Einsichtnahme in die Prüfungsklausuren und Nachkorrekturen im SS20

 

Liebe Studierende,

leider kann aufgrund der Corona-Pandemie aktuell nur eine eingeschr?nkte Einsichtnahme in Klausuren des WS 19/20 in begründeten Einzelf?llen stattfinden. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Mitteilung zur Einsichtnahme des Prüfungsamtes.

Offizielle Information des Prüfungsamtes zur Einsichtnahme(159.5 KB)

Im Wintersemester 2020/21 ist geplant die rückwirkende Einsicht auch für alle zentral organisierten Klausuren des WS 19/20 zu erm?glichen. Selbstverst?ndlich k?nnen Sie dann von Ihrem Recht auf Einsicht Gebrauch machen.

Nachkorrekturen werden von uns ausschlie?lich angenommen, wenn Studierende ausnahmsweise dieses Semester bereits Einsicht nehmen konnten. Von allen anderen Studierenden werden Nachkorrekturen erst im Wintersemester 2020/21 angenommen, sobald die regul?re Einsicht stattfindet.
 

Wir bitten um Verst?ndnis und werden Sie rechtzeitig informieren.

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