Antidiskriminierung an der Universit?t Bamberg

Die Otto-Friedrich-Universit?t setzt sich für ein partnerschaftliches Arbeits- und Studienklima ein, da so ein gesundheitsf?rderliches und von Zufriedenheit gepr?gtes Miteinander aller Universit?tsmitglieder geschaffen wird.

Aus diesem Grund haben Bel?stigung, Diskriminierung, Mobbing und Stalking sowie Grenzverletzungen wegen Alter, Behinderung, Herkunft, Religion, Weltanschauung, Geschlecht oder sexueller Identit?t keinen Platz an der Universit?t. Dies ist auch in der Richtlinie ?Grenzen wahren“ verankert, die im M?rz 2017 von der Universit?tsleitung verabschiedet wurde und als aktuelle Leitlinie der Antidiskriminierungsstelle der Universit?t Bamberg dient.

Was ist Diskriminierung

Die Richtlinie ?Grenzen wahren“ der Universit?t definiert Diskriminierung wie folgt:

?Diskriminierung setzt die Würde eines Menschen herab und schr?nkt dessen Rechte und Freiheiten ein. Sie umfasst jede nicht gerechtfertigte Benachteiligung einer Person, die auf einem Faktor beruht, den die betreffende Person nicht selbst durch eine eigene Leistung beeinflussen kann.“

Unter dem Begriff der Diskriminierung wird die Benachteiligung von Menschen aufgrund eines schützenswerten Merkmals beschrieben. Solche schützenswerten Merkmale sind beispielsweise das Geschlecht, das Alter, die ethnische Herkunft, eine Behinderung, die sexuelle Orientierung oder auch die Religion.

Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wird statt des Begriffs Diskriminierung der Begriff Benachteiligung genutzt. Eine Benachteiligung findet immer statt, wenn Gleiches ungleich behandelt wird. Wichtig ist, dass hierbei das Ergebnis entscheidend ist, nicht jedoch das Motiv – das bedeutet, dass es nicht ausschlaggebend ist, ob aus Absicht oder aus Gedankenlosigkeit gehandelt wurde. Das Verbot der Benachteiligung von Menschen ist sowohl im Grundgesetz (Artikel 3) als auch im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verankert.

Diskriminierung kann in unmittelbare und mittelbare Diskriminierung unterschieden werden. Eine unmittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person beispielsweise aufgrund eines der oben genannten geschützten Merkmale eine weniger günstige Behandlung erf?hrt als eine Vergleichsperson. Mittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn Verhaltensweisen, Vorschriften und Regelungen für alle Personen gelten und scheinbar neutral sind, sich in der Praxis aber für bestimmte Personengruppen nachteilig auswirken.

Auch Bel?stigung, also Verhaltensweisen, bei denen eine Person aufgrund eines Merkmals eingeschüchtert, erniedrigt oder beleidigt wird, z?hlt zu Diskriminierung.

Antidiskriminierungsstelle der Universit?t Bamberg

Die Antidiskriminierungsstelle der Universit?t ist eine Anlaufstelle für alle – Studierende, wissenschaftliche und wissenschaftsstützende Besch?ftigte – und befasst sich im Speziellen mit den Themen Diskriminierung, Ausgrenzung und Bel?stigung aufgrund von geschützten Merkmalen, wie beispielsweise:

  • Alter,
  • Geschlecht und sexuelle Orientierung,
  • kulturelle oder soziale Herkunft,
  • k?rperliche oder psychische Behinderung,
  • Religionszugeh?rigkeit oder Weltanschauung.

Ihre Ansprechperson der Antidiskriminierungsstelle ist Cindy Str?mel-Scheder. Das Büro der Stelle befindet sich auf der Erba (WE5/03.083) und ist barrierefrei erreichbar. Gern k?nnen Sie per Mail oder Telefon (0951 863 1531) 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网 zur Stelle aufnehmen. Ausführliche Informationen zur Stelle finden Sie hier.