H?ufig gestellte Fragen

Nachfolgend finden Sie einige h?ufig gestellte Fragen. Wenn Sie weitere haben, wenden Sie sich gerne an uns! 

Wer kann sich bewerben?

Wer kann sich bewerben?

 

Bewerben k?nnen sich Studierende aller Nationalit?ten und aller Fachrichtungen. Grunds?tzlich ist jedes Studium f?rderungsf?hig. Bitte beachten Sie, dass ein Zweit- oder Erg?nzungsstudium sowie ein Teilzeitstudium bei der Vergabe gegebenenfalls nachrangig behandelt wird. Auch Studierende, die noch auf eine Zulassung warten, k?nnen sich vorab für das Stipendium bewerben. Wichtigste Voraussetzung für eine Bewerbung ist, dass man sich in der Regelstudienzeit des jeweiligen Studienganges befindet und zu Beginn des F?rderzeitraums noch mindestens zwei Semster Regelstudienzeit verbleiben. Ausgenommen von der F?rderung sind Promovierende.

Ich habe gerade mein Abitur gemacht und nehme zum Wintersemester ein Studium auf. Wie kann ich mich bewerben?

 

Abiturientinnen und Abiturienten k?nnen sich ganz regul?r über das Online-Bewerbungs-Formular bewerben. Als Leistungsnachweis dient nur das Abiturzeugnis oder ein gleichwertiges Zeugnis. Studienleistungen entfallen.

Ich studiere momentan an einer anderen Universit?t und wechsle zu Beginn des F?rderzeitraumes an die Universit?t Bamberg. Kann ich mich bewerben?

 

Eine Bewerbung ist m?glich, allerdings wird ein Nachweis ben?tigt, dass Sie das Studium aufnehmen werden. Bei Master- und zulassungsbeschr?nkten Studieng?ngen reicht zun?chst der Zugangs- bzw. Zulassungsbescheid (im Ausnahmefall auch die Bewerbungsnummer) für eine Bewerbung aus. Eine Immatrikulationsbescheinigung muss nach der Einschreibung unmittelbar nachgereicht werden. Bei der Einschreibung in einen zulassungsfreien Studiengang ist eine Bewerbung für das Deutschlandstipendium erst nach der Immatrikulation m?glich.

Kann ich mich als ausl?ndischer Student bewerben?

 

Ausl?ndische Studierende k?nnen sich um ein Deutschlandstipendium bewerben.

Kann das Deutschlandstipendium auch Flüchtlingen zugutekommen?

 

Auch Studierende mit Fluchthintergrund k?nnen sich bewerben. Ein Fluchthintergrund wird innerhalb der sozialen, famili?ren oder pers?nlichen Kriterien berücksichtigt.

Ich habe die Bewerbungsfrist vers?umt. Kann ich mich trotzdem noch bewerben?

 

Eine Bewerbung nach abgelaufener Bewerbungsfrist ist leider nicht m?glich. Bitte sehen Sie von Anfragen ab.

Fragen zum Stipendium

Welche Mitwirkungspflichten gibt es?

 

Gem?? §10 StipG besteht die Verpflichtung, der Studierendenkanzlei alle ?nderungen in den Verh?ltnissen, die für die Bewilligung des Stipendiums erheblich sind, unverzüglich mitzuteilen. Das betrifft insbesondere beabsichtigte Beurlaubungen und Studiengangwechsel.

Wie hoch ist die F?rderung und wer bezahlt sie?

 

Die H?he des Stipendiums betr?gt 300 Euro monatlich. 150 Euro hiervon werden aus privater Hand gezahlt, 150 Euro übernimmt der Bund. Ausgezahlt wird das Stipendium direkt von der Universit?t Bamberg.

Wie lange dauert die F?rderung?

 

Gef?rderte Studierende k?nnen bis zum Ende der Regelstudienzeit gef?rdert werden, in der Regel betr?gt die F?rderung aber mindestens zwei Semester. Eine F?rderung über die Regelstudienzeit hinaus kann nur in begründeten Ausnahmef?llen erfolgen (siehe der Eintrag H?rtefallantrag)

Muss das Stipendium zurückgezahlt werden?

 

Das Stipendium muss nicht zurückgezahlt werden. Nur bei einer Verletzung der Mitwirkungspflichten beh?lt sich die Universit?t vor, die Mittel zurückzufordern (z.B. Vers?umnis der Meldung der Exmatrikulation oder Beurlaubung).

Gibt es ein Recht auf das Deutschlandstipendium?

 

Die Otto-Friedrich-Universit?t entscheidet im Rahmen der rechtlichen Rahmenbedingungen selbst, wem sie ein Stipendium anbietet. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Wer entscheidet über die Vergabe?

 

?ber die Vergabe entscheidet die Universit?tsleitung. Diese orientiert sich an den Vorschl?gen eines Auswahlgremiums, dem der Vizepr?sident für Lehre & Studierende vorsteht.

Praktikum, Auslandsaufenthalte, Fachrichtungswechsel

Kann ich das Deutschlandstipendium w?hrend eines Praktikums oder eines Auslandsaufenthaltes beziehen?

 

Bei einem Pflichtpraktikum oder einem fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalt kann das Deutschlandstipendium weiterbezogen werden, auch wenn man vom Studium beurlaubt ist. Bei allen anderen Praktika und Auslandsaufenthalten kann das Stipendium in der Regel nicht weiterbezogen werden. Bitte nehmen Sie 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网 zu uns auf!

Studiert man über das ERASMUS+-Programm im Ausland, wird das Deutschlandstipendium auch dann fortgezahlt, wenn man als Stipendiatin oder Stipendiat gleichzeitig einen Mobilit?tszuschuss vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) erh?lt.

Kann ich die Fachrichtung wechseln, wenn ich das Deutschlandstipendium beziehe?

 

In der Regel ist ein Fachrichtungswechsel nicht m?glich. Bitte nehmen Sie 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网 zu uns auf.

Vereinbarkeit mit anderen Leistungen

Wird das Deutschlandstipendium auf BAf?G-Leistungen angerechnet?

 

Deutschlandstipendium und das BAf?G sind zwei sich erg?nzende Programme und k?nnen gleichzeitig ohne Anrechnung bezogen werden. Eine Anrechnung findet nur statt, soweit durch den gleichzeitigen Bezug anderer Stipendien ein Gesamtbetrag, der einem Monatsdurchschnitt von 300 Euro entspricht, überschritten wird. Für angesparte Stipendienmittel gelten die üblichen Grunds?tze der Verm?gensanrechnung.

Kann ich noch ein anderes Stipendium als das Deutschlandstipendium gleichzeitig beziehen?

 

Grunds?tzlich gilt: Wer schon eine begabungs- und leistungsabh?ngige materielle F?rderung einer anderen Einrichtung (z.B. Begabtenf?rderungswerk) erh?lt, die durchschnittlich 30 Euro oder mehr pro Monat betr?gt, kann kein Deutschlandstipendium bekommen. Eine ?bersicht über die Zul?ssigkeit von Deutschlandstipendium und anderer Stipendien ist hier zu finden.

Hat das Deutschlandstipendium Auswirkungen auf Sozialleistungen?

 

Das Stipendium wird grunds?tzlich nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet. Eine Ausnahme stellt der Bezug von Wohngeld dar. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die zust?ndige Wohngeldstelle.

Wie wird das Deutschlandstipendium steuerrechtlich behandelt?

 

Das DeutschlandDas Stipendienprogramm-Gesetz (StipG) wurde so ausgestaltet, dass es sich bei dem Stipendium in der Regel nicht um steuer- oder sozialabgabenpflichtiges Einkommen handelt.