordnung(271.3 KB):

  1. Ein Hochschulabschluss oder ein gleichwertiger in- oder ausl?ndischer Abschluss in einem betriebswirtschaftlichen oder einem vergleichbaren Studiengang. Der Abschluss muss Kompetenzen aus dem wirtschaftswissenschaftlichen Bereich im Umfang von mindestens 120 ECTS-Punkten enthalten.
  2. An einer Hochschule erworbene Kompetenzen im Umfang von mindestens 24 ECTS-Punkten aus dem wirtschaftsp?dagogischen Bereich sowie mindestens insgesamt 78 ECTS-Punkte aus den Bereichen Wirtschaftswissenschaften, Informatik, Wirtschaftsinformatik und Mathemaik.
  3. Das erfolgreiche Absolvieren der Eignungsprüfung nach Ma?gaben des Anhangs 2 der Prüfungsordnung für den M.Sc. Wirtschaftsp?dagogik. Das Eignungsverfahren wird von einer Kommission zur Feststellung der Eignung (Eignungskommission) durchgeführt. Es wird einmal pro Semester für den Studienbeginn im folgenden Sommer- oder Wintersemester durchgeführt.
         

1Bewerberinnen und Bewerber, welche die genannten Voraussetzungen in Punkt 2 nicht oder nicht vollst?ndig erfüllen, werden zum Studiengang mit der Auflage zugelassen, den Erwerb der jeweils fehlenden Kompetenzen sp?testens bis zum Ende des zweiten Semesters nachzuweisen. Hierzu k?nnen die wirtschaftsp?dagogischen Module gem?? der jeweils geltenden Fassung der Studien- und Fachprüfungsordnung des Bachelorstudiengangs Wirtschaftsinformatik an der Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg absolviert werden.

Fristen und Termine rund um das Eignungsverfahren finden Sie in den aktuellen Nachrichten

Ablauf Ihrer Bewerbung

Der Zugang zum Verfahren setzt voraus, dass Sie sich rechtzeitig online bewerben (ab 15.05.2024) und folgende Unterlagen (gem?? Anhang 2 der Studien- und Prüfungsordnung) vollst?ndig sowie form- und fristgerecht bis einschlie?lich 05.08.2024 vorliegen (Bitte senden Sie keine Originalunterlagen!):

  • Hochschulzugangsberechtigung (i. d. R. Abiturzeugnis);
  • Ausgefülltes Bewerbungsformular;
  • Ein selbst?ndig abzufassendes Forschungsexposé (Umfang 6 Seiten) zu einem Thema, dass von der Lehreinheit Wirtschaftsp?dagogik festgelegt wird. W?hlen Sie bitte einen Themenbereich für das Wintersemester 2024/25:

?Praktika als Wegweiser – ihr Einfluss auf die Berufswahlentscheidung von Schülerinnen und Schülern“

oder

?Potentiale und Herausforderungen von künstlicher Intelligenz für berufliche Lernprozesse“

  • Das Forschungsexposé soll zum vorgegebenen Thema eine Mind-Map (1 Seite), ein Exposé (3 Seiten) und ein Literaturverzeichnis (2 Seiten) enthalten. Das Mind-Map soll das vorgegebene Thema hinsichtlich konzeptioneller Tiefe, inhaltlicher Komplexit?t und sachlicher Strukturierung darstellen. Das Exposé stellt eine Verschriftlichung des Themas hinsichtlich Breite und Tiefe sowie resultierenden Forschungsfragen dar. Eine Vorlage für das Exposé finden Sie hier(178.5 KB, 7 Seiten)(178.5 KB, 7 Seiten) (178.5 KB, 6 Seiten).
  • Nachweise über den erfolgreichen Abschluss eines Hochschulstudiums, aus dem die erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen einschlie?lich der Gesamtnote ersichtlich sein müssen (z.B. durch Zeugnis, aktuelle Notenübersicht, Transcript of Records, Supplement). Bewerberinnen und Bewerber, die bis zum Ende der Bewerbungsfristen keinen Abschluss vorweisen k?nnen, fügen dem Antrag einen Nachweis bei, dass sie Leistungen im Umfang von mindestens 150 ECTS-Leistungspunkte erworben haben. In diesem Fall ist zus?tzlich eine Bescheinigung der Hochschule, an der der qualifizierende Abschluss erworben wird, über eine fiktiv berechnete Gesamtnote beizufügen, bei der die für den Abschluss fehlenden Leistungen mit der Note 4,0 bewertet werden. Kann ein entsprechender Nachweis über die Hochschule nicht ausgestellt werden, ist die fiktive Gesamtnote vom Bewerber selbst zu errechnen. Hierfür bietet es sich an, eine übersichtliche Darstellung in Tabellenform (z.B. in Microsoft Excel) zu erstellen.
  • Sonstige relevante Nachweise (z. B. Berufsausbildung, Berufspraxis, Praktika, Auslandsaufenthalte im Rahmen des Studiums, Besonderes soziales Engagement im Studium).

