Scheinformular
Grunds?tzlich gilt, dass auf Vorgabe der Universit?tsleitung nur noch in absoluten Ausnahmef?llen Papierscheine ausgestellt werden sollen. Dies k?nnte ausnahmsweise z.B. der Fall sein, wenn ein BA-Studierender - sozusagen vorauseilend, aber abgestimmt mit der jeweiligen Dozentin bzw. dem Dozenten der Lehrveranstaltung - bereits Veranstaltungen für den Master-Studiengang belegen m?chte, dies vom FlexNow-System aber offiziell nicht zugelassen wird, da vor Abschluss des BA-Studiengangs noch keine offizielle Einschreibung für den künftigen Studiengang vorliegen kann.
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