Fragen zur Anmeldung
Hier finden Sie alle wichtigen Hinweise zur Anmeldung!(118.5 KB)
Ja! Allerdings ist die Teilnahme an einer von der Universit?t durchgeführten und auf das Praktikum bezogenen Vorbereitungsveranstaltung obligatorisch.
Diese muss vor Aufnahme des p?dagogisch-didaktischen Schulpraktikums erfolgreich absolviert werden.
Bitte geben Sie bei der Anmeldung das Semester an, in dem der Besuch der vorbereitenden Lehrveranstaltung geplant ist.
Ja! Allerdings muss das Orientierungspraktikum sp?testens bis zur Aufnahme des p?dagogisch-didaktischen Schulpraktikums absolviert sein. Die Bescheinigung hierfür ist dem Praktikumsamt für Lehr?mter vorzulegen. Bitte stellen Sie Antr?ge auf Anerkennung des Orientierungspraktikums über unsere Homepage. Hier kann auch die Bescheinigung zum Orientierungspraktikum hochgeladen werden.
Da die Anzahl der Anmeldungen für studienbegleitende Praktika in einzelnen F?chern die Kapazit?ten übersteigen, fragen wir sowohl Ihr Unterrichtsfach, als auch die studierten Didaktikf?cher ab, um Ihnen unter Umst?nden einen Praktikumsplatz in einem alternativen Fach zuzuteilen.
Grunds?tzlich besteht aber kein Anspruch auf einen Praktikumsplatz.
Da die Anzahl der Anmeldungen für studienbegleitende Praktika in einzelnen F?chern die Kapazit?ten übersteigen, fragen wir sowohl Ihr Unterrichtsfach, als auch die studierten Didaktikf?cher ab, um Ihnen unter Umst?nden einen Praktikumsplatz in einem alternativen Fach zuzuteilen.
Grunds?tzlich besteht aber kein Anspruch auf einen Praktikumsplatz.
Ich studiere Schulpsychologie im Unterrichtsfach. Wie muss ich mich anmelden?
Studierende mit Hauptfach Schulpsychologie müssen im Rahmen Ihres Lehramtsstudiums an Grund- und Mittelschulen das p?dagogisch-didaktische Schulpraktikum Tei I und Teil II, sowie zwei zus?tzliche studienbegleitende Praktika in zwei Didaktikf?chern absolvieren. Melden Sie sich entsprechend an.
Wie kann ich meine Anmeldung ?ndern?
Wenn Sie sich erfolgreich angemeldet haben, erhalten Sie eine Best?tigungsemail. Leiten Sie uns diese unter Angabe Ihres ?nderungswunsches weiter.
H?ufig gestellte Fragen
Wann wird die Einteilung für die Praktika bekanntgegeben?
Vorbehaltlich der aktuellen Lage- wird die Einteilung sp?testens vier Wochen vor Praktikumsbeginn fertiggestellt. Sie erhalten sodann vom Praktikumsamt eine E-Mail mit allen wichtigen Informationen zum Praktikum.
Die Praktikumszeitr?ume finden Sie auf unserer Homepage unter Fristen und Termine /praktikumsamt/fristen-und-termine
Was ben?tige ich für die Anmeldung?
Die Anmeldung erfolgt online w?hrend des Anmeldezeitraumes. Sie müssen sich vor der Anmeldung erkundigen, welche Praktika für Sie in welchem Fach und in welchem Zeitraum sinnvoll sind. Auskunft dazu geben die LPO, das Praktikumsamt sowie die Fachstudienberatung. Beachten Sie bitte unser Informationsangebot auf dieser Seite. Au?erdem müssen Sie sich erkundigen, welche fachlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um seitens der Fachdidaktik zum Praktikum zugelassen zu werden. Diese sind fachspezifisch. Fragen Sie dazu bei den fachdidaktischen Lehrstühlen nach.
Müssen vers?umte Praktikumstage nachgeholt werden?
Ja! Wenn Studierende krankheitsbedingt an einzelnen Tagen im Praktikum fehlen, setzen sie nach der Genesung das Praktikum fort und legen der Praktikumslehrkraft ein ?rztliches Attest vor. Die vers?umten Tage/ Stunden müssen zeitnah nachgeholt werden - bei studienbegleitenden Praktika innerhalb des Praktikumszeitraumes, bei Blockpraktika unmittelbar danach. Falls Praktikumstage aufgrund von gesetzlichen Feiertagen ausfallen, müssen sie nicht nachgeholt werden. Fehltage aufgrund von Modul- oder sonstigen Prüfungen müssen nachgeholt werden.
