In den folgenden Abschnitten haben wir wichtige Informationen zu den Zugangskriterien und dem Ablauf der Bewerbung für den M.Sc. Wirtschaftsp?dagogik an der Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg zusammengefasst. Bei speziellen Fragen zur Bewerbung und zum Auswahlprozess wenden Sie sich bitte an bewerbung.wipaed(at)uni-bamberg.de, Ansprechpartnerin Sabrina Sailer-Frank. Bei Fragen rund um die Einschreibung hilft Ihnen die Studierendenkanzlei weiter.


Zugangsvoraussetzungen des M.Sc. Wirtschaftsp?dagogik

Voraussetzungen für den Zugang zum M.Sc. Wirtschaftsp?dagogik sind gem?? §26 der Prüfungsordnung:

  1. Ein Hochschulabschluss oder ein gleichwertiger in- oder ausl?ndischer Abschluss in einem betriebswirtschaftlichen oder einem vergleichbaren Studiengang. Der Abschluss muss Kompetenzen aus dem wirtschaftswissenschaftlichen Bereich im Umfang von mindestens 120 ECTS-Punkten enthalten.
  2. An einer Hochschule erworbene Kompetenzen im Umfang von mindestens 24 ECTS-Punkten aus dem wirtschaftsp?dagogischen Bereich1.
  3. Das erfolgreiche Absolvieren der Eignungsprüfung nach Ma?gaben des Anhangs 2 der Prüfungsordnung für den M.Sc. Wirtschaftsp?dagogik. Das Eignungsverfahren wird von einer Kommission zur Feststellung der Eignung (Eignungskommission) durchgeführt. Es wird einmal pro Semester für den Studienbeginn im folgenden Sommer- oder Wintersemester durchgeführt.

     

1Bewerberinnen und Bewerber, welche die genannten Voraussetzungen in Punkt 2 nicht oder nicht vollst?ndig erfüllen, werden zum Studiengang mit der Auflage zugelassen, den Erwerb der jeweils fehlenden Kompetenzen sp?testens bis zum Ende des zweiten Semesters nachzuweisen. Hierzu k?nnen die wirtschaftsp?dagogischen Module gem?? der jeweils geltenden Fassung der Studien- und Fachprüfungsordnung des Bachelorstudiengangs Betriebswirtschaftslehre an der Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg absolviert werden.

Fristen und Termine rund um das Eignungsverfahren finden Sie in den aktuellen Nachrichten

Ablauf Ihrer Bewerbung

Der Zugang zum Verfahren setzt voraus, dass Sie sich rechtzeitig online bewerben (ab Mitte November) und folgende Unterlagen (gem?? Anhang 2 der Studien- und Prüfungsordnung) vollst?ndig sowie form- und fristgerecht bis einschlie?lich 31.01.2025 vorliegen:

  • Hochschulzugangsberechtigung (i. d. R. Abiturzeugnis);
  • Ausgefülltes Bewerbungsformular
  • Nachweise über den erfolgreichen Abschluss eines Hochschulstudiums, aus dem die erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen einschlie?lich der Gesamtnote ersichtlich sein müssen (z.B. durch Zeugnis, aktuelle Notenübersicht, Transcript of Records, Supplement). Bewerberinnen und Bewerber, die bis zum Ende der Bewerbungsfristen keinen Abschluss vorweisen k?nnen, fügen dem Antrag einen Nachweis bei, dass sie Leistungen im Umfang von mindestens 150 ECTS-Leistungspunkte erworben haben. In diesem Fall ist zus?tzlich eine Bescheinigung der Hochschule, an der der qualifizierende Abschluss erworben wird, über eine fiktiv berechnete Gesamtnote beizufügen, bei der die für den Abschluss fehlenden Leistungen mit der Note 4,0 bewertet werden. Kann ein entsprechender Nachweis über die Hochschule nicht ausgestellt werden, ist die fiktive Gesamtnote vom Bewerber selbst zu errechnen. Hierfür bietet es sich an, eine übersichtliche Darstellung in Tabellenform (z.B. in Microsoft Excel) zu erstellen.
  • Sonstige relevante Nachweise (z. B. Berufsausbildung, Berufspraxis, Praktika, Auslandsaufenthalte im Rahmen des Studiums, Besonderes soziales Engagement im Studium).

Bitte senden Sie keine Originalunterlagen! Eine Bewerbung online ist ausreichend!

Ihre Bewerbung wird entsprechend der Kriterien der Prüfungs- und Studienordnung geprüft. Sie erhalten dann Anfang/Mitte Februar eine Rückmeldung über das Onlineportal (Zulassung, Einladung zum Gespr?ch, Ablehnung). Wir bitten von Rückfragen abzusehen!

