Bibliotheksausweis

In den R?umen der Bibliothek k?nnen Sie Medien aus dem Freihandbereich ohne Formalit?ten nutzen. Auch die Recherche im Bamberger Katalog ist ohne Bibliotheksausweis m?glich. Für unsere IT-Infrastruktur gelten die Nutzungsrichtlinien für Informationsverarbeitungssysteme der Universit?t Bamberg.

Um Bücher nach Hause auszuleihen, Literatur aus dem Magazin oder per Fernleihe zu bestellen oder wissenschaftliche Recherchen im Internet durchzuführen, brauchen Sie einen kostenlosen Bibliotheksausweis.

Mit der Freischaltung Ihres Bibliotheksausweises erkennen Sie unsere Benutzungsordnung an.

Für Studierende und Mitarbeitende der Universit?t Bamberg

Ihr Studierendenausweis bzw. Ihre ServiceCard dient gleichzeitig als Bibliotheksausweis. Die Ausweise von Erstsemestern werden kurz vor Semesterbeginn freigeschaltet. Die Ausweisnummer, mit der Sie sich in Ihr Bibliothekskonto einloggen k?nnen, steht auf der Rückseite (013...).

Für LIfBi-Mitglieder

Bitte lassen Sie sich auf diesem Formular(146.2 KB, 1 Seite) best?tigen, dass Sie beim Leibniz-Institut für Bildungsverl?ufe angestellt sind. Sie erhalten damit Ihren Bibliotheksausweis in jeder Teilbibliothek.

Für andere Benutzerinnen und Benutzer

Wenn Sie nicht an der Universit?t Bamberg studieren oder besch?ftigt sind, erhalten Sie in unseren Teilbibliotheken einen kostenlosen Bibliotheksausweis. Voraussetzung ist ein Wohnsitz in Deutschland. Schülerinnen und Schüler werden ab der 10. Klasse zugelassen. Ihre Ausweisnummer, mit der Sie sich in Ihr Bibliothekskonto einloggen k?nnen, steht auf der Rückseite (013...).

Bibliotheksausweis online beantragen

Abholung in einer unserer Teilbibliotheken mit Personalausweis (alternativ: Reisepass und Meldebest?tigung). Bei ausl?ndischen Staatsangeh?rigen ben?tigen wir als Nachweis des Wohnsitzes in Deutschland eine Meldebescheinigung.

Bitte beachten Sie, dass Ausweise, die am Wochenende beantragt werden, erst am Montag von uns erstellt werden k?nnen.

Wenn sich etwas ?ndert

Bitte teilen Sie uns Adress- und Namens?nderungen unbedingt mit.Bei l?ngeren Abwesenheiten (z.B. in der vorlesungsfreien Zeit) geben Sie bitte eine Korrespondenzadresse an, damit wir Sie für Mitteilungen und Rückforderungen erreichen k?nnen. Andernfalls anfallende Mahngebühren gehen zu Ihren Lasten.

Studierende der Universit?t Bamberg müssen ?nderungen zus?tzlich über dieses Online-Portal der Studierendenkanzlei melden. Besch?ftigte der Universit?t melden ?nderungen bitte auch der Personalabteilung.

Selbstverst?ndlich k?nnen Sie auch nach dem Ende Ihres Studiums die Universit?tsbibliothek weiter nutzen. Sie erhalten in diesem Fall kostenfrei einen neuen Bibliotheksausweis. Bitte kommen Sie hierfür w?hrend der Gesch?ftszeiten in eine der Teilbibliotheken.

Bibliotheksausweis verloren?

Um Missbrauch zu vermeiden, sagen Sie uns bitte umgehend Bescheid, falls Sie Ihren Bibliotheksausweis verlieren. Studierende der Universit?t Bamberg wenden sich für eine neue Chipkarte bitte an die Studierendenkanzlei. Externe Benutzerinnen und Benutzer k?nnen sich in der Bibliothek einen Ersatzausweis ausstellen lassen.