M?glichkeiten der F?rderung

Gleichstellungsgelder

Mit den Gleichstellungsgeldern sollen Studentinnen und Wissenschaftlerinnen an unserer Fakult?t in ihrer Arbeit unterstützt werden. Gef?rdert werden z.B.

  • Forschungsreisen im Zusammenhang mit Abschlussarbeiten oder wissenschaftlichen Projekten
  • Tagungs- und Konferenzteilnahmen
  • Karrieref?rdernde Fortbildungen
  • Doktorandenkolloquien oder -workshops
  • Veranstaltungen, die thematisch in den Zust?ndigkeitsbereich der Frauenbeauftragten fallen

Das Formular zur Antragsstellung auf eine F?rderung aus Gleichstellungsmitteln finden siepdf hier(290.1 KB, 2 Seiten).

Antr?ge k?nnen zweimal im Jahr zu folgenden Fristen eingereicht werden:

Wintersemester: 30. Oktober

Sommersemester: 30. April

Eine F?rderung aus Gleichstellungsgeldern kann von jeder Studentin oder Wissenschaftlerin an der Fakult?t GuK einmal pro Kalenderjahr beantragt werden und betr?gt maximal 150 Euro. Dies gilt sowohl für B.A.- und M.A.-Studentinnen als auch für Promotionskandidatinnen und Habilitandinnen.

Die Richtlinien der Fakult?t GuK zur Mittelzuweisung aus Gleichstellungsgelden finden Sie hier(153.3 KB, 1 Seite).

Weitere F?rderm?glichkeiten

?ber die F?rderung durch die Fakult?tsfrauenbeauftragten hinaus werden Bamberger Studentinnen und Wissenschaftlerinnen auch von den Universit?tsfrauenbeauftragten in vielf?ltiger Weise gef?rdert. Alle Informationen dazu finden Sie hier.