Wie bewerbe ich mich?

Die Informationen auf dieser Seite gelten nur bei einer Bewerbung für:

  • grundst?ndiges Studium (Bachelor, Lehramt)
  • Deutsch-Semesterkurs zur Studienvorbereitung
  • Kurzzeitstudium ohne Abschlussm?glichkeit
  • Studienkolleg

Es werden keine Bewerbungen oder Dokumente akzeptiert, die per E-Mail oder Fax geschickt werden. Sie müssen Ihre Bewerbung per Post an folgende Adresse schicken:

  • Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg, International Office, Kapuzinerstr. 16, 96047 Bamberg, Deutschland

Bitte benutzen Sie bei Ihrer Bewerbung keine Klarsichthüllen, Schnellhefter oder Bewerbungsmappen (bei Zusendung: keine Rücksendung).


Bewerbungscheckliste International Office

Folgende Dokumente müssen von allen Bewerberinnen und Bewerbern eingereicht werden:

Original erforderlich

Amtlich beglaubigte Kopie des (ausl?ndischen) Originaldokuments erforderlich UND amtlich beglaubigte Kopie der ?bersetzung erforderlich 

  • Urkunde des Schulabschlusszeugnisses
  • Notenliste des Schulabschlusszeugnisses
  • Deutschnachweise (vollst?ndiger Nachweis aller Best?tigungen): hieraus muss das Niveau der Deutschkenntnisse gem?? dem Gemeinsamen Europ?ischen Referenzrahmen (GER) hervorgehen
    • Welche Deutschnachweise akzeptiert werden, finden Sie in der unten stehenden ?bersicht.
    • Hinweis zu TestDaF-Zertifikat oder telc-Zertifikat: genügt als einfache Kopie, wenn online verifizierbar
    • Wichtig: Wenn Ihre Deutschnachweise aus dem Iran stammen: Es werden nur Bescheinigungen des Goethe-Instituts (DSIT) und des ?sterreichischen Kulturforums (?KF) akzeptiert!

 Einfache Kopie erforderlich

  • Reisepass oder Personalausweis (nur die Angaben zu Name & Geburtsdatum)

Amtlich beglaubigte Kopie der ?bersetzung erforderlich

  • Personalausweis, falls die Angaben zu Name & Geburtsdatum nicht auf Deutsch, Englisch oder Franz?sisch sind

Au?erdem müssen folgende Dokumente eingereicht werden, wenn einer der aufgelisteten Punkte auf Sie zutrifft:

Amtlich beglaubigte Kopie des (ausl?ndischen) Originaldokuments erforderlich UND amtlich beglaubigte Kopie der ?bersetzung erforderlich

  • Wenn Sie bereits im Ausland studiert haben:
    • Hochschulaufnahmeprüfung (falls zutreffend)
    • Notenlisten aller Studiensemester
  • Wenn Sie bereits ein Studium im Ausland abgeschlossen haben:
    • Urkunde des Universit?tsabschlusses (z.B. Bachelor-Urkunde)
  • Wenn Sie das Bachelor-Fach P?dagogik studieren m?chten: Nachweis Vorpraktikum
  • Wenn Sie das Bachelor-Fach Berufliche Bildung/Sozialp?dagogik studieren m?chten: Nachweis Vorpraktikum
  • Falls sich Ihr Name ge?ndert haben sollte: Nachweis über die Namens?nderung (z.B. bei Heirat durch die Heiratsurkunde)

Amtlich beglaubigte Kopie des Originaldokuments erforderlich

  • Wenn Sie in Deutschland die Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg absolviert haben: Zeugnis über die bestandene Feststellungsprüfung, einschlie?lich der dazugeh?rigen Einzelnotenübersicht
  • Zeugnisanerkennungsbescheid der Zeugnisanerkennungsstelle des Bayerischen Landesamtes für Schule; obligatorisch für folgende F?lle:
    • wenn Ihre Zeugnisse aus zwei oder mehr verschiedenen L?ndern stammen
    • für Studieninteressierte mit Zeugnissen aus den USA, bei denen noch kein Bachelor-Abschluss vorliegt
    • wenn die von Ihnen besuchte ausl?ndische Hochschule den Status H- oder H+/- hat und Teil der Hochschulzugangsberechtigung ist (siehe Datenbank anabin)
    • wenn Sie freiwillig eine Zeugnisanerkennung beantragt und einen Bescheid erhalten haben
  • Nur wenn vorhanden: Zeugnisanerkennungsbescheid einer anderen Zeugnisanerkennungsstelle (z.B. Zentralstelle für ausl?ndisches Bildungswesen)

Original erforderlich

  • APS-Zertifikat, wenn Ihre Zeugnisse aus einem der folgenden L?nder stammen:
    1. China, 2. Indien, 3. Vietnam
    Beantragung bei der jeweiligen Akademischen Prüfstelle (APS):
    1. APS Peking, 2. APS New Delhi, 3. APS Hanoi
    ? Zus?tzlich: einfache Kopie von TestAS, falls im APS-Zertifikat angegeben ist, dass Sie an TestAS teilgenommen haben.
    Wenn:
    • Sie ein APS-Zertifikat mit ?Fachbindung: fachorientierte F?cherwahl‘ haben und
    • Sie sich für ein anderes als Ihr bisheriges Studienfach bewerben m?chten und
    • Sie nach Erhalt Ihres APS-Zertifikats Ihren Bachelor beendet haben,
    Dann:
    • ist au?erdem ein neues APS-Zertifikat erforderlich, das die Bewertung Ihres Bachelor-Abschlusses beinhaltet (?Nachzertifizierung‘).
  • Wenn Ihre Zeugnisse aus Georgien stammen: Apostille (für alle Dokumente)
  • Wenn eine andere Person als Sie Informationen zum Status der Bewerbung erhalten und/oder stellvertretend für Sie unterschreiben m?chte: Vollmacht ? aus Datenschutzgründen erforderlich; Muster für eine Vollmacht(5.1 KB, 1 Seite).

Einfache Kopie erforderlich

  • Wenn Sie bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren: Immatrikulationsbescheinigung(en) aller Studiensemester
  • Falls Sie bereits mit einer Zeugnisanerkennungsstelle 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网 hatten (aber kein Zeugnisanerkennungsbescheid ausgestellt wurde): S?mtliche Korrespondenz mit der Zeugnisanerkennungsstelle
  • Nur falls vorhanden: uni-assist Prüfbericht (o.?.)
  • Wenn Sie z.B. vom DAAD ein Stipendium erhalten: Stipendiennachweis inklusive der Angabe des genauen Stipendienzeitraums
  • Wenn Sie sich zur Eignungsprüfung im Fach Kunst oder Musik angemeldet haben und dieses Fach studieren m?chten: Anmeldebest?tigung

Amtliche Beglaubigungen

Amtliche Beglaubigungen sind in Deutschland generell bei Beh?rden erh?ltlich, die zur Führung eines Dienstsiegels berechtigt sind.

Von folgenden Stellen werden Beglaubigungen anerkannt:

In Deutschland

  • Stadtverwaltung, Gemeindeverwaltung
    → Bitte beachten: Einige Verwaltungen in Deutschland stellen keine amtlichen Beglaubigungen für ausl?ndische Dokumente aus, sondern nur für deutsche Dokumente (bitte direkt nachfragen).
  • Notariat
  • Konsulat/Botschaft Ihres Landes in Deutschland

Im Ausland

  • Stadtverwaltung, Gemeindeverwaltung
  • Notariat
  • Deutsche Botschaft, Deutsches Konsulat

Nicht ausreichend sind z.B. Beglaubigungen von Rechtsanw?ltinnen und Rechtsanw?lten, studentischen Institutionen, Sparkassen, Krankenkassen und Kirchen (Pfarr?mter, Hochschulgemeinden). ?bersetzerinnen und ?bersetzer dürfen Dokumente in Original-Sprache nicht beglaubigen. Einfache Kopien k?nnen nicht anerkannt werden.

Die amtliche Beglaubigung muss mindestens die folgenden drei Punkte enthalten:

  1. einen Vermerk, der bescheinigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt (Beglaubigungsvermerk);
  2. die Unterschrift des Beglaubigenden;
  3. den Abdruck des Dienstsiegels. Ein Dienstsiegel enth?lt in der Regel ein Emblem. Ein einfacher Schriftstempel ist nicht ausreichend.

Falls das Originaldokument aus mehreren Einzelbl?ttern besteht:

  • Aus der amtlichen Beglaubigung des Originals muss hervorgehen, dass jede Seite von demselben Dokument stammt.
  • Es genügt, wenn nur eine Seite mit dem Beglaubigungsvermerk und der Unterschrift versehen ist, sofern alle Bl?tter (z.B. schuppenartig) so überstempelt werden, dass auf jeder Seite ein Teil des Dienstsiegelabdrucks erscheint.
  • Alternativ kann auch jede Seite einzeln amtlich beglaubigt werden (für diesen Fall muss Ihr Name auf jeder Seite des Originals stehen).

Falls bei einem Originaldokument auf der Vorder- und Rückseite Text vorhanden ist:

  • Auf der amtlich beglaubigten Kopie des Originals muss sich der Beglaubigungsvermerk auf die Vorder- und Rückseite beziehen (z.B. ?Hiermit wird beglaubigt, dass die Vorder- und Rückseite der Kopie mit dem Original übereinstimmen“).
  • Ist dies nicht der Fall, müssen Vorder- und Rückseite einzeln beglaubigt werden.

Wichtig: Alle genannten Anforderungen müssen erfüllt sein.
Andernfalls erkennt das International Office der Universit?t Bamberg die Beglaubigung nicht an.

?bersetzungen

Für Dokumente in englischer oder franz?sischer Sprache ist keine ?bersetzung erforderlich.

Für Dokumente in anderen Sprachen ist eine offizielle ?bersetzung in die deutsche Sprache erforderlich. Die ?bersetzung muss vom Original-Dokument angefertigt werden. Liste der allgemein beeidigten und ?ffentlich bestellten ?bersetzerinnen und ?bersetzer in Deutschland.


Bewerbungsfristen International Office

Es gelten folgende Bewerbungsfristen:

  • Bewerbung zu einem Sommersemester: 15. Januar
  • Bewerbung zu einem Wintersemester: 15. Juli

Zu diesen Terminen muss die vollst?ndige Bewerbung bereits im International Office eingegangen sein. Es gilt nicht der Poststempel. Versp?tet eingegangene Zulassungsantr?ge bzw. hierfür notwendige Angaben bzw. erforderliche Dokumente werden abgelehnt.

Eine Bewerbung zu einem Wintersemester k?nnen Sie frühestens ab dem 15. Mai eines Jahres, eine Bewerbung zu einem Sommersemester frühestens ab dem 15. November eines Jahres einreichen. Früher eingereichte Bewerbungen k?nnen daher leider nicht akzeptiert bzw. bearbeitet werden.


Wo bewerbe ich mich?

Die Universit?t Bamberg ist nicht Mitglied bei www.uni-assist.de.

Personen mit ausl?ndischer Staatsangeh?rigkeit und Hochschulzugangsberechtigung (Zeugnissen) aus dem Ausland müssen sich beim International Office bewerben (au?er für Master-Studieng?nge); dies gilt auch, falls zus?tzlich ein Zeugnis über die Feststellungsprüfung (Studienkolleg) vorliegt:

  • Bewerbung für grundst?ndige Studieng?nge (Bachelor, Lehramt); Deutsch-Semesterkurs zur Studienvorbereitung; Kurzzeitstudium ohne Abschlussm?glichkeit; Studienkolleg:
    • Buchstabenbereich A-J: Frau Edith Hallberg (E-Mail: siehe oben)
    • Buchstabenbereich K-S : Frau Katharina Scheiner (E-Mail: siehe oben)
    • Buchstabenbereich T-Z : Frau Stephanie Hofmann (E-Mail: siehe oben)
  • Bewerbung für eine Promotion: Herr Dr. Andreas Weihe
    (E-Mail: andreas.weihe(at)uni-bamberg.de)
    ? Bitte dort nach den genauen Bewerbungsmodalit?ten und -fristen fragen

Für folgenden Fall müssen Sie sich zus?tzlich online bei der Stiftung für Hochschulzulassung bewerben (gilt nur für Personen mit direkter Hochschulzugangsberechtigung, nicht bei Bewerbungen zum Studienkolleg München):

Achtung! Bitte entnehmen Sie die aktuellen Informationen zu den Bewerbungsfristen der Webseite der Stiftung für Hochschulzulassung bzw. unserer Bewerbungscheckliste.

Bitte schicken Sie Ihre Bewerbung anschlie?end per Post an das International Office (siehe Bewerbungscheckliste).

Für folgende F?lle müssen Sie sich bei der Studierendenkanzlei bewerben:

  • Bewerbung für einen Master-Studiengang (hier geht es zur Master-Bewerbung)
    (E-Mail: master.studierendenkanzlei(at)uni-bamberg.de)
  • Bewerbung als Bildungsinl?nderin bzw. Bildungsinl?nder: Sie haben Ihr Abitur (Allgemeine Hochschulreife) in Deutschland oder an einer anerkannten deutschen Auslandsschule erworben (Sie besitzen die deutsche oder eine ausl?ndische Staatsangeh?rigkeit).
    WICHTIG: Personen mit ausl?ndischer Staatsangeh?rigkeit, die ein Zeugnis über die Feststellungsprüfung (Studienkolleg) besitzen, müssen sich beim International Office bewerben!
  • Bewerbung mit deutscher Staatsangeh?rigkeit: Sie besitzen die deutsche Staatsangeh?rigkeit, oder Sie haben die deutsche und eine ausl?ndische Staatsangeh?rigkeit. Ist die Muttersprache nicht Deutsch, so muss zuvor die DSH bzw. eine ?quivalente Deutschprüfung nachgewiesen werden.

Studienangebot

?bersicht der aktuell angebotenen Studieng?nge und Studienf?cher.

Bei der Zentralen Studienberatung und/oder Fachstudienberatung erhalten Sie Informationen zu den einzelnen Studieng?ngen.

Im Informationsverzeichnis UnivIS finden Sie eine ?bersicht über alle Lehrveranstaltungen im jeweiligen Semester sowie ein Personen-, Telefon- und E-Mail-Verzeichnis der Universit?t Bamberg.

Die Universit?t Bamberg bietet verschiedene Studieng?nge an, die auf den Lehrberuf an ?ffentlichen Schulen in Deutschland vorbereiten; ?bersicht.
 
Nachfolgend finden Sie n?here Informationen zu den jeweiligen Lehramtsstudieng?ngen:

Grunds?tzlich besteht in allen angebotenen Studienf?chern die M?glichkeit zur Promotion. Ausführliche Informationen und Unterstützung.

Zulassungsbeschr?nkungen ?Numerus Clausus“ (NC) und Vergabe von Studienpl?tzen

Bei zulassungsbeschr?nkten F?chern ist die Anzahl der verfügbaren Studienpl?tze limitiert. Welche F?cher eine Zulassungsbeschr?nkung haben, finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Studieng?nge.

Die ausl?ndischen Noten werden in eine deutsche Durchschnittsnote umgerechnet. Die Studienpl?tze werden an die Personen mit dem jeweils besten Notendurchschnitt vergeben.

An der Universit?t Bamberg sind 5 % der zulassungsbeschr?nkten Studienpl?tze für Personen vorgesehen, die nicht aus EU- oder EWR-Staaten stammen.


H?ufig gestellte Fragen

Eine Anrechnung vorangegangener Studienleistungen muss beim hierfür zust?ndigen Prüfungsausschuss des jeweiligen Studienfachs der Universit?t Bamberg beantragt werden. Den Namen der zust?ndigen Professorin bzw. des zust?ndigen Professors finden Sie im Internet im Informationssystem der Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg (UnivIS) unter:

  • Prüfungsausschüsse
  • entsprechenden Studiengang ausw?hlen
  • Prüfungsausschussvorsitzende bzw. Prüfungsausschussvorsitzenden des von Ihnen gewünschten Fachs ausw?hlen

Beim Lehramtsstudium (Staatsexamen) gilt dies nur bei nicht abgeschlossenem Studium aus dem Ausland.

Bei abgeschlossenem Lehramtsstudium (Staatsexamen) aus dem Ausland wendet man sich an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus.

Falls Sie sich in den letzten zwei Semestern beim International Office beworben haben, werden Ihre Bewerbungsunterlagen für maximal ein Jahr aufbewahrt. Bereits vorhandene Dokumente, die den Anforderungen der Bewerbungscheckliste entsprechen, müssen bei einer erneuten Bewerbung nicht noch einmal eingereicht werden. Bitte geben Sie bei einer erneuten Bewerbung an, zu welchem Semester Sie sich genau beworben hatten.

Ja, es gibt Master-Studieng?nge mit Englisch als Unterrichtssprache. Es gibt keine Bachelor-Studieng?nge mit Englisch als Unterrichtssprache.

Bei mehreren Studieng?ngen gibt es auch einige Kurse auf Englisch. Bei diesen Studieng?ngen ist die prinzipielle Unterrichtssprache jedoch Deutsch, so dass hierfür die DSH bzw. eine ?quivalente Deutschprüfung abgelegt werden muss.

Nein. Eine externe Teilnahme an der DSH (also ohne anschlie?endes Studium an der Universit?t Bamberg) ist an der Universit?t Bamberg leider nicht m?glich.

Nein. Die Teilnahme an Kursen ist nur für immatrikulierte Studierende m?glich. Dies gilt auch, wenn Sie nur an einzelnen (Sprach-) Kursen der Universit?t Bamberg teilnehmen m?chten.

Für eine Immatrikulation zur Teilnahme an Kursen ist eine vorherige Bewerbung notwendig:

  • Wenn Sie nur für ein oder zwei Semester an der Universit?t Bamberg studieren m?chten, k?nnen Sie sich für ein Kurzzeitstudium ohne Abschlussm?glichkeit bewerben. Voraussetzungen: mindestens Deutschniveau B2 und direkte (fachgebundene) Hochschulzugangsberechtigung.
  • Es gibt au?erdem einige kostenpflichtige Kurse, für die sich Gaststudierende bewerben k?nnen (Gaststudium). Wichtig: Sprachkurse sind ausgeschlossen; die Kurse gibt es nur für andere Wissensgebiete. Als Gaststudierender erh?lt man keinen Studierendenausweis; die Teilnahme an Prüfungen ist nicht m?glich.

Nein. Eine Zulassung ist nur unter den folgenden Bedingungen m?glich:

  • Ihre Bewerbung muss erst form- und fristgerecht per Post eingegangen sein.
  • Sie müssen alle akademischen und sprachlichen Voraussetzungen (= Deutschkenntnisse) zum Zeitpunkt der Bewerbung erfüllen.

Bei zulassungsbeschr?nkten Studieng?ngen: nein. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist.

Bei allen übrigen zulassungsfreien Studieng?ngen und -f?chern und bei einer Bewerbung zum Deutsch-Semesterkurs zur Studienvorbereitung ist dies nur in Ausnahmef?llen m?glich. Das International Office entscheidet im Einzelfall, ob ein Nachreichen von Dokumenten überhaupt m?glich w?re und wenn ja, bis wann.

Nein. In der Regel kann man sich nur für einen Bachelor-Studiengang bewerben.

Ausnahmen:

  • Wenn man sich für einen an der Universit?t Bamberg zulassungsbeschr?nkten Bachelor-Studiengang im ?rtlichen Vergabeverfahren bewirbt, darf man sich zus?tzlich für maximal einen zulassungsfreien Bachelor-Studiengang bewerben.
  • Im Portal von hochschulstart k?nnen Sie sich für alle zulassungsbeschr?nkten Studieng?nge gleichzeitig bewerben.

Für folgende F?lle ist der Zeugnisanerkennungsbescheid der Zeugnisanerkennungsstelle des Bayerischen Landesamtes für Schule Pflicht:

  • Wenn einer der Punkte hierzu aus der Bewerbungscheckliste auf Sie zutrifft.
  • Falls Unklarheit über die Bewertung Ihrer Zeugnisse (?Zweifelsfall‘) besteht, und Sie aufgefordert werden, Ihre Zeugnisse an die Zeugnisanerkennungsstelle zu schicken.

Eine amtlich beglaubigte Kopie erhalten Sie, indem Sie Ihre Originaldokumente einer Beh?rde vorlegen, die amtliche Beglaubigungen fertigen darf. Nach Vergleich mit den Originaldokumenten kommt auf die entsprechende Kopie des jeweiligen Dokuments (1) ein Original-Siegelabdruck der Beh?rde sowie (2) die Original-Unterschrift der Person, die das Originaldokument mit der Kopie verglichen hat.
 
Dies nennt man eine amtliche Beglaubigung.
 
WICHTIG: Wird eine amtlich beglaubigte Kopie erneut kopiert bzw. gefaxt oder als eingescanntes Dokument per E-Mail verschickt, handelt es sich um keine weitere amtlich beglaubigte Kopie, sondern um eine einfache Kopie, und kann somit für eine Bewerbung nicht anerkannt werden.

Das International Office vermittelt nur für Austauschstudierende und DAAD- sowie BAYHOST-Stipendiaten Zimmer in einem Studierendenwohnheim (maximale Dauer: 2 Semester).

Allen anderen internationalen Studierenden kann das International Office bei der Unterkunftssuche leider nicht weiterhelfen.

Detaillierte Informationen zur Unterkunftssuche.

Falls (1) Ihre Bewerbung abgelehnt wurde, (2) Sie Ihr Studium nicht aufnehmen bzw. (3) Ihr Studium beendet haben, werden Ihre Unterlagen ein Jahr nach Ihrer Bewerbung bzw. nach Ihrem Ausscheiden vernichtet.