Arbeitsvertrag, Sozialversicherung und Einkommenssteuer
Arbeitsvertrag
Falls Sie für Ihren Forschungs- oder Lehraufenthalts von der Universit?t Bamberg angestellt werden, schlie?en Sie mit der Universit?t einen Arbeitsvertrag, den Sie vor dem offiziellen Arbeitsbeginn unterschreiben müssen. Die Personalabteilung der Universit?t erstellt diesen Arbeitsvertrag und wird Ihnen mitteilen, welche Formulare Sie vor Arbeitsbeginn ausfüllen und welche Dokumente Sie vor Arbeitsbeginn einreichen müssen. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Webseite der Personalabteilung in der Kategorie ?Einstellungsunterlagen“.
Bitte beachten Sie: Falls Sie für Ihre Einreise ein Visum ben?tigen, muss dieses Visum die Aufnahme einer Erwerbst?tigkeit erlauben, damit Sie einen Arbeitsvertrag abschlie?en k?nnen.
Sozialversicherung und Einkommenssteuer
In der Regel müssen Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer in Deutschland Sozialversicherungsbeitr?ge und Einkommenssteuer bezahlen. Die Sozialversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und beinhaltet Kranken-, Renten-, Arbeitslosen-, Unfall- und Pflegeversicherung. Sobald Ihr Arbeitsvertrag begonnen hat, übernimmt Ihre Krankenversicherung die n?tigen Schritte für Ihre Anmeldung zur Sozialversicherung.
Falls ein Sozialversicherungsabkommen zwischen Ihrem Heimatland und Deutschland existiert, besteht eventuell die M?glichkeit, Ihre Beitr?ge und Beitragszeiten zur deutschen Sozialversicherung ins Heimatland zu übertragen.
Falls ein Steuerabkommenzwischen Ihrem Heimatland und Deutschland existiert, besteht eventuell die M?glichkeit, Ihr Einkommen weiterhin in Ihrem Heimatland zu versteuern.
Bei allen Fragen rund um den Arbeitsvertrag, Sozialversicherung und Steuern ber?t Sie das Welcome Center gerne.