Anerkennung und Anrechnung von Kompetenzen
Anerkennung
Ausgangspunkt der Anerkennung von an anderen Hochschulen bzw. in einem anderen Studiengang erworbenen Kompetenzen ist das ??bereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europ?ischen Region“, besser bekannt unter der Bezeichnung Lissabon-Konvention. Deutschland hat die Lissabon-Konvention im Jahr 2007 ratifiziert und in geltendes Bundesrecht überführt.
Anrechnung
Im Gegensatz zur Anerkennung finden sich zur Anrechnung von au?erhalb des hochschulischen Bereichs erworbener Kompetenzen keine Regelungen in der Lissabon Konvention. Das hei?t aber nicht, dass es keine gesetzliche Vorgaben hierzu gibt. Vielmehr sind die Regelungen zur Anrechung an unterschiedlichen Stellen verankert. Hierzu z?hlt insbesondere Art. 86 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes und Art. 2 Abs. 2 Satz 1 des Studienakkreditierungsstaatsvertrages.
Verfahren der Universit?t Bamberg
Die Verfahren der Universit?t Bamberg zur Anerkennung und Anrechnung von Kompetenzen orientieren sich an den von der HRK erarbeiteten Standards und Empfehlungen. N?here Angaben finden Sie HIER.