FAQ - H?ufig gestellte Fragen

Anmeldung

In Abh?ngigkeit von Lehramt und Art des Praktikums, wenden Sie sich an folgende Stellen:

Betriebspraktikum

Geeignete Praktikumsstellen entsprechend Organisationsbestimmungen für das Betriebspraktikum werden von Studierenden selbst?ndig in Eigeninitiative gesucht.

Eine Anmeldung beim Praktikumsamt ist nicht notwendig.

Bescheinigung über das Betriebspraktikum(374.3 KB, 1 Seite)

Praktika im Rahmen des Lehramtsstudiums an Grund- und Mittelschulen:

Orientierungspraktikum

Eine geeignete Stelle entsprechend Organisationsbestimmungen für das Orientierungspraktikum wird von Studierenden selbst?ndig in Eigeninitiative gesucht. Für Praktika an Schulen wenden Sie sich bitte an das zust?ndige Schulamt.

Bescheinigung über das Orietierungspraktikum(131.9 KB)

Bescheinigung über das Orientierungspraktikum ab WS 2021/2022(168.0 KB, 1 Seite)

Vorbereitung auf das P?dagogisch-didaktische Schulpraktikum/PROSEMINAR

Die Anmeldung zu dieser Lehrveranstaltung erfolgt über FlexNow(91.4 KB)

P?dagogisch-didaktisches Schulpraktikum

Die Anmeldung erfolgt über die Homepage des Praktikumsamtes für Lehr?mter der Universit?t Bamberg im Zeitraum vom 15.03 - 15.04. für das gesamte darauffolgende Schuljahr für die Praktikumszeitr?ume im Herbst und Frühjahr.

/praktikumsamt/anmeldungen

P?dagogisch-didaktisches Schulpraktikum und Modulprüfung (ab WS 21/22 zwei Anmeldungen)

Studierende melden sich am letzten Tag ihres Praktikums (Ende des 2. Blocks) zum P?dagogisch-didaktischen Schulpraktikum und zur Modulprüfung an (Praktikumsbericht). Die Anmeldezeiten in FlexNow(91.4 KB) sind jeweils im:

  • Sommersemester: 01.03. - 30.04.

  • Wintersemester: 01.09. – 31.10.

Studienbegleitende Praktika

Die Anmeldung erfolgt über die Homepage des Praktikumsamtes für Lehr?mter der Universit?t Bamberg im Zeitraum vom 15.03 - 15.04. Für das gesamte darauffolgende Schuljahr für die Praktikumszeitr?ume im Winter - und Sommersemester.

/praktikumsamt/anmeldungen

Zus?tzliches studienbegleitendes Schulpraktikum

Die Anmeldung erfolgt über die Homepage des Praktikumsamtes für Lehr?mter der Universit?t Bamberg im Zeitraum vom 15.03 - 15.04. Für das gesamte darauffolgende Schuljahr für die Praktikumszeitr?ume im Winter - und Sommersemester.

/praktikumsamt/anmeldungen

Praktika im Rahmen des Lehramtsstudiums an Realschulen

Für die Anmeldung für Praktika im schulpraktischen Kontext gelten die Regelungen des Praktikumsamts beim Ministerialbeauftragten für Realschulen in Oberfranken https://www.realschulebayern.de/bezirke/oberfranken/praktikumsamt/

Praktika im Rahmen des Lehramtsstudiums an Gymnasien

Für die Anmeldung für Praktika im schulpraktischen Kontext gelten die Regelungen des Praktikumsamts beim Ministerialbeauftragten für Gymnasien in Oberfranken

https://www.km.bayern.de/ministerium/institutionen/ministerialbeauftragte-gymnasium/oberfranken/praktikumsamt.html

Praktika im Rahmen des Studiums Bachelor/ Master Berufliche Bildung

P?dagogisch-didaktisches Schulpraktikum

Studierende suchen sich für das p?dagogisch-didaktische Blockpraktikum eine Praktikumsschule in Eigeninitiative. Die Anmeldung hierfür muss dem Praktikumsamt sp?testens 3 Wochen vor Praktikumsbeginn zugehen.

Anmeldung zum Praktikum(214.4 KB, 2 Seiten)

Studienbegleitende Praktika

Bei Fragen zur Anmeldung für studienbegleitende Praktika wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Berufliche Bildung. 

/berubi

Berufspraktikum

Bei Fragen zur Anmeldung für studienbegleitende Praktika wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Berufliche Bildung.

/berubi

Ausnahmeantrag

Für das p?dagogisch-didaktische Schulpraktikum im Rahmen des Lehramtsstudiums an Grund- und Mittelschulen k?nnen  Ausnahmenantr?ge(404.6 KB) für nicht assoziierte Schulen beim Praktikumsamt für Lehr?mter per E-Mail gestellt werden. Diese k?nnen grunds?tzlich nur in Ausnahmef?llen auf Grundlage einer ausführlichen p?dagogischen Begründung (ca. eine ausformulierte DINA A4 Seite) über den Mehrwert des Praktikums an der ausgew?hlten Schule genehmigt werden. Die p?dagogische Begründung, eine Erkl?rung der Schule über die geplante Teilnahme(212.8 KB, 2 Seiten), sowie eine Kopie der Best?tigung über die Ableistung des Orientierungspraktikums sind dem Antrag beizulegen. Gegebenenfalls ist auch anzugeben, wo Sie den ersten Teil Ihres p?dagogisch-didaktischen Schulpraktikums absolviert haben.

Nach Abschluss Ihres Praktikums stellt Ihnen die Praktikumsschule eine Best?tigung über die erfolgreiche Teilnahme(291.2 KB, 2 Seiten) aus.

Auch wenn Sie planen einen Ausnahmeantrag zu stellen, ist eine vorherige Anmeldung über die Homepage im regul?ren Anmeldezeitraum notwendig. Vermerken Sie hier, dass die Ableistung des Praktikums an einer nicht assoziierten Schule geplant ist.

Der Antrag muss beim Praktikumsamt sp?testen drei Monate vor Antritt des Praktikums eingehen.

Bedenken Sie bitte, dass mindestens ein Teil des p?dagogisch-didaktischen Schulpraktikums an einer assoziierten Praktikumsschule abgeleistet werden muss.

/praktikumsamt/anmeldungen#caeufig-gestellte-fragen/

Antrag Anerkennung

Für Anerkennungen Im Rahmen des Lehramtsstudiums an Realschulen und Gymnasien, wenden Sie sich bitte an das entsprechende Praktikumsamt in Bayreuth bzw. Hof.

Das Praktikumsamt für Lehr?mter der Universit?t Bamberg befasst sich mit Anerkennungsverfahren für das Betriebspraktikum, das Orientierungspraktikum und das p?dagogisch-didaktische Schulpraktikum im Rahmen des Studiums an Grund- und Mittelschulen. Zus?tzlich werden Anerkennungen des p?dagogisch-didaktischen Schulpraktikums im Studiengang Berufliche Bildung bearbeitet.

Ein Antrag auf Anerkennung von Praktika nach LPO I vom 13. M?rz 2008 muss schriftlich gestellt werden. Nach einer eingehenden Prüfung von eingereichten Unterlagen wie z.B. Bescheinigung(en) des Praktikums/ der T?tigkeit/ Angaben zum Praktikumszeitraum/ Klassenstufen/ Fachbezug/ eigene Unterrichtsversuche sowie Stempel, Unterschrift und 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网m?glichkeit zur unterzeichnenden Institution, wird entschieden, in welchem Umfang die Leistungen angerechnet werden k?nnen. Ebenso wird mit Anfragen bei einem Studiengangwechsel verfahren. Für das studienbegleitende fachdidaktische Praktikum liegt die Prüfung und Befürwortung bei der jeweiligen Fachdidaktik.

Ausland

Für bereits im Ausland abgeleistete Praktika, kann beim zust?ndigen Praktikumsamt ein Antrag auf Anerkennung gestellt werden (siehe Anerkennung).

Planen Sie w?hrend Ihres Studiums ein Praktikum im Rahmen des Lehramtsstudiums an Grund- und Mittelschule im Ausland abzuleisten, ist dies m?glich, sofern die Bedingungen, unter denen das Praktikum absolviert wird, gleichwertig mit denen an einer Praktikumsschule der Universit?t sind. Den Nachweis darüber hat die Praktikantin/der Praktikant zu führen. Es ist also auf eine besonders ausführliche Praktikumsdokumentation zu achten.

Das Auslandsamt der Universit?t Bamberg unterstützt Sie bei der Suche nach Praktikumspl?tzen im Ausland.

Zu beachten ist, dass bei Ableistung eines solchen Privatpraktikums kein Versicherungsschutz seitens der Universit?t gew?hrleistet wird. Es wird empfohlen, eine private Unfallversicherung für die Dauer des Auslandsaufenthaltes abzuschlie?en. Die Verwendung des Praktikumsleitfadens ist verpflichtend!

Als Grundregel gilt: In jedem Lehramtsstudium kann ein Praktikum durch ein Auslandspraktikum ersetzt werden. Für die Anerkennung weiterer Praktika müssen besondere Gründe vorliegen.

Nicht anerkennbar sind Auslandspraktika, bei denen Studierende eigenst?ndig unterrichten und nicht von einer Lehrkraft der Schule begleitet / betreut werden, sowie Praktika ohne Reflexionsgespr?che.

Die Praktikantin/der Praktikant stellt im Praktikumsamt vorher einen Antrag(178.1 KB, 2 Seiten) auf Anrechenbarkeit des geplanten Praktikums. Dazu sollte die Antragstellerin/der Antragsteller zuvor einen Sprechstundentermin mit dem Leiter des Praktikumsamtes vereinbaren und m?glichst sich vorab eine Erkl?rung(474.5 KB, 1 Seite)(englisch)(449.6 KB, 2 Seiten) über die Durchführung des Praktikum von der Wunschschule best?tigen lassen.

Bei studienbegleitenden fachdidaktischen Praktika ist eine Befürwortung des zust?ndigen Fachdidaktikers der Universit?t Bamberg vonn?ten. Au?erdem gelten alle sonstigen Zugangsvoraussetzungen, die auch für Regelpraktika gelten.

Best?tigung durch die Schule(486.7 KB, 2 Seiten)(englisch)(515.3 KB, 2 Seiten)

Die Praktikumsbest?tigung der Schule muss aussagekr?ftig sein (Zeitraum, Anzahl an hospitierten Unterrichtsstunden) und in Deutsch, Englisch, Spanisch oder Franz?sisch verfasst sein. Zus?tzlich k?nnen Sie sich auf dem offiziellen Briefpapier der Schule ein individuelles Praktikumszeugnis ausstellen lassen.

Adress?nderung

Studierende sind verpflichtet, ?nderungen an den bei der Immatrikulation erhobenen Daten unverzüglich mitzuteilen. Gerade bei Adress- und Namens?nderung sollten die ge?nderten Daten der Studierendenkanzlei sofort übermittelt werden, um sicherzustellen, dass wichtige Studienunterlagen den Empf?nger erreichen. Um Sie ggf. schneller erreichen zu k?nnen, sollten Sie auch Ihre Handynummer mitteilen.

Begleitveranstaltungen

Der Besuch einer Begleitveranstaltung w?hrend eines studienbegleitenden Praktikums ist verpflichtend. Durch die Unterschrift des jeweiligen Hochschullehrers (Fachdidaktiker, Vertreter der sonderp?dagogischen F?rderrichtung) auf der Praktikumsbescheinigung wird der Besuch der Begleitveranstaltung best?tigt.

Besonders dem P?dagogisch-didaktischen Schulpraktikum ist die verpflichtende Teilnahme an einer von der Universit?t durchgeführten und auf das Praktikum bezogenen Vorbereitungsveranstaltung vorangestellt.

Beurlaubung vom Studium

Studierende, die aus wichtigen Gründen an einem ordnungsgem??en Studium gehindert sind, k?nnen in der Regel bis zu zwei Semester innerhalb einer Frist vom Studium beurlaubt werden.

Dazu wenden Sie sich an die Studierendenkanzlei.

Beurlaubungsgründe: Beurlaubung wegen Krankheit, Beurlaubung wegen eines Auslandsstudiums, Beurlaubung wegen Auslandsaufenthalt als Fremdsprachenassistent (Assistent Teacher), Beurlaubung wegen eines Pflichtpraktikums, Beurlaubung wegen eines freiwilligen Praktikums, Beurlaubung wegen Mutterschutz und Elternzeit, Beurlaubung wegen au?ergew?hnlicher Belastung durch Pflege von nahen Angeh?rigen, Beurlaubung wegen famili?rer Gründe.

Doppelstunde

Eine abgehaltene Doppelstunde kann als zwei Unterrichtsversuche anerkannt werden. Im schriftlichen Unterrichtsentwurf ist demnach nur eine Sachanalyse und eine Analyse der Lernvoraussetzungen zu verfassen. Der jeweilige Umfang muss jedoch ad?quat zur Doppelstunde entsprechen.

Fachspezifische Regelungen

Für studienbegleitende Praktika gelten fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen. Informieren sie sich hierzu bei den jeweiligen Fachdidaktiken.

Ebenfalls gelten für bestimmte F?cher besondere Anmeldemodalit?ten, die Sie für einen reibungslosen Studienverlauf einplanen sollten:

Hierzu z?hlen:

188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网 - Praktikum nur im WS m?glich

AWT - Praktikum nur im WS m?glich

Deutsch - Praktikum nur im Unterrichtsfach m?glich

Mathematik - Praktikum nur im Didaktikfach m?glich

Evangelische Religion: Voraussetzung für Erlangung der kirchlichen Unterrichtserlaubnis (Vocatio) ist die Ableistung eines studienbegleitenden Praktikums im Fach

Feiertage

Feiertage müssen im Praktikumsverlauf nicht nachgeholt werden.

Krankheit

Wenn die/der Studierende krankheitsbedingt an einzelnen Tagen im Praktikum fehlt, muss das umgehend beim zust?ndigen Praktikumsamt und der Praktikumslehrkraft/-schule gemeldet werden. Nach der Genesung setzt die Praktikantin/der Praktikant das Praktikum fort und legt der Praktikumslehrkraft ein ?rztliches Attest vor. Die vers?umten Tage/ Stunden müssen zeitnah nachgeholt werden - bei studienbegleitenden Praktika innerhalb des Praktikumszeitraumes, bei Blockpraktika unmittelbar danach. Falls Praktikumstage aufgrund von gesetzlichen Feiertagen ausfallen, müssen sie nicht nachgeholt werden. Fehltage aufgrund von Modul- oder sonstigen Prüfungen müssen nachgeholt werden.

Masernschutzgesetz

Seit 1. M?rz 2020 gilt bundesweit das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur St?rkung der Impfpr?vention (Masernschutzgesetz). Das Masernschutzgesetz nimmt auch Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kindertagesst?tten, in denen sich eine Vielzahl von Personen aufh?lt, in den Blick. Ein entsprechender Nachweis bezüglich Ihres Masernimmunstatus ist im Zuge Ihrer lehramtsbezogenen Schulpraktika Voraussetzung für die Schulhausbetretung und für Ihre künftige Laufbahn als Lehrkraft verpflichtend!

Nachweis Masernschutz(392.2 KB, 1 Seite)

Nachmeldung für Praktika

Eine Nachmeldung zum p?dagogisch-didaktischen Schulpraktikum und zu den studienbegleitenden Praktika im Rahmen des Lehramtstudiums an Grund- und Mittelschulen ist in Ausnahmef?llen m?glich. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall schriftlich mit Ihrer Matrikelnummer an das Praktikumsamt für Lehr?mter.

Praktikumskarte

Lehramt Grundschule, Lehramt Mittelschule. Die Praktikumskarte wurde ab dem Wintersemester 2020/2021 durch einzelne Bescheinigungen ersetzt. Somit ist eine einfachere Handhabung der Nachweise über die Ableistung der laut LPO geforderten Praktika m?glich. Jedes Praktikum wird einzeln auf dem dafür vorgesehenen Formular best?tigt. Praktika im Ausland oder andere angerechnete Praktika werden zus?tzlich durch ein Anerkennungsschreiben erg?nzt. Eine Abholung Ihrer Praktikumskarte ist nach einer telefonischen Terminvereinbarung m?glich.

Regierungsbezirk

Realschule/Gymnasium

Wird ein Praktikum in einem anderen Regierungsbezirk absolviert, meldet sich die Praktikantin/der Praktikant stets vorab bei dem dafür zust?ndigen Praktikumsamt (Bezirk in dem sich die Schule befindet). Beachten Sie hierbei die jeweiligen Formalit?ten.

Rücktritt vom Praktikum

Bitte teilen Sie dem Praktikumsamt m?glichst rechtzeitig schriftlich per E-Mail Ihren Rücktritt mit. Sie k?nnen w?hrend Ihres Lehramtsstudiums maximal einmal aus wichtigen Gründen von einem Praktikumsplatz zurücktreten. Bitte geben Sie diese Gründe in Ihrem Rücktritt an. Achtung: Eine Fahrzeit unter 75 Min. gilt nicht als wichtiger Grund! Falls Sie schon definitiv zugewiesen sind, müssen Sie ebenfalls die Schule schriftlich verst?ndigen. Nach einem Rücktritt erhalten Sie keinen anderen Praktikumsplatz. Sie k?nnen sich zum n?chsten Anmeldezeitraum erneut anmelden.

Studiengangwechsel

Anerkennungen im Zuge eines Studiengangwechsel stellen Sie nach Rücksprache mit der Studierendenkanzlei und dem Prüfungsamt ebenfalls schriftlich bei Ihren zust?ndigen Praktikumsamtes. Bitte geben Sie dazu immer Ihre Matrikelnummer und alle relavanten Informatinom für eine zügige Bearbeitung an.

Teamlehrkraft

Lehramtsstudierende h?herer Fachsemester k?nnen auch als Team-Lehrkraft t?tig sein.

Sie übernehmen Sie den Pr?senzunterricht einer Stammlehrkraft, die coronabedingt nicht selbst vor der Klasse stehen kann.

Sie bereiten Sie den Unterricht für gew?hnlich gemeinsam mit der Stammlehrkraft, die für die jeweilige Klasse bzw. das jeweilige Fach eingeteilt ist, vor und nach – sie haben also einen ?Coach“ an Ihrer Seite, der Sie in p?dagogischen und fachlichen Fragen unterstützt.

Auf diese Weise tragen Sie dazu bei, dass der Pr?senzunterricht für unsere Schülerinnen und Schüler wie geplant stattfinden kann.

Bescheinigung Teamlehrkraft(171.2 KB)

Teamteaching

Das gemeinsame Abhalten eines Unterrichtsversuchs ist innerhalb des p?dagogisch-didaktischen Schulpraktikums nicht vorgesehen. Au?erhalb der Unterrichtsversuche k?nnen Teamteaching-Stunden durchgeführt werden.

Unfall- und Versicherungsschutz

W?hrend der Absolvierung des Praktikums ist der Studierende über die KUVB (Kommunale Unfallversicherung Bayern) versichert.

Infoblatt Uni Bamberg Studierendenkanzlei

studierendenkanzlei(at)uni-bamberg.de