- Studentenwerk Würzburg

?berbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen startet

Bis zu 500 Euro pro Monat an nicht rückzahlbarer Hilfe für bedürftige Studierende.

Die im April von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek in Aussicht gestellte ?berbrückungshilfe für besonders bedürftige Studierende in pandemiebedingten Notlagen mit einem Gesamtvolumen von 100 Millionen Euro kann ab Dienstag, 16. Juni 2020, 12 Uhr online beantragt werden. Die ?berbrückungshilfe wird vom Deutschen Studentenwerk (DSW) verwaltet und in Bayern vor Ort von den zust?ndigen Studentenwerken vergeben. Die finanzielle Hilfe erfolgt in Form einer Kontoaufstockung und muss nicht zurückgezahlt werden.

Schlie?ung einer Finanzierungslücke ohne Verschuldung

Mathias M. Meyer, Sprecher der Bayerischen Studentenwerke und Gesch?ftsführer des Studentenwerks Erlangen-Nürnberg, betont: ?Die dringend ben?tigte ?berbrückungshilfe schlie?t eine Finanzierungslücke der von uns betreuten Studierenden - und das ohne eine Verschuldung. Der vom DSW beauftragte IT-Dienstleister arbeitet derzeit intensiv am System zur Bearbeitung der Antr?ge. Alle Studentenwerke tun aber ihr M?glichstes, damit das Geld so schnell wie m?glich zur Auszahlung kommt.“

Die Dimension des Vorhabens erl?utert der Generalsekret?r des Deutschen Studentenwerks, Achim Meyer auf der Heyde: ?Wir sind uns mehr als bewusst, dass viele Studierende akut finanzielle Hilfe ben?tigen und diese eher erwartet haben. Aber es handelt sich um ein ambitioniertes Projekt. Wir mussten in wenigen Wochen ein v?llig neues online-gestütztes F?rderverfahren für die bundeseinheitliche ?berbrückungshilfe entwickeln. Uns ist wichtig, dass die Studierenden nun erstmal für den Juni die Hilfe beantragen k?nnen."

Bis zu 500 Euro im Monat k?nnen Studierende in finanzieller Notlage erhalten

Antragsberechtigt sind inl?ndische und ausl?ndische Studierende an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen, die aufgrund der Corona-Krise die M?glichkeit zur Sicherung ihres Lebensunterhalts verloren haben und deren andere Unterstützungsm?glichkeiten (z.B. BAf?G, Stipendien, Darlehen, Unterhalt) nicht ausreichen. Die ?berbrückungshilfe kann von Juni bis August 2020 online unter www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de beantragt werden und wird nach Bewilligung für jeweils einen Monat ausgezahlt. Für den Folgemonat muss ggf. ein Wiederholungsantrag gestellt werden. Die H?he der ?berbrückungshilfe richtet sich nach Schwere der finanziellen Notlage und betr?gt pro Antrag mindestens 100 und h?chstens 500 Euro. Sofern die Bedürftigkeit nachgewiesen wurde, wird das Konto des bzw. der Antragstellenden in Hunderter-Schritten auf maximal 500 Euro aufgestockt.

Erforderliche Unterlagen sind eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung, Identit?tsnachweis, Bankverbindung in Deutschland, Kontoauszüge der letzten Monate aller Konten sowie Eigenerkl?rungen über die Ursache der finanziellen Notlage und den geplanten erfolgreichen Abschluss des Studiums. Nach Bewilligung der ?berbrückungshilfe wird das Geld voraussichtlich innerhalb einer Woche – frühestens gerechnet mit Beginn der Antragsbearbeitung ab voraussichtlich Ende Juni – auf das Konto überwiesen.

Die ?berbrückungshilfe ist Teil eines Ma?nahmen-Pakets der Bundesregierung zur Abmilderung sozialer und wirtschaftlicher negativen Folgen für die Studierenden. Zus?tzlich wurde der KfWStudienkredit bis zum 31.03.2021 zinsfrei geschalten und auch für internationale Studierende ge?ffnet.

Mehr Informationen gibt es unter www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de.