Visum und Einreise
Beim Thema Einreise und Aufenthalt in Deutschland gelten unterschiedliche Regelungen für Bürger der Europ?ischen Union (EU), des Europ?ischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz auf der einen und Bürger von sogenannten Drittstaaten auf der anderen Seite:
1. Staatsangeh?rige der Europ?ischen Union, Bürger des Europ?ischen Wirtschaftsraums und der Schweiz
Staatsangeh?rige der Europ?ischen Union sowie Bürger des Europ?ischen Wirtschaftsraums und der Schweiz ben?tigen weder ein Visum für die Einreise noch eine Genehmigung für einen l?ngeren Aufenthalt. Für die Einreise ist lediglich ein gültiger Pass oder Personalausweis notwendig (§ 2 Abs. 5 FreizügG).
Staatsangeh?rige der Schweiz genie?en ebenfalls Freizügigkeit innerhalb der EU. Sie müssen jedoch eine spezielle Aufenthaltserlaubnis-Schweiz beantragen (§ 28 AufenthV).
2. Staatsangeh?rige aus Drittstaaten
Im Allgemeinen gilt, dass Staatsangeh?rige eines sogenannten Drittstaates, das hei?t weder Staatsangeh?rige eines Mitgliedstaates der Europ?ischen Union noch des Europ?ischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz, ein Visum für die Einreise, bei l?ngerem Aufenthalt auch eine Aufenthaltserlaubnis ben?tigen. Das Visum bekommt man in der Regel bei den deutschen Auslandsvertretungen. Je nach Aufenthaltsdauer und -zweck ben?tigen Sie ein Schengen-Visum (Forschungsaufenthalt bis zu drei Monaten) oder ein nationales Visum (Forschungsaufenthalt über drei Monate).
Staatsangeh?rige einiger Drittstaaten dürfen unter bestimmten Voraussetzungen für einen bis zu dreimonatigen Aufenthalt ohne Visum einreisen. Weitere Informationen finden Sie in dieser ?bersicht des Ausw?rtigen Amts.