Informationen zu Baf?G-Bescheinigungen

Prof. Kude ist in seiner Funktion als Prüfungsauschussvorsitzender WI/IISM/Wip?dWI auch der Zeichnungsberechtigte für die gesamte Fakult?t hinsichtlich des BAf?Gs. Studierende, die für den weiteren Erhalt von BAf?G-Leistungen eine Bescheinigung darüber ben?tigen, dass sie die in ihrem Studiengang üblichen Leitungen erbracht haben, reichen bitte bei der Assistenz des Prüfungsausschusses WI/IISM/Wipaed_WI (Servicedesk WI) ein:

  • das Formblatt 5 immer mit vorausgefülltem Kopf. Das entsprechende Formular 5 finden Sie online unter BAf?G Formblatt 5.
  • Studierende, die nicht WI/IISM/Wip?d/WI studieren: Ein aktuelles FlexNow-Datenblatt als Leistungsnachweis sowie eine aktuelle Studienverlaufsbescheinigung oder Immatrikulationsbescheinigung aus den Online-Diensten der Studierendenkanzlei. Für Studierende der WI/IISM/Wip?dWi entf?llt die Vorlage dieser Unterlagen, weil wir dies selbst in FlexNow einsehen k?nnen.

Als übliche Leistungen werden in den Bachelorstudieng?ngen der Fakult?t WIAI 80% der Soll-Leistung in ECTS-Punkten zugrunde gelegt, wobei eine ?berprüfung in der Regel (frühestens) zum Ende des 4. Fachsemester stattfindet.

Ende des 4.Fachsemesters:
Mindestens 4 * 30 * 0,8 = 96 ECTS-Punkte

 

Auslandsbaf?g für ein Praktikum

Ben?tigen Sie eine Best?tigung zