Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte (Studieren ohne Abitur)
Wenn Sie weder das Abitur noch eine sonstige schulische Hochschulzugangsberechtigung besitzen, aber schon l?nger arbeitst?tig sind oder sogar eine berufliche Fortbildungsprüfung zum Meister, Fachwirt etc. bestanden haben, k?nnen Sie unter bestimmten Voraussetzungen dennoch ein Studium an einer Universit?t beginnen.
Je nach Ihrer individuellen beruflichen Qualifikation wird Ihnen hierbei der allgemeine oder über ein erfolgreich absolviertes Probestudium der fachgebundene Hochschulzugang er?ffnet.
Allgemeiner Hochschulzugang
Wenn Sie eine berufliche Fort- oder Weiterbildungsprüfung (z. Bsp. Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in) bestanden haben, ist Ihnen der allgemeine Hochschulzugang er?ffnet.
Sie k?nnen den Studiengang, den Sie an der Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg studieren m?chten, frei w?hlen. Bitte beachten Sie dabei, dass eine Einschreibung in einen zulassungsbeschr?nkten Studiengang nur nach erfolgter Zulassung m?glich ist.
Folgende Fort-oder Weiterbildungszeugnisse er?ffnen bei Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung:
- Zeugnis über eine nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung abgelegte und bestandene Meisterprüfung
- Zeugnis über eine nach §§ 53, 54 des Berufsbildungsgesetzes oder §§ 42, 42a der Handwerksordnung abgelegte und bestandene beruflichen Fortbildungsprüfung, soweit der vorbereitende Lehrgang einen Stundenumfang von insgesamt mind. 400 Stunden umfasste.
Sollten diese Vorgaben nicht bereits aus dem Zeugnis ersichtlich sein, lassen Sie sich dies bitte von der zust?ndigen Berufskammer (z.B. IHK) kurz best?tigen.
- Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung an einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule* (z.B. Techniker/innen) oder Fachakademie (z.B. Erzieher/innen).
Absolventen/innen einer Fachakademie für Sozialp?dagogik beachten bitte, dass Sie zus?tzlich zum Abschlusszeugnis der Fachakademie die Urkunde zum/r "Staatlich anerkannten Erzieher/in" vorlegen müssen. Soweit Sie sich noch im Berufspraktikum befinden sollten, genügt die "gesonderte Bescheinigung über das Bestehen des Berufspraktikums", welche Sie bei Ihrer Fachakademie beantragen müssen.
(*Fachschulen sind Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung, deren Bildungsg?nge in der Regel an eine berufliche Erstausbildung und Berufserfahrung anschlie?en (Berufsfachschulen z?hlen daher nicht zu den Fachschulen).
- Zeugnis über den bestandenen Fortbildungsabschluss an einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie, wenn die Prüfungsordnung staatlich genehmigt ist und/oder ein Staatskommissar an den Prüfungen mitwirkt und die Fortbildung einen Stundenumfang von mind. 400 Stunden umfasste. Bitte legen Sie geeignete Nachweise hierüber vor.
- Zeugnis über die bestandene Prüfung zum/ zur Verwaltungsfachwirt/in oder die bestandene Fachprüfung II an der Bayer. Verwaltungsschule
- Zeugnis über eine bestandene Fort- oder Weiterbildungsprüfung nach einer landesrechtlichen Fort- oder Weiterbildungsregelung für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialp?dagogischen Berufe, deren vorbereitender Lehrgang einen Stundenumfang von mind. 400 Stunden umfasste.
Bitte legen Sie geeignete Nachweise hierüber vor.
- Zeugnis über eine nach den Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.. durchgeführte bestandene Weiterbildungsprüfung, deren vorbereitender Lehrgang einen Stundenumfang von mind. 400 Stunden umfasste; die Weiterbildungsst?tte muss von der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V anerkannt sein. Bitte legen Sie geeignete Nachweise hierüber vor.
- eine der Meisterprüfung (siehe Nr. 1) gleichwertige Qualifikation im Sinne des Seemannsgesetzes (staatliche Bef?higungszeugnisse für den nautischen oder technischen Schiffsdienst).
Fachgebundener Hochschulzugang
Wenn Sie keine Fort- oder Weiterbildungsprüfung abgelegt haben, aber bereits l?ngere Zeit berufst?tig sind, k?nnen Sie einen Hochschulzugang für Studieng?nge, die fachlich zu Ihrer Berufsausbildung und Berufspraxis passen, erhalten.
Hierfür müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
- erfolgreicher Abschluss einer nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Handwerksordnung, durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweij?hrigen Berufsausbildung in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich,
- anschlie?ende mindestens dreij?hrige hauptberufliche Berufspraxis in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich
(bei Erhalt eines Aufstiegsstipendiums des Bundes genügt eine zweij?hrige Berufspraxis; als hauptberufliche Berufspraxis gilt auch eine Teilzeitbesch?ftigung im Umfang von mindestens der H?lfte der durchschnittlichen regelm??igen Arbeitszeit eines oder einer Vollzeitbesch?ftigten),
- erfolgreicher Absolvierung eines Probestudiums an der Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg.
Nach dem Beratungsgespr?ch erhalten Sie einen Nachweis über die Berechtigung für ein Probestudium. Mit diesem Nachweis k?nnen Sie sich bei der Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg um einen Probestudienplatz bewerben bzw. einschreiben.
Erst mit einem erfolgreich bestandenen Probestudium erwerben Sie die fachgebundene Hochschulreife und werden daraufhin zur Fortsetzung Ihres Studiums endgültig in den Studiengang immatrikuliert.
Voraussetzung für die Aufnahme eines Studiums als beruflich Qualifizierte oder als beruflich Qualifizierter ist immer die Absolvierung eines Beratungsgespr?chs (vor Immatrikulation bzw. Bewerbung).
Sollten Sie bereits an einer anderen bayerischen Universit?t ein Beratungsgespr?ch im gewünschten Studiengang absolviert haben, so wird der dortige Nachweis von der Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg in der Regel anerkannt.
FAQs zur Anmeldung zum Beratungsgespr?ch für beruflich Qualifizierte
Ich habe eine berufliche Qualifikation- Was muss ich tun?
Ihre berufliche Qualifikation allein reicht nicht aus, um ein Studium aufzunehmen.
Dafür ist die Anmeldung zum Beratungsgespr?ch für Beruflich Qualifizierte(338.5 KB, 2 Seiten) notwendig.
Was ist ein Beratungsgespr?ch?
Zweck des Beratungsgespr?chs ist es, Ihnen einen realistischen Eindruck über Inhalte, Aufbau und Anforderung des Studiums im angestrebten Studiengang zu vermitteln.
Nach dem Gespr?ch stellt die Zentrale Studienberatung der Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg eine Bescheinigung über Ihre Studienberechtigung aus.
Anmeldungsschritte für das Beratungsgespr?ch
1. Anmeldeformular(338.5 KB, 2 Seiten)(117.0 KB) ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben
2. Erstellung eines kurzen tab. Lebenslaufes
2. Zusammenstellung der Unterlagen, die Ihre berufliche Qualifikation belegen (weitere Ausführungen dazu siehe unten)
3. postalische Einreichung Ihrer schriftlichen Anmeldung (Anmeldeformular, Lebenslauf, amtlich beglaubigte Kopien Ihrer Zeugnisse, notwendige Bescheinigungen etc.) in der Studierendenkanzlei
Wie geht?s weiter?
Nach dem Eingang Ihrer Anmeldung überprüfen wir Ihre Unterlagen.
Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie von uns eine Mitteilung (E-Mail), dass wir Sie nun für das Beratungsgespr?ch anmelden konnten.
Danach setzt sich die Zentrale Studienberatung zur Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung.
Nach dem Beratungsgespr?ch erhalten Sie eine Bescheinigung über Ihre Studienberechtigung (Beratungsnachweis). Damit k?nnen Sie sich sp?ter bewerben oder einschreiben.
Fristgerechte Anmeldung zum Beratungsgespr?ch
Wann muss ich mich zum Beratungsgespr?ch anmelden?
Erst mit dem Beratungsnachweis k?nnen Sie sich für einen Studienplatz bewerben oder einschreiben.
Deshalb sollte Ihre Anmeldung zum Beratungsgespr?ch frühzeitig vor Ihrer Bewerbung oder vor Ihrer Einschreibung erfolgen.
Die jeweiligen Bewerbungs- und Immatrikulationsfristen finden Sie hier:
Bitte beachten Sie, dass die Prüfung Ihrer Unterlagen sowie die Durchführung des Beratungsgespr?ches einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
Bitte beachten Sie auch, dass unvollst?ndige Unterlagen die Bearbeitungszeit verl?ngern.
In der Regel k?nnen Sie diese bereits ein Semester vor Aufnahme des geplanten Studiums beantragen.
Bewerbungsmodalit?ten: Was muss ich machen, wenn ich mich für einen zulassungsbeschr?nkten Studiengang bewerben m?chte?
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Studierendenkanzlei oder die Studienberatung der Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg
Bitte beachten Sie, dass Sie das obligatorische Beratungsgespr?ch bereits vor Ihrer Bewerbung absolviert haben müssen. Dies ist erforderlich, da Ihnen erst nach dem erfolgten Beratungsgespr?ch eine Bescheinigung über Ihre Studienberechtigung ausgestellt wird. Diese Bescheinigung muss zwingend Ihrer Bewerbung beigefügt sein.