Erste Staatsprüfung im Fach Kunst

Am Ende des Lehramtsstudiums steht die Erste Staatsprüfung. Sie ist eine Hochschulabschlussprüfung, die der Feststellung dient, ob aufgrund des Studiums die fachliche Eignung für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt an ?ffentlichen Schulen (= ?Referendariat“) erworben wurde.

Die Erste Staatsprüfung wird nicht von der Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg, sondern als zentrale staatliche Prüfung vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus organisiert und durchgeführt. In das sogenannte ?Staatsexamen“ flie?en Ergebnisse aus den im Studium absolvierten Modulprüfungen (zu 40 Prozent) und der Ersten Staatsprüfung (zu 60 Prozent) ein. (Angaben ohne Gew?hr. Rechtsverbindlich sind die in der LPO I beschriebenen Berechnungsgrundlagen).

Das Staatsexamen kann im Frühjahr bzw. im Herbst abgelegt werden. Antr?ge auf Nachteilsausgleich sind an das Prüfungsamt im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus in München zu richten. Informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die geltenden Fristen.

Die Termine und Ergebnisse vom Staatsexamen werden ausschlie?lich vom Prüfungsamt bekanntgegeben.