Weitere Hinweise zu den Eignungskriterien

Bei der Entscheidung der Eignungskommission zur studiengangsspezifischen Eignung werden nachfolgende Kriterien berücksichtigt:

1. Abschlussnote

Für die Abschlussnote oder die fiktiv berechnete Abschlussnote des Bachelorstudiums werden maximal 60 Punkte vergeben. Die Punktevergabe richtet sich nach Tabelle 1 in der Prüfungs- und Studienordnung. Soweit die Abschlussnote auf mehr als eine Nachkommastelle genau ermittelt ist, wird für Zwecke des Eignungsverfahrens eine kaufm?nnische Rundung auf eine Nachkommastelle vorgenommen. 

2. Kaufm?nnische oder vergleichbare Berufst?tigkeit

Für kaufm?nnische oder vergleichbare einschl?gige berufspraktische T?tigkeiten (Berufsausbildung, Berufspraxis) und sonstige besondere Leistungen oder Qualifikationen, die über die Eignung für das gew?hlte postgraduale Studium besonderen Aufschluss geben, k?nnen maximal 24 Punkte vergeben werden:

  • Für kaufm?nnische oder vergleichbare einschl?gige berufspraktische T?tigkeiten (Berufsausbildung, Berufspraxis oder Praktika) k?nnen maximal 5 Punkte vergeben: Eine abgeschlossene Berufsausbildung wird mit 4 Punkten bewertet. Für einschl?gige Berufspraxis oder Praktika k?nnen maximal 2 Punkte erreicht werden. Für solche T?tigkeiten wird für einen Umfang von 4 Wochen in Vollzeit 1 Punkt berechnet.
  • Für eine wirtschaftsp?dagogische Vorbildung aus dem Bachelorstudium k?nnen maximal 14 Punkte vergeben werden. Hierbei werden Module im Bereich schulpraktischer Studien im Umfang von mindestens 12 ECTS-Punkten mit 8 Punkten, das Modul Grundlagen des Lernensund Arbeitens im Umfang von mindestens 6 ECTS-Punkten mit 3 Punkten und Steuerung von Bildungsprozessen (ehem. Grundlagen der beruflichen Bildung) im Umfang von mindestens 6 ECTS-Punkten mit 3 Punkten bewertet.
  • Für einen im Rahmen des Studiums absolvierten Auslandsaufenthalt mit einer Mindestdauer von einem Semester wird maximal 1 Punkt vergeben.
  • Für sonstige w?hrend des Studiums erbrachte besondere Leistungen und Qualifikationen oder besonderes soziales Engagement k?nnen maximal 4 Punkte erreicht werden. Die Punktevergabe richtet sich nach Tabelle 2 in der Prüfung- und Studienordnung.

3. Forschungsexposé

Für das eingereichte Forschungsexposé (Infos diesbezüglich finden Sie unter ?Ablauf Ihrer Bewerbung) k?nnen maximal 30 Punkte erreicht werden. Das Exposé wird von 2 Kommissionsmitgliedern, jeweils unabh?ngig voneinander bewertet. Die für das Forschungsexposé erzielte Gesamtpunktzahl wird aus dem arithmetischen Mittel der von jedem Kommissionsmitglied insgesamt vergebenen Punktzahl berechnet. Hierbei wird unter Berücksichtigung der ersten Nachkommastelle gerundet. Dabei wird folgende Verteilung und Gewichtung der Punkte vorgenommen:

  • Für das Mind-Map werden maximal 9 Punkte vergeben. Die konzeptionelle Tiefe wird mit bis zu 3 Punkten, die inhaltliche Komplexit?t wird mit bis zu 3 Punkten und die sachliche Richtigkeit wird mit bis zu 3 Punkten bewertet.
  • Für das Exposé werden maximal 18 Punkte vergeben. Die Durchdringung der Breite des Themas wird mit bis zu 4 Punkten, die Durchdringung der Tiefe des Themas wird mit bis zu 5 Punkten, die Beschreibung der hergeleiteten Forschungsfragen wird mit bis zu 4 Punkten und die sprachliche und grammatikalische Richtigkeit wird mit bis zu 5 Punkten bewertet.
  • Für die Richtigkeit der formalen Kriterien werden maximal 3 Punkte vergeben. Die Vollst?ndigkeit des Literaturverzeichnisses wird mit bis zu 2 Punkt und die wissenschaftlich korrekte Zitierweise wird mit bis zu 1 Punkt bewertet.

Die zu vergebenden Punktezahlen werden addiert. Auf Grund der so ermittelten Punktzahl wird die Eignung festgestellt. Die Eignung für den Masterstudiengang Wirtschaftsp?dagogik ist festgestellt, wenn mindestens 60 Punkte im Eignungsverfahren ermittelt werden.

Noch Fragen?

Sie haben noch Fragen zu Inhalten des Studiengangs oder den Zulassungsvoraussetzungen? Dann werden Sie zun?chst einen Blick in unsere FAQ. Ansonsten hilft Ihnen die Zentrale Studienberatung der Universit?t Bamberg weiter. Spezielle inhaltliche Fragen beantwortet Ihnen die Fachstudienberatung. Die 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网daten finden Sie unter Ansprechpartner.