Wieviele Stunden umfasst das Praktikum?
Da Praktika einen realistischen Einblick in den Berufsalltag vermitteln sollen, nehmen Studierende in der Regel am gesamten Vormittagsunterricht der Praktikumslehrkraft teil. Mindestens müssen jedoch t?glich vier Stunden absolviert werden (inkl. Nachbesprechungsstunde).
Es ist nicht zul?ssig, Praktika nach Erreichen der insgesamt geforderten Mindeststundenanzahl (z. B. 150 bis 160 beim p?dagogisch-didaktischen Praktikum) vorzeitig abzubrechen oder einzelne Tage "einzuarbeiten". Die Angaben der LPO sind Mindestangaben, die keinesfalls unterschritten werden dürfen.
Für welche Praktika müssen Begleitveranstaltungen besucht werden?
Prinzipiell gilt dazu folgende Regel: Begleitveranstaltungen müssen für alle studienbegleitenden Praktika besucht werden. Mit Unterschrift der Dozentin/des Dozenten der fachdidaktischen Lehrveranstaltung auf der dafür vorgesehenen Bescheinigung wird der Besuch der Begleitveranstaltung best?tigt.
Alle Studierenden müssen vor Beginn des p?dagogisch-didaktischen Blockpraktikums die Vorbereitungsveranstaltung zum p?dagogisch-didaktischen Schulpraktikum erfolgreich absolvieren.
Im p?dagogisch-didaktischen Schulpraktikum kann eine Begleitveranstaltung besucht werden.
Was tun, wenn ich mein Praktikum nicht antreten kann?
Bitte teilen Sie dem Praktikumsamt m?glichst rechtzeitig schriftlich Ihren Rücktritt mit. Sie k?nnen w?hrend Ihres Lehramtsstudiums maximal ein Mal aus wichtigen Gründen von einem Praktikumsplatz zurücktreten. Bitte geben Sie diese Gründe in Ihrem Rücktritt an. Achtung: Eine Fahrzeit unter 75 Min. gilt nicht als wichtiger Grund! Falls Sie schon definitiv zugewiesen sind, müssen Sie auch die Schule schriftlich verst?ndigen. Nach einem Rücktritt erhalten Sie keinen anderen Praktikumsplatz. Sie k?nnen sich zum n?chsten Anmeldezeitraum erneut bewerben.
K?nnen Praktika auch im Ausland absolviert werden?
Allgemeines
Sofern die Bedingungen, unter denen das Praktikum dort absolviert wird, gleichwertig mit denen an einer Praktikumsschule der Universit?t sind - ja. Den Nachweis darüber hat die Praktikantin/der Praktikant zu führen. Es ist also auf eine besonders ausführliche Praktikumsdokumentation und eine aussagekr?ftige Praktikumsbest?tigung zu achten.
Das Auslandsamt der Universit?t Bamberg unterstützt Sie bei der Suche nach Praktikumspl?tzen im Ausland.
Zu beachten ist, dass bei Ableistung eines solchen Privatpraktikums kein Versicherungsschutz seitens der Universit?t gew?hrleistet wird. Es wird empfohlen, eine private Unfallversicherung für die Dauer des Auslandsaufenthaltes abzuschlie?en. Die Verwendung des Praktikumsleitfadens ist verpflichtend!
Als Grundregel gilt: In jedem Lehramtsstudium kann ein Praktikum durch ein Auslandspraktikum ersetzt werden. Für die Anerkennung weiterer Praktika müssen besondere Gründe vorliegen.
Nicht anerkennbar sind Auslandspraktika, bei denen Studierende eigenst?ndig unterrichten und nicht von einer Lehrkraft der Schule begleitet / betreut werden, sowie Praktika ohne Reflexionsgespr?che.
Die Praktikantin/der Praktikant stellt im Praktikumsamt vorher einen Antrag auf Anrechenbarkeit des abgeleisteten Praktikums. Dazu sollte die Antragstellerin/der Antragsteller zuvor einen Sprechstundentermin mit dem Leiter des Praktikumsamtes vereinbaren.
Bei studienbegleitenden fachdidaktischen Praktika ist eine Befürwortung der zust?ndigen Fachdidaktik der Universit?t Bamberg vonn?ten. Au?erdem gelten alle sonstigen Zugangsvoraussetzungen, die auch für Regelpraktika gelten.
Best?tigung durch die Schule
Die Praktikumsbest?tigung der Schule muss aussagekr?ftig sein (Zeitraum, Anzahl an hospitierten Unterrichtsstunden) und in Deutsch, Englisch, Spanisch oder Franz?sisch verfasst sein. Zus?tzlich k?nnen Sie sich auf dem offiziellen Briefpapier der Schule ein individuelles Praktikumszeugnis ausstellen lassen.
K?nnen Praktika auch in anderen Bundesl?ndern absolviert werden?
Sie durchlaufen eine Lehramtsausbildung in Bayern. Insofern ist es der Regelfall, dass Sie die Praktika in Bayern absolvieren. Sofern die Bedingungen, unter denen das Praktikum in einem anderen Bundesland absolviert wird, gleichwertig mit denen an einer Praktikumsschule der Universit?t sind, ist eine Ausnahmegenehmigung m?glich.
Den Nachweis darüber hat die Praktikantin/der Praktikant zu führen. Es ist also auf eine besonders ausführliche Praktikumsdokumentation und eine aussagekr?ftige Praktikumsbest?tigung zu achten.
Bei studienbegleitenden fachdidaktischen Praktika ist eine Befürwortung des zust?ndigen Fachdidaktikers der Universit?t Bamberg vonn?ten. Au?erdem gelten alle sonstigen Zugangsvoraussetzungen, die auch für Regelpraktika gelten.
Für einen der beiden Teile des p?dagogisch-didaktischen Schulpraktikum kann beim Praktikumsamt für Lehr?mter ein Ausnahmeantrag auf Ableistung des p?dagogisch-didaktischen Schulpraktikums an einer nicht assoziierten Schule gestellt werden.
Kann ich das p?dagogisch-didaktische Schulpraktikum an einer Schule meiner Wahl ableisten?
Für das p?dagogisch-didaktische Schulpraktikum im Rahmen des Lehramtsstudiums an Grund- und Mittelschulen k?nnen Ausnahmeantr?ge(404.6 KB) für nicht assoziierte Schulen beim Praktikumsamt für Lehr?mter per E-Mail gestellt werden. Diese k?nnen grunds?tzlich nur in Ausnahmef?llen auf Grundlage einer ausführlichen p?dagogischen Begründung (ca. eine ausformulierte DINA A4 Seite) über den Mehrwert des Praktikums an der ausgew?hlten Schule genehmigt werden. Die p?dagogische Begründung, eine Best?tigung der Schule über die geplante Teilnahme(144.1 KB), sowie eine Kopie der Best?tigung über die Ableistung des Orientierungspraktikums sind dem Antrag beizulegen. Gegebenenfalls ist auch anzugeben, wo Sie den ersten Teil Ihres p?dagogisch-dididaktischen Schulpraktikums absolviert haben.
Nach Abschluss Ihres Praktikums stellt Ihnen die Praktikumsschule eine Best?tigung über die erfolgreiche Teilnahme (491.8 KB)aus.
Auch wenn Sie planen einen Ausnahmeantrag zu stellen, ist eine vorherige Anmeldung über die Homepage im regul?ren Anmeldezeitraum notwendig. Vermerken Sie hier, dass die Ableistung des Praktikums an einer nicht assoziierten Schule geplant ist.
Der Antrag muss beim Praktikumsamt sp?testen drei Monate vor Antritt des Praktikum eingehen.
Bedenken Sie bitte, dass mindestens ein Teil des p?dagogisch-didaktischen Schulpraktikums an einer assoziierten Praktikumsschule abgeleistet werden muss.
Wozu brauche ich die Praktikumskarte?
Lehramt Grundschule, Lehramt Mittelschule
Seit dem Schuljahr 2020/2021 wurde die Praktikumskarte durch Bescheinigungen ersetzt. Sie dienen als Nachweis über die Ableistung der laut LPO geforderten Praktika. Die ordnungsgem??e Durchführung jedes Praktikums bzw. Praktikumsblocks wird mit Unterschrift der Lehrkraft best?tigt. Für angerechnete Praktika ergeht ein Anerkennungsschreiben. Alle Formulare stehen entsprechend der Schulart auf unserer Homepage zum Download bereit.