H?ufig gestellte Fragen
- Sie finden Aush?nge mit den gemeldeten Prüfungsteilnehmern am Prüfungsraum vor. Jeder Prüfungsteilnehmer erh?lt eine laufende Nummer, die gleichzeitig seine Sitzplatznummer für die betreffende Prüfung darstellt. Das bedeutet, dass es eine feste Sitzplatzvergabe gibt.
- Auf Ihrem Bearbeitungsplatz werden Sie bereits den Prüfungsumschlag finden. Bitte unterschreiben Sie diesen vor Prüfungsbeginn.
- Bitte beachten Sie, dass in den Prüfungsr?umen Taschen und Jacken an der Wand oder bei der Aufsicht zu deponieren sind. Fluchtwege müssen freigehalten werden! Handys sind ausgeschaltet in der Tasche oder bei der Aufsicht zu deponieren. Bitte beachten Sie zudem die Hinweise zum Mitführen nicht zugelassener Hilfsmittel unter den Punkten 5 und 6 in der Rubrik "Was ist generell beim Ablegen einer schriftlichen Prüfung zu beachten?".
- Kurz vor Prüfungsbeginn erfolgt die Belehrung und die Prüfungsthemen werden ausgeteilt.
Die Identit?tsfeststellung wird bereits beim Betreten des Prüfungsraumes von einer Aufsicht festgestellt werden. Beim Betreten des Raums wird der Personalausweis vorgezeigt.
Führen Sie keinen gültigen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein mit, so muss Ihre Identit?t durch eine andere Ausweisform best?tigt werden. Die Aufsichtsleitung wird Sie in diesem Fall darauf hinweisen, dass das Mitschreiben der Klausur unter Vorbehalt geschieht und Sie Ihren Ausweis binnen Wochenfrist am Lehrstuhl vorzeigen müssen.
Bitte beachten Sie zudem: Der Studierendenausweis ist kein amtliches Lichtbilddokument und kann zur Identit?tsfeststellung nicht herangezogen werden.
Auf den Seiten des Beauftragten für Studierende mit Beeintr?chtigung finden Sie alle Hinweise zu Nachteilsausgleichen:
/bafbs/organisation-des-studiums/nachteilsausgleiche/studienleistungen-und-pruefungen/
Die Belehrung wird von der Aufsichtsleitung w?hrend des Austeilens der Klausuraufgaben verlesen:
- Wenn Sie sich gesundheitlich nicht in der Lage fühlen an der Prüfung teilzunehmen, geben Sie dies bitte jetzt vor Beginn der Prüfung bekannt und verlassen Sie unverzüglich den Prüfungsraum.
- Bitte unterschreiben Sie jetzt Ihren Prüfungsumschlag!
- Auf dem Arbeitsplatz dürfen nur die zugelassenen Hilfsmittel und Schreibger?te liegen.
- Zul?ssige Hilfsmittel sind abschlie?end auf dem Bogen des Klausur-Themas angegeben.
- Das Beisichführen oder Benutzen anderer als dieser im Einzelfall für die konkrete Prüfungsaufgabe zugelassenen Hilfsmittel, insbesondere von technischen Ger?ten mit Kommunikationsm?glichkeit bzw. Zugang zum Internet (z.B. Mobiltelefon, Smart-Watch) ist nicht gestattet.
- Bitte schalten Sie ihre mobilen Endger?te bspw. Handy aus und deponieren ihre mobilen Endger?te, ihr Gep?ck und Jacken vorne bei der Aufsicht.
- Verwenden Sie nur die von der Universit?t zur Verfügung gestellten Prüfungspapiere, nummerieren und erg?nzen Sie diese mit Ihrem Namen. Die Verwendung eigenen Papiers wird als T?uschungsversuch gewertet.
- Die Klausur eines Prüflings, der versucht, das Ergebnis durch T?uschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, wird mit "nicht ausreichend" bewertet. Eine T?uschungshandlung liegt bereits dann vor, wenn unerlaubte Hilfsmittel am Arbeitsplatz durch die Aufsicht vorgefunden werden.
- Toiletteng?nge dürfen ausschlie?lich einzeln erfolgen. Geben Sie hierzu die Klausurunterlagen beim Aufsichtsführenden ab.
- W?hrend der letzten 15 Minuten vor Ende der Bearbeitungszeit ist ein vorzeitiges Beenden der Klausur und Verlassen des Prüfungsraums nicht mehr m?glich.
- Mit Ablauf der Bearbeitungszeit ist das Schreiben einzustellen. Das Ende der Klausurbearbeitung wird von der Aufsichtsleitung mitgeteilt. Klausurarbeiten, die nicht rechtzeitig beendet werden, gelten als T?uschungsversuch.
- Die Aufsichtsführenden werden nach Beendigung der Arbeitszeit die Klausurarbeiten am Arbeitsplatz einsammeln. Alle Unterlagen, auch Prüfungsaufgaben, Notizen und nicht beschriftetes Papier sind abzugeben. Klausurarbeiten, die nicht abgegeben werden, gelten als T?uschungsversuch.