Behinderungsbedingter Mehrbedarf
Behinderte Studierende, die an der Universit?t Bamberg studieren und in Oberfranken leben, k?nnen Unterstützung beim Besuch der Hochschule erhalten.
Der Bezirk Oberfranken (Eingliederungshilfe) übernimmt für Studierende mit Behinderung die behinderungsbedingten Mehrkosten.
- den wegen der Behinderung bestehende studienbedingte Mehrbedarf wie z.B. Kosten für Lernmittel, Kosten und Beihilfen für Studienhelfer (Zivildienstleistende, studentischen Hilfskr?fte), Vorlesekr?fte und Tutoren (Kommilitonen oder examinierte Kr?fte), Fahrtkosten für Behindertenfahrdienst
- die Ausgaben für gr??ere orthop?dische und gr??ere andere Hilfsmittel wie z.B. die blindengerechte PC-Ausstattung, Diktierger?te oder Kraftfahrzeughilfen
- die Kosten für Unterkunft und Verpflegung des Studierenden z.B. in einem Wohnheim für behinderte Studierende (sofern wegen der Behinderung die Durchführung des Studiums nur bei gleichzeitiger Betreuung in einer Einrichtung m?glich ist)
Es werden nur Kosten berücksichtigt, die im Zusammenhang mit der Behinderung entstehen. Aufwendungen wie Studiengebühren, Gebühren für das Studentenwerk oder Krankenversicherungsbeitr?ge werden nicht berücksichtigt.
Voraussetzung für den Erhalt der Hilfe:
- es ist zu erwarten, dass das Ziel der Ausbildung erreicht wird.
- der beabsichtigte Ausbildungsweg ist erforderlich.
- der Beruf bzw. die T?tigkeit bieten voraussichtlich eine ausreichende Lebensgrundlage oder - wenn dies wegen der Art und Schwere der Behinderung nicht m?glich ist - tragen in angemessenem Umfang zur Lebensgrundlage bei.
Der Einsatz von Einkommen und Verm?gen im Rahmen der sozialhilferechtlichen Bestimmungen ist in jedem Fall zu prüfen.
N?here Auskünfte erteilen die Mitarbeiterinnen von der 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网stelle Studium und Behinderung.