Rollen in Studium und Lehre

Um Qualit?t in Studium und Lehre dauerhaft gew?hrleisten zu k?nnen, ist die Beteiligung verschiedenster Akteure notwendig. Transparenz im Qualit?tssicherungsprozess nach innen und au?en, wie auch die notwendige Handlungssicherheit erfordert die verbindliche Definition der einzelnen Aufgaben bzw. Rollen.

Im Folgenden eine ?bersicht der bereits etablierten Rollen im Kernprozess Studium und Lehre, abgeleitet aus folgenden Quellen:

  • dem Bayerischen Hochschulgesetz (BayHSchG)
  • der Grundordnung der Otto-Friedrich-Universit?t
  • der Gesch?ftsverteilung der Universit?tsleitung
  • von der Universit?t erstellte und verabschiedete Satzungen.

Die Vizepr?sidentin bzw. der Vizepr?sident für Lehre und Studierende hat die zentrale Rolle der Qualit?tssicherung inne. Sie bzw. er verantwortet den universit?tsübergreifenden Kernprozess 'Studium und Lehre'.

Die Vizepr?sidentin bzw. der Vizepr?sident für Lehre und Studierende

... bestimmt damit die strategische und operative Ausrichtung des universit?tsweiten Qualit?tsmanagements in Studium und Lehre.

...stellt die Kommunikationsschnittstelle zwischen der Universit?tsleitung und dem operativen Qualit?tsmanagement dar [bei Themen zur Qualit?t in Studium und Lehre].

...hat den Vorsitz der St?ndigen Kommission für Lehre und Studierende (LuSt) inne, fungiert damit als Kommunikationsschnittstelle zwischen dieser und der Universit?tsleitung und leitet die jeweiligen Beschlüsse an den Senat weiter.

...leitet den Ausschuss für Qualit?t in Studium und Lehre (AQSL) und fungiert damit als Kommunikationsschnittstelle zwischen diesem und der Universit?tsleitung.

...ist die erste Ansprechperson für die Mitglieder der LuSt-Kommission, des AQSL, der Universit?tsleitung und des operativen Qualit?tsmanagements in Bezug auf Lehre und Studium.

...verantwortet die Studienbedingungsevaluation und alle weiteren zentral organisierten Evaluationsinstrumente.

...koordiniert die im Rahmen der Studiengangsentwicklung notwendigen Vorlagen für die Universit?tsleitung als (intern) akkreditierendes Gremium.

...ist weiterführend laut Gesch?ftsordnung der Universit?tsleitung zust?ndig

  • für Weiterbildungsangebote,
  • Fragen der Gleichstellung in den Studienprogrammen,
  • Beauftrage bzw. Beauftragter für Weiterbildung und
  • Beauftrage bzw. Beauftragter für schwerbehinderte Studierende.

Die Studiendekanin bzw. der Studiendekan nimmt eine weitere zentrale Rolle im Qualit?tssicherungssystem ein, weil durch ihre bzw. seine Handlungen das Qualit?tssicherungssystem auf der Ebene der Fakult?ten getragen wird. Der Aktionsrahmen wird durch das bayerische Hochschulgesetz (BayHschG Art. 30) genau definiert.

Die Studiendekanin oder der Studiendekan

...wirkt darauf hin, dass das Lehrangebot den Prüfungs- und Studienordnungen entspricht, das Studium innerhalb der Regelstudienzeit ordnungsgem?? durchgeführt werden kann und die Studierenden angemessen betreut werden.

...ist für die Evaluation der Lehre unter Einbeziehung studentischer Bewertungen verantwortlich.

...berichtet regelm??ig dem Dekan bzw. der Dekanin sowie dem Fakult?tsrat und damit der Hochschulleitung mindestens einmal im Semester über ihre oder seine Arbeit.

...erstattet dem Fakult?tsrat j?hrlich in nicht personenbezogener Form einen Bericht zur Lehre (Lehrbericht).

...unterbreitet der Dekanin bzw. dem Dekan Vorschl?ge für die Verwendung der für die Lehre verfügbaren Mittel.

...soll in Berufungsverfahren zur p?dagogischen Eignung von Bewerberinnen und Bewerbern Stellung nehmen.

...ist zudem qua Amt Mitglied im AQSL und der LuSt-Kommission.

Der Prüfungsausschuss sichert die Qualit?t von Studium und Lehre auf der Ebene der einzelnen F?cher innerhalb der Fakult?ten.

Der Prüfungsausschuss

...achtet darauf, dass die Bestimmungen der Allgemeinen Prüfungsordnung (soweit vorhanden) und der jeweiligen Fachprüfungsordnung(en) eingehalten werden.

...stellt sicher, dass die Modulhandbücher den Regelungen gem?? der Allgemeinen Prüfungsordnung (soweit vorhanden) und der jeweiligen Fachprüfungsordnung entsprechen und rechtzeitig hochschul?ffentlich bekannt gegeben werden.

...bestellt die Lehrveranstaltungsleiter bzw. Lehrveranstaltungsleiterinnen in den Studieng?ngen (sofern eine APO oder die PO dies vorsieht).

...gibt Anregungen zur ?nderung der Studien- und Prüfungsordnungen sowie der Studienpl?ne.

...entscheidet in Bachelor- und Masterstudieng?ngen über die Aufnahme von Studierenden, sofern die Fachprüfungsordnung ein Eignungsfeststellungsverfahren oder eine Eignungsprüfung festlegt [und nicht ein anderes Auswahlgremium hierfür bestimmt ist].

...entscheidet über die Anrechnung von Studienzeiten, Studien-, Praktikums- und Prüfungsleistungen.

...entscheidet über die Zulassung zu Prüfungen.

...entscheidet in Streitfragen über die Auslegung der jeweiligen Prüfungsordnung und der jeweiligen Fachprüfungsordnung.

Die bzw. der Studiengangsbeauftragte übernimmt die zentrale Rolle in der Konzeptionierung, Einführung, Durchführung und Weiterentwicklung eines Studiengangs. Damit unterstützt er die Studiendekanin bzw. den Studiendekan in deren bzw. dessen Aufgaben und begleitet den Qualit?tsprozess auf der Ebene des Studiengangs.

Die bzw. der Modulverantwortliche verantwortet die inhaltliche und strukturelle Konzeption eines Moduls und sorgt für dessen regelm??iges Angebot. Sie bzw. er definiert Ziele und Inhalte eines Moduls, bemisst die Arbeitslast (Workload) und die notwendigen ECTS-Punkte und stellt eine geeignete Methode zur ?berprüfung der erworbenen Kompetenzen fest (Modulprüfung).

Selbstst?ndig Lehrende entscheiden, sofern aus Kapazit?tsgründen notwendig, über die Zulassung der Studierenden zur Lehrveranstaltung, ansonsten im Benehmen mit der Professur bzw. dem Lehrstuhl. Ferner verantwortet die bzw. der Lehrende die satzungs- und ordnungsgem??e Durchführung der Prüfungen innerhalb der Module [bei zentralen Prüfungen im Einvernehmen und in Zusammenarbeit mit dem Prüfungsamt].

Die Fachstudienberatung unterstützt Studierende in der konkreten, individuellen Umsetzung des Studienplanes, u.a. bei der Auswahl geeigneter Module sowie Lehrveranstaltungen.

Die bzw. der Praktikumsbeauftrage unterstützt in Studieng?ngen, die Praktika vorsehen, die Studierenden bei der Suche nach geeigneten Praktikumspl?tzen, arbeitet hierbei bei internationalen Praktika eng mit dem Akademischen Auslandsamt, bei schulischen Praktika mit dem Praktikumsamt zusammen und nimmt ggf. die Praktikumsberichte entgegen.

Eine PDF-Version zum Ausdrucken der Rollen in Studium und Lehre finden Sie hier.