Anerkennung von Studienleistungen, Prüfungsleistungen und Studienzeiten/Anrechnung von au?erhochschulisch erworbenen Kompetenzen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie Studien- und Prüfungsleistungen, die Sie an inl?ndischen oder ausl?ndischen Hochschulen erbracht haben, anrechnen m?chten, so sollten Sie sich frühzeitig mit dem Prüfungsausschuss in Verbindung setzen. Module k?nnen anerkannt werden, sofern nicht wesentliche Unterschiede der erworbenen Kompetenzen in Inhalt, Niveau oder Umfang bestehen oder fachdidaktisch zum Studiengang passend geeignet sind.

Bei Fragen zum Anrechnungsprozess k?nnen Sie jederzeit den Assistenten des Prüfungsausschusses (Servicedesk WI) kontaktieren.

Beachten Sie bitte die FAQ
Beachten Sie bitte die Fristen für die Anerkennung von Studienleistungen(299.8 KB, 2 Seiten)

Sofern Ihnen ein Auslandsstudium bevorsteht, beachten Sie bitte die Informationen zum Learning Agreement

Formulare für die Anrechnungen

Die Formulare finden Sie im VC - Informationen des Prüfungsausschusses WI/IISM/WipaedWI (nach der Anmeldung).

Anrechnungsprozess

Für die Anrechnung werden zwei verschiedene Anrechnungsarten unterschieden: Gleichwertigkeitsanrechnungen (Modulanrechnung) und Anrechnungen ohne Gleichwertigkeit (Modulgruppenanrechnung).

Anerkennung mit Gleichwertigkeit (Modulanerkennung)

Haben Sie in Ihrem vorangegangenen Studium ein Modul belegt, das inhaltlich gleichwertig zu einem Bamberger Modul ist, und Sie sich dieses ausw?rtig absolvierte Modul für ein Bamberger Modul anrechnen lassen m?chten (Gleichwertigkeitsanrechnung), so lassen Sie sich vom jeweiligen Modulverantwortlichen (zu finden im Modulhandbuch in der jeweiligen Modulbeschreibung) die Gleichwertigkeit des ausw?rtig absolvierten Moduls zu dem Bamberger Modul best?tigen.

Reichen Sie dazu bei dem Modulverantwortlichen eine ausführliche Modulbeschreibung und das Zeugnis bzw. Transcript of Recod ein. Ebenfalls muss eine ausgefüllte Gleichwertigkeits- bescheinigung beigefügt werden. Sofern eine Gleichwertigkeit besteht, best?tigt der oder die Modulverantwortliche dies auf dem Zeugnis/Gleichwertigkeitsbescheinigung.

  • Eine Gleichwertigkeitsbescheinigung ist zwingenderma?en erforderlich, wenn Sie ein Modul auf ein Pflichtmodul in Ihrem Studiengang anrechnen lassen m?chten.
  • Wenn eine Gleichwertigkeitsbescheinigung erteilt wurde, werden die für das Bamberger Modul definierten ECTS-Punkte vergeben.

Das Formular finden Sie hier: Gleichwertigkeitsbescheinigung (Modulanrechnung)

Spezialfall: Anerkennung aus einem anderen Studiengang der Universit?t Bamberg

Wenn Sie aus einem Studiengang der Universit?t Bamberg Leistungen anerkennen lassen m?chten, müssen Sie die Gleichwertigkeit grunds?tzlich nicht vorab prüfen lassen. Anerkannt werden k?nnen alle Module, die sich jeweils im alten und neuen Studiengang finden. Vergleichen Sie dafür bitte die Modulhandbücher und nehmen Sie die entsprechenden Eintragungen im Antrag auf Anerkennung vor. Beachten Sie bitte unbedingt auch die ?quivalenzliste in unseren Modulhandbüchern. Bei unklaren Modulen kontaktieren Sie uns bitte.

Anerkennung ohne Gleichwertigkeit (Modulgruppenanrechnung)

Haben Sie in Ihrem vorangegangenen Studium ein Modul belegt, das inhaltlich nicht gleichwertig zu einem Bamberger Modul ist, kann die Gleichwertigkeitsprüfung durch einen Modulverantwortlichen entfallen. Stattdessen prüft die Assistenz des Prüfungsausschusses (Servicedesk WI) ob das Modul in einem Wahlpflichtbereich eingebracht werden kann. Die Anrechnung kann dann erfolgen, wenn das Modul inhaltlich und fachdidaktisch zum Studiengang passt. Reichen Sie dazu bei der Assistenz des Prüfungsausschusses (Servicedesk WI) eine ausführliche Modulbeschreibung und das Zeugnis bzw. Transcript of Records ein (per Mail). 

  • Bei einer Modulgruppenanrechnung werden die Module mit an der auswertigen Hochschule vergebenen ECTS-Punkten angerechnet.

Finale Anerkennung der Prüfungsleistungen nach ?berprüfung

Nachdem Sie alle Gleichwertigkeitsbescheinigungen bei den Modulverantwortlichen angefragt sowie Rückmeldung zu diesen erhalten haben und ggf. die Anrechnungen ohne Gleichwertigkeit mit dem Assistenten des Prüfungsausschusses abgestimmt haben, reichen Sie einen Antrag zur Anrechnung gemeinsam mit dem Zeugnis bzw. Transcript of Record der ausw?rtigen Hochschule und den Gleichwertigkeitsbest?tigungen beim Assistenten des Prüfungsausschusses ein (per Mail und Scan der Gleichwerigkeitsbescheinigungen).

Das Formular finden Sie hier: Antrag auf Anrechnung

Anerkennung von Scheinen:

Leistungsnachweise in Form von "Scheinen" sollten inzwischen weitgehend der Vergangenheit angeh?ren. Grunds?tzlich sollten Sie sich, wenn Sie sich für eine Prüfung nicht über FlexNow anmelden k?nnen, immer fragen, ob diese Prüfungsleistung überhaupt (noch) in Ihren Studiengang einbringbar ist! In einigen Sonderf?llen kann es jedoch immer noch auftreten, dass die Prüfungsanmeldung nur als "Scheinteilnehmer/in" erfolgen kann. Es ist also immer sinnvoll, die Verwendbarkeit des Scheins vorab mit dem Prüfungsausschuss zu kl?ren. Andernfalls kann es vorkommen, dass Sie Prüfungen "auf Schein" absolvieren, die Sie nicht mehr in Ihr Studium einbringen k?nnen. 

Beantragen Sie die Anrechnung eines auf Schein erworbenen Moduls, reichen Sie den Schein beim Assistenz des Prüfungsausschusses (Servicedesk WI) ein.

Anrechnung au?erhochschulisch erworbener Kompetenzen 

Auch Kompetenzen, die Sie au?erhochschulisch, z.B. im Rahmen einer Ausbildung erworben haben, sind potentiell anrechenbar. Im Unterschied zur Anerkennung hochschulischer Kompetenzen setzt die Anrechnung au?erhochschulisch erworbener Kenntnisse und F?higkeiten jedoch die "Gleichwertigkeit der Leistungen nach Inhalt und Niveau" voraus. Dieses Kriterium ist gerade für au?erhochschulische Kompetenzen nur selten erfüllt. Sprechen Sie im Zweifelsfall mit dem Assistenten des Prüfungsausschusses (Servicedesk WI). Als Zeugnisse reichen Sie bitte das Abschlusszeugnis der Berufsschule sowie das Prüfungszeugnis ein. Eine Ausnahme stellt hierbei die Anerkennung für Buchführung dar, denn diese wird von dem Assistenten des Prüfungsausschusses (Servicedesk WI) geprüft. Grunds?tzlich gilt das Verfahren für die Anrechnung analog zur Anerkennung mit Gleichwertigkeit (Modulanerkennung). Die Module werden dann grunds?tzlich ohne Note angerechnet, aufgrund der Unvergleichbarkeit der Notensysteme. Diese Module gehen somit auch nicht in die Berechnung der Endnote mit ein.