Anerkennung von T?tigkeiten im Rahmen von Unterstützungsma?nahmen für Schülerinnen und Schüler
Viele ?ffentliche und staatlich anerkannte Schulen suchen derzeit Unterstützung für Ma?nahmen, die pademiebedingte Lernrückst?nde aufgrund der Einschr?nkungen des Unterrichtsbetriebs im letzten Schuljahr aufholen sollen. Hier k?nnen Sie als Lehramtsstudierende nicht nur willkommene Hilfe leisten, sondern auch neue schulpraktische Erfahrungen sammeln und ggf. m?gliche (Teil-) anerkennungen für lehramtsbezogene Praktika erhalten.
Für das zweite Schulhalbjahr 2021/2022 und das erste Schulhalbjahr 2022/2023 bestehen pandemiebedingt folgende Anrechnungsm?glichkeiten:
1. Orientierungspraktikum (alle Lehr?mter):
Die Unterstützung kann mit bis zu 2 Wochen auf das Orientierungspraktikum angerechnet werden
2. P?dagogisch-didaktisches Schulpraktikum (lehramtsgebunden):
M?chten Sie eine Schule über einen l?ngeren Zeitraum unterstützen, so k?nnen bis zu 75 Stunden auf Ihr p?dagogisch-didaktisches Schulpraktikum angerechnet werden.
Beachten Sie hierzu folgende Durchführungskriterien:
- die T?tigkeit muss an einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten Schule stattfinden
- die gew?hlte Schulart muss dem von Ihnen studierten Lehramt entsprechen
- eine Anrechnung ist nur für T?tigkeiten m?glich, die nach der erfolgreichen Teilnahme an der Vorbereitungsveranstaltung auf das p?dagogisch-didaktische Schulpraktikum aufgenommen wurden
- die Aufgaben im Rahmen des p?dagogisch-didaktischen Schulpraktikums müssen entsprechend Praktikumsleitfaden vollst?ndig bearbeitet werden
- die verpflichtenden Unterrichtsversuche und die Notwendigkeit eines Beratungsgespr?chs sind davon unberührt, d.h. diese sind im Regelschulunterricht einer Praktikumslehrkraft durchzuführen
Bei Anerkennungen für das p?dagogisch-didaktische Schulpraktikum wenden Sie sich bitte vor Aufnahme der T?tigkeit an das zust?ndige Praktikumsamt, um die M?glichkeiten einer Anerkennung im Einzelfall zu prüfen!
Bitte verwenden Sie ausschlie?lich die eingestellten Bescheinigungsformulare.