Allgemeines

Diese sind derzeit noch nicht ver?ffentlicht, werden bald online gestellt. Modulüberblicke sind im Info-VC zu finden. Sobald alles verfügbar ist, erhalten Sie eine Nachricht über den Info-VC.

Im Bachelor betr?gt die Regelstudienzeit 6 Semester, im Master 4 Semester. Bei einem Wechsel aus dem alten Bachelor in den neuen Master wird man direkt in das 2. Fachsemester eingestuft und erh?lt 38 ECTS als Anrechnung.

Ja, bitte kommen Sie einfach vorbei.

Die Anrechnung kann man erst nach der Einschreibung in den neuen Master beantragen.

Ja, diese bleiben bei 3,0.

Ja, mittels der Einschreibung zu einem Doppelstudium. Dies ist jedoch nur ein Semester lang m?glich.

Ja.

Nicht unbedingt. Teilweise wurden Module ersetzt, teilweise umbenannt oder sind neu dazugekommen.

Nein, dies ist nicht m?glich.

Nein.

Eine Leistung, die jeder erbringen kann und bei der man entscheiden kann, ob sie im Bachelor oder Master verbucht wird.

Fragen zu den Unterrichtsf?chern

Ja.

Sie sollten in den neuen Bachelor wechseln und parallel einen Wechsel des Unterrichtsfaches beantragen.

Nein. Ein Wechsel ist insgesamt notwendig.

Bitte überprüfen Sie dies anhand der ?quivalenzliste.
 

Das Unterrichtsfach wird auf den Bachelor und Master aufgeteilt.

Wechsel vom alten Bachelor in den neuen Bachelor: Wann ist dies sinnvoll?

Eine pauschale Antwort ist hier nicht m?glich. Grunds?tzlich ist ein Wechsel sinnvoll. Wir haben einige Beispiele zusammengetragen. Sinnvoll ist es z.B.

  • wenn Sie erst im 2. Semester studieren.
  • Wenn Sie die Module, die in den neuen Master übertragen werden, noch nicht belegt haben.
  • Wenn Sie noch nicht viele ECTS gesammelt haben.

NICHT sinnvoll ist z.B. ein Wechsel im 6. Semester.

Nein. Dann sollten Sie im alten Bachelor bleiben.

Sie haben dadurch einen besseren Anschluss im Master, keine Probleme bei Anrechnungen und die Seminare bauen aufeinander auf.

Teilweise. Es gibt ein paar kleine Ver?nderungen (z.B. Recht). Generell belegen Sie alles wie im alten Modulhandbuch beschrieben (mit kleinen Umbenennungen). Es gilt: Wenn ein Modul noch nicht angefangen wurde, ist sich am neuesten Modulhandbuch zu orientieren

Eine Einschreibung ist nicht mehr m?glich.

Wechsel vom alten Bachelor in den neuen Master

Nein. Egal, ob sie den ?alten“ oder den ?neuen“ Bachelor abschlie?en, Sie kommen immer in den ?neuen“ Masterstudiengang. Der ?alte Master“ wird nicht mehr angeboten.

Leider ist dies nicht m?glich. Es wird keine zwei Masterstudieng?nge parallel geben, denn dies ist nicht zu bew?ltigen. Sie haben die M?glichkeit, einzelne Leistungen neu zu belegen.

Wechsel vom alten Master in den neuen Masterstudiengang

Ja, ein Wechsel ist m?glich. Bitte beantragen Sie dies bei der Studierendenkanzlei über das entsprechende Formular.

Fachdidaktisches Praktikum im Master

Es wird generell dringend empfohlen, Fachdidaktik II ?Unterrichten im Beruflichen Bildungskontext“ vor dem fachdidaktischen Praktikum im Master zu belegen.

Berufspraktikum

Ja.

Ja.

Nein, die Anzahl an Wochen bleibt gleich.

F?rderp?dagogik/Diversit?tsp?dagogik

F?rderp?dagogik II wird nicht übertragen. Diversit?tsp?dagogik II muss im Master folglich erneut belegt werden.

Nein.

Nein, die Veranstaltungen bauen nicht aufeinander auf

Nein. Die Leistung bleibt im Zeugnis enthalten und kann als Zusatzleistung verbucht werden. Lediglich die Anrechnung als Diversit?tsp?dagogik II ist nicht m?glich.

Ja.

Allgemeine P?dagogik

Nein.

Alles, was dieses Semester noch geschrieben wird, wird angerechnet. Die ?bertragung wird erst im November/Dezember stattfinden. Die Anrechnung von Allgemeiner P?dagogik findet jedoch im Master statt.

Ja. Man muss dies sogar, um den alten Bachelor abzuschlie?en.

Arbeitswissenschaften

Ja, die Leistung wird mit Prop?deutikum verrechnet (siehe ?quivalenzliste).

Sozialp?dagogik

Ja.