Leitfaden zum Thema Umsetzung der Chancengleichheit auf Studiengangsebene

Ein wichtiger Prüfstein der Studiengangsakkreditierung ist die Studierbarkeit eines Studiengangs für Studierende in besonderen Lebenslagen, zu denen insbesondere Studierende mit Behinderung z?hlen. Bei der Definition von Behinderung beruft sich der Akkreditierungsrat auf den Gesetzgeber, der unter Behinderung auch chronische Krankheiten einschlie?t, die Betroffene l?nger als 6 Monate beeintr?chtigt.*

Wie genau die Studierbarkeit eines Studiengangs auch für Studierende mit Behinderung gew?hrleistet wird, ist im Qualit?tsentwicklungsbericht (QEB) unter dem Punkt ?Belange von Studierenden in besonderen Lebenslagen und Geschlechtergerechtigkeit” darstellbar. Je nach Studiengangsinhalten, Studierendenzahlen und Prüfungsformen k?nnen diese Ma?nahmen sehr unterschiedlich sein. Dies ist auch sinnvoll, denn Teilhabe bei Behinderung und chronischer Krankheit erfordert fast immer eine individuelle L?sung.

Im Rahmen der internen Akkreditierung eines Studiengangs sollte folgendes beachtet werden:


  • Die Prüfungsordnung muss eine Regelung enthalten, die Nachteilsausgleichsma?nahmen sowohl für die Organisation des Studienablaufs sowie der Prüfungen erm?glicht und der Prüfungsausschuss muss mit der Regelung vertraut sein.

  • Die M?glichkeit des Nachteilsausgleichs sollte Lehrenden und Studierenden zudem über das Modulhandbuch bekannt gemacht werden.

  • Das Vorgehen bei einem Antrag auf Nachteilsausgleich sollte an die Studierenden deutlich kommuniziert werden. Das kann zum Beispiel geschehen, indem auf den Studiengangsseiten zur 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网stelle verlinkt wird. Dort ist das Verfahren dargestellt.

  • Die M?glichkeit einer Beratung durch die 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网stelle für Studierende mit Beeintr?chtigung wird an Lehrende und Studierende kommuniziert.

Daneben w?ren weitere Punkte aus Sicht der 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网stelle Studium und Behinderung sinnvoll:


  • Im akuten Krankheitsfall bei Prüfungen gibt es für Studierende ein klar definiertes und kommuniziertes Vorgehen.

  • Die Internetseiten des Studiengangs sind barrierefrei gestaltet.

  • Eine regelm??ige Fortbildung des Fachstudiengangsberaters bzw. der Fachstudienberaterin zum Thema Nachteilsausgleich.

  • Die Ansprechpartnerinnen und -partner für Studierende mit Beeintr?chtigung sind eindeutig definiert.

  • Die M?glichkeit, über die 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网stelle technische Hilfsmittel zu nutzen, ist bekannt und wird den Studierenden angeboten.

  • Allen Lehrenden sind Vorgehensweisen zur Umsetzung von barrierefreier Lehre bekannt, z.B. wenn ein Raumtausch notwendig wird, weil der Seminarraum nicht barrierefrei erreichbar ist.

  • Die Lehrenden bilden sich zum Thema barrierefreie Lehre fort.

  • In Lehrveranstaltungen werden Pr?ventionsma?nahmen kommuniziert (z.B. Werbung für Selbsthilfegruppen wie HOPES oder für Workshops zum Thema Prüfungsangst).

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* Vgl. Sozialgesetzbuch Neuntes Buch: Menschen sind behindert, ?wenn ihre k?rperliche Funktion, geistige F?higkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit l?nger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeintr?chtigt ist.“ (SGB IX § 2 Abs. 1)