Universit?tsbibliothek
Informationen für gesundheitlich beeintr?chtigte Menschen bei der Bibliotheksnutzung
Hilfestellung bei Kopieren, Scannen, Drucken oder Finden/Ausleihen eines Buches
Gesetzliche Grundlage hierfür ist §45a UrhG.
- für sehbeeintr?chtigte Studierende
- für Studierende mit chronischer Erkrankung/Behinderung, die eine verl?ngerte Erstausleihe ben?tigen
Telefonische Verl?ngerungsm?glichkeit, zus?tzlich zur Verl?ngerung im Internet nach Absprache
Individuelles, dauerhaftes Schlie?fach in der Bibliothek nach Absprache
PC-Arbeitspl?tze für sehbeeintr?chtigte Studierende in der TB1
M?glichst barrierefreier Zugang
Suchen von individuellen L?sungen:
- Ansprechpartner: Bibliotheksdirektor Dr. Franke und die jeweiligen Leitungen der Teilbibliotheken: TB1, TB2, TB3, TB4, TB5 und ERBA-Bibliothek