Antrag zur Exmatrikulation
Sie k?nnen die Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung (Antragseingang) selbst beantragen.
Daf¨¹r brauchen Sie Folgendes:
- Antrag auf sofortige Exmatrikulation(148.5 KB)
- Studierendenausweis (Chipkarte)
Die Unterlagen k?nnen Sie pers?nlich in der Studierendenkanzlei oder per Post an folgende Adresse einreichen:
Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg
- Studierendenkanzlei -
96045 Bamberg
Bitte beachten Sie: Eine Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung ist ohne den Studierendenausweis leider nicht m?glich.
Sie k?nnen die Exmatrikulation zum Ende des Semesters selbst schriftlich in der Studierendenkanzlei beantragen (jeweils ab Mitte Dezember oder ab Mitte Juni). Bitte beachten Sie, dass es zwei M?glichkeiten gibt:
- Sie sind schon f¨¹r das n?chste Semester r¨¹ckgemeldet, dann brauchen Sie Folgendes:
- Antrag auf Exmatrikulation zum Ende des Semesters(148.5 KB)
- Studierendenausweis
- Evtl. Antrag auf R¨¹ckerstattung(140.7 KB)
Die Unterlagen k?nnen Sie pers?nlich in der Studierendenkanzlei abgeben oder per Post an folgende Adresse schicken:
Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg
- Studierendenkanzlei -
Kapuzinerstra?e 25
96047 Bamberg
- Sie sind noch nicht f¨¹r das n?chste Semester r¨¹ckgemeldet, dann brauchen Sie Folgendes:
- Antrag auf Exmatrikulation zum Ende des Semesters(148.5 KB)
Die Unterlagen k?nnen Sie gerne auch per Email an die Studierendenkanzlei schicken.
- Antrag auf Exmatrikulation zum Ende des Semesters(148.5 KB)
- Sie sind schon f¨¹r das n?chste Semester r¨¹ckgemeldet, dann brauchen Sie Folgendes:
- Antrag auf Exmatrikulation zum Ende des Semesters(148.5 KB)
- Studierendenausweis
- Evtl. Antrag auf R¨¹ckerstattung(140.7 KB)
Die Unterlagen k?nnen Sie pers?nlich in der Studierendenkanzlei abgeben oder per Post an folgende Adresse schicken:
Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg
- Studierendenkanzlei -
96045 Bamberg
- Sie sind nicht f¨¹r das n?chste Semester r¨¹ckgemeldet, dann brauchen Sie Folgendes:
- Antrag auf Exmatrikulation zum Ende des Semesters(148.5 KB)
- Studierendenausweis
Die Unterlagen k?nnen Sie pers?nlich in der Studierendenkanzlei abgeben oder per Post an folgende Adresse schicken:
Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg
- Studierendenkanzlei -
96045 Bamberg
Sofern die Exmatrikulation wegen eines Hochschulwechsels erfolgen soll, empfiehlt es sich, die Exmatrikulation zum Ende des Semesters zu beantragen, da hierdurch keine Unterbrechungen hinsichtlich des Versicherungsschutzes bestehen (jeweils ab Mitte Dezember oder ab Mitte Juni).
- Bei sofortiger Exmatrikulation
- Bei Exmatrikulation zum Ende des Semesters, wenn Sie zum n?chsten Semester r¨¹ckgemeldet sind
- F¨¹r die R¨¹ckerstattung der Semestergeb¨¹hren
Nach Erhalt des vollst?ndigen und unterschriebenen Antrages auf Exmatrikulation und ggf. des Studierendenausweises f¨¹hren wir die Exmatrikulation durch und senden Ihnen Ihre Exmatrikulations- und Studienverlaufsbescheinigungen zu.
Die R¨¹ckerstattung von Semesterbeitr?gen richtet sich nach den Regelungen der Satzung des Studentenwerks W¨¹rzburg ¨¹ber einen zus?tzlichen Beitrag f¨¹r die Bef?rderung der Studierenden am Hochschulstandort Bamberg im ?ffentlichen Nahverkehr (Semesterticket) vom 7. Dezember 2021 und der Satzung des Studentenwerks W¨¹rzburg ¨¹ber die Erhebung des Grundbeitrags (Grundbeitragssatzung) vom 4. April 2019.
Die R¨¹ckerstattung von Semesterbeitr?gen richtet sich nach den Regelungen der Satzung f¨¹r das Semesterticket des Studentenwerks W¨¹rzburg (vom 7. Dezember 2021) und der Grundbeitragssatzung des Studentenwerks W¨¹rzburg (vom 31. M?rz 2023).
Ob eine R¨¹ckerstattung zum aktuellen Zeitpunkt m?glich ist, erfragen Sie bitte bei der Studierendenkanzlei.
F¨¹r die Beantragung ben?tigen Sie folgendes:
- Antrag auf Exmatrikulation(148.5 KB)
- Antrag auf R¨¹ckerstattung der Semesterbeitr?ge(126.1 KB)
- Studierendenausweis