Weitere Hinweise zu den Eignungskriterien

Bei der Entscheidung der Eignungskommission zur studiengangsspezifischen Eignung werden nachfolgende Kriterien berücksichtigt:

1. Abschlussnote

Für die Abschlussnote oder die fiktiv berechnete Abschlussnote des Bachelorstudiums werden maximal 60 Punkte vergeben. Die Punktevergabe richtet sich nach Tabelle 1 in der Prüfungs- und Studienordnung. Soweit die Abschlussnote auf mehr als eine Nachkommastelle genau ermittelt ist, wird für Zwecke des Eignungsverfahrens eine kaufm?nnische Rundung auf eine Nachkommastelle vorgenommen. 

2. Kaufm?nnische oder vergleichbare Berufst?tigkeit

Für kaufm?nnische oder vergleichbare einschl?gige berufspraktische T?tigkeiten (Berufsausbildung, Berufspraxis) und sonstige besondere Leistungen oder Qualifikationen, die über die Eignung für das gew?hlte postgraduale Studium besonderen Aufschluss geben, k?nnen maximal 24 Punkte vergeben werden:

  • Für kaufm?nnische oder vergleichbare einschl?gige berufspraktische T?tigkeiten (Berufsausbildung, Berufspraxis oder Praktika) k?nnen maximal 5 Punkte vergeben: Eine abgeschlossene Berufsausbildung wird mit 4 Punkten bewertet. Für einschl?gige Berufspraxis oder Praktika k?nnen maximal 2 Punkte erreicht werden. Für solche T?tigkeiten wird für einen Umfang von 4 Wochen in Vollzeit 1 Punkt berechnet.
  • Für eine wirtschaftsp?dagogische Vorbildung aus dem Bachelorstudium k?nnen maximal 14 Punkte vergeben werden. Hierbei werden Module im Bereich schulpraktischer Studien im Umfang von mindestens 12 ECTS-Punkten mit 8 Punkten, das Modul Grundlagen des Lernensund Arbeitens im Umfang von mindestens 6 ECTS-Punkten mit 3 Punkten und Steuerung von Bildungsprozessen (ehem. Grundlagen der beruflichen Bildung) im Umfang von mindestens 6 ECTS-Punkten mit 3 Punkten bewertet.
  • Für einen im Rahmen des Studiums absolvierten Auslandsaufenthalt mit einer Mindestdauer von einem Semester wird maximal 1 Punkt vergeben.
  • Für sonstige w?hrend des Studiums erbrachte besondere Leistungen und Qualifikationen oder besonderes soziales Engagement k?nnen maximal 4 Punkte erreicht werden. Die Punktevergabe richtet sich nach Tabelle 2 in der Prüfung- und Studienordnung.

Die zu vergebenden Punktezahlen werden addiert. Auf Grund der so ermittelten Punktzahl wird die Eignung festgestellt. Die Eignung für den Masterstudiengang Wirtschaftsp?dagogik ist festgestellt, wenn mindestens 30 Punkte im Eignungsverfahren ermittelt werden.

Bei Bewerberinnen und Bewerberinnen, die in der Vorauswahl mindestens 15 Punkte und weniger als 30 Punkte erreichen, erfolgt die abschlie?ende Feststellung der Eignung im Rahmen des Eignungsgespr?chs.

3. Eignungsgespr?ch

Die Eignungsgespr?che für die Zulassung zum Sommersemester 2025 finden am 26.02.2025 statt.

Das Eignungsgespr?ch dauert ca. 30 Minuten und wird von jeweils mindestens zwei Mitgliedern der Eignungskommission durchgeführt. Im Rahmen des Gespr?chs erfolgt die Evaluation der Vorauswahl.

  • Basis des Eignungsgespr?ches ist eine Posterpr?sentation zu einem von der Eignungskommission vorgegebenen wissenschaftlichen Fachtext, die von den Bewerberinnen und Bewerbern vorzubereiten ist.
  • Die Pr?sentation des Posters ist auf 10 Minuten angesetzt mit anschlie?ender Diskussion über ca. 20 Minuten.

Der wissenschaftliche Fachtext wird den Bewerberinnen und Bewerbern mit Mitteilung des Termins des Eignungsgespr?ches per Mail mitgeteilt.

Fragen zum Eignungsverfahren?

Einmal pro Semester findet eine digitale Informationsveranstaltung zum Eignungsverfahren statt. Die Koordinatorin des Eignungsverfahrens, Sabrina Sailer-Frank, und die Fachstudienberatung, Philipp Schlottmann, erkl?ren das Eignungsverfahren und stehen für Fragen zur Verfügung.

Für die Bewerbung zum Sommersemester 2025 findet diese am 03.12.2024 ab 18:00 Uhr via Zoom statt.

Einfach HIER klicken und beitreten!

Sie haben noch Fragen zu Inhalten des Studiengangs oder den Zulassungsvoraussetzungen? Dann werfen Sie zun?chst einen Blick in unsere FAQ. Spezielle inhaltliche Fragen beantwortet Ihnen die Fachstudienberatung. Die 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网daten finden Sie unter Ansprechpersonen. Bei grunds?tzlichen Fragen hilft Ihnen die Zentrale Studienberatung der Universit?t Bamberg weiter.


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