Anrechnung von Kompetenzen - ?quivalenzprüfung

Wenn Sie bereits an anderen Universit?ten oder Hochschulen Studien- und Prüfungsleistungen in rechtswissenschaftlichen Modulen erbracht haben, so besteht die M?glichkeit der Anrechnung der dadurch erworbenen Kompetenzen

Die Anrechnung wird von dem für Ihren Studiengang zust?ndigen Prüfungsausschuss vorgenommen. Dort erhalten Sie auch das erforderliche Anrechnungsformular.

Die Koordinationsstelle prüft vorab die Gleichwertigkeit (?quivalenz) der erworbenen rechtswissenschaftlichen Kompetenzen.

Ihre Ansprechpartnerin bzw. Ihr Ansprechpartner für die ?quivalenzprüfung:

Wir ben?tigen hierfür von Ihnen folgende Unterlagen:

  1. Anrechnungsantrag des für Ihren Studiengang zust?ndigen Prüfungsausschusses
  2. Modulbeschreibung der Universit?t bzw. Hochschule, an welcher o.g. Leistung erbracht wurde
  3. Auszug des Transcript of Records, aus welchem hervorgeht, dass die Leistung erbracht wurde.