Bewerbung mit ausl?ndischen Zeugnissen

  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Schulabschlusszeugnis und Liste der Einzelnoten (= Hochschulzugangsberechtigung) einschlie?lich deutscher oder englischer ?bersetzung
  • Hochschulaufnahmeprüfung (nur vereinzelte L?nder) oder weitere Nachweise über die Voraussetzungen für den Hochschulzugang einschlie?lich deutscher oder englischer ?bersetzung
  • Hochschulzeugnisse und Liste der Einzelnoten einschlie?lich deutscher oder englischer ?bersetzung
  • Nachweis der Deutschkenntnisse (Ausnahme: Englischsprachige Studieng?nge). Ein Germanistik-Studium gilt nicht als Nachweis von Deutschkenntnissen!
  • Ggf. Nachweis über Namens?nderung (z.B. Heirat) einschlie?lich ?bersetzung
  • Reisepass oder Personalausweis (ggf. mit ?bersetzung)
  • Ggf. Stipendiennachweis (DAAD, BAYHOST), falls vorhanden
  • Vollmacht, wenn jemand Sie im Bewerbungsverfahren vertreten soll

Je nach Masterstudiengang k?nnen noch andere Unterlagen gefordert werden.

Sie werden im Rahmen der Online-Bewerbung zum Hochladen der konkreten Unterlagen aufgefordert

Diese Unterlagen z.B. k?nnen sein:

  • Nachweise über weitere Fremdsprachenkenntnisse, z.B. durch IELTS, TOEFL Zertifikate
  • Nachweise über bestimmte weitere Kenntnisse oder Studienleistungen, die für den Zugang zum Masterstudiengang relevant sind, z.B. Methodenkenntnisse
  • Praktikums- oder Arbeitszeugnisse
  • Motivationsschreiben
  • Forschungsexposés
  • Bewerbende für den Masterstudiengang International Software Systems Science mit einem qualifizierenden Abschluss au?erhalb der Lissabon-Konvention, deren Abschlussnote weniger als 1,5 betr?gt, ben?tigen einen Graduate Record of Examination (GRE) General Test (Universit?tscode 1563) oder einen Graduate Aptitude Test (GATE).
    • Die Umrechnung der Abschlussnote in das deutsche Bewertungssytem erfolgt anhand der Bayerischen Formel:

x = 1 + 3 * ( Nmax - Nd / Nmax - Nmin)

Setzen Sie für Nmaxdie h?chste erreichbare Note ein

Setzen Sie für Nmindie unterste Bestehensnote ein

Setzen Sie für Nd die von Ihnen erreichte Note ein

  • Eine Bewertung erfolgt nur bei Vorliegen einer vollst?ndigen Bewerbung, nicht vorab!
  • Sie k?nnen sich gerne für mehrere Masterstudieng?nge bewerben. Für jeden Masterstudiengang ist allerdings eine separate Bewerbung notwendig.
  • Nur bei Dokumenten in englischer und franz?sischer Sprache wird keine ?bersetzung ben?tigt.
  • Nach dem Eingang Ihrer Bewerbung wird diese auf Vollst?ndigkeit geprüft und an den Prüfungsausschuss zur fachlichen Beurteilung weitergereicht. Die Bearbeitung Ihrer Bewerbung kann, je nach zust?ndigem Prüfungsausschuss, bis zu sechs Wochen in Anspruch nehmen. Sie werden über den Fortschritt Ihrer Bewerbung automatisch per E-Mail informiert, wenn Sie die Statusbenachrichtigungen im Bewerbungsportal aktiviert haben.
  • Bitte laden Sie keine nicht notwendigen Unterlagen hoch, insbesondere Modulhandbücher, Kursbeschreibungen oder Kopien von Haus, Seminar- oder Abschlussarbeiten. Sollten Unklarheiten bezüglich Ihrer erbrachten Leistungen bestehen, werden Sie kontaktiert. Bitte senden Sie ein Motivationsschreiben nur dann, wenn gefordert.

Bei Dokumenten in englischer Sprache ist keine ?bersetzung erforderlich. Auch Dokumente, die neben der Originalsprache zus?tzlich offiziell auf Deutsch oder Englisch ausgestellt werden, müssen nicht übersetzt werden.

Dokumente, die in anderen Sprachen verfasst sind, müssen mit einer amtlich beglaubigten ?bersetzung vorgelegt werden (?bersetzung in die deutsche oder englische Sprache). Eine Kopie der übersetzten Urkunde muss untrennbar mit der ?bersetzung verbunden sein. Bitte beachten Sie, dass diese Kopie des übersetzen Dokuments keine amtlich beglaubigte Kopie ist! ?bersetzt werden müssen auch Stempel und Vermerke!

Wir akzeptieren nur ?bersetzungen 

  • von Personen oder Institutionen, die zu einer vereidigten oder gerichtlich zugelassenen ?bersetzung berechtigt sind oder
  • von einer hierzu berechtigten Abteilung der ausstellenden Schule oder Hochschule.

?bersetzungen von einfachen ?bersetzungsbüros ohne Vereidigung akzeptieren wir nicht.

 

?bersetzungen in Deutschland

Vereidigte ?bersetzer in Deutschland finden Sie in dieser Dolmetscher- und ?bersetzerdatenbank: https://www.justiz.bayern.de/service/dolmetscher-und-uebersetzer/

 

?bersetzungen im Ausland

Im Allgemeinen müssen ?bersetzungen von einem im jeweiligen Land für die jeweilige Sprache gerichtlich vereidigten ?bersetzenden angefertigt und beglaubigt werden. Das muss aus dem Siegel des ?bersetzungsbüros oder des ?bersetzenden hervorgehen (z.B. ?sworn translator“). Oder die ?bersetzung muss im Heimatland von einem staatlichen Notariat beglaubigt werden. Bitte beachten Sie gegebenenfalls unsere l?nderspezifischen Hinweise.

Bitte laden Sie zus?tzlich zu den anderen Bewerbungsunterlagen das digital signierte APS-Zertifikat das Akademischen Prüfstelle ein.

Bitte laden Sie die Originaldatei hoch, die Sie von der Botschaft erhalten haben, in ihrem ursprünglichen Zustand. Eine Umbenennung, Neuformatierung oder anderweitige Ver?nderung des Dokuments kann zur Verf?lschung der Signatur führen. Belassen Sie die Datei daher bitte so, wie Sie sie erhalten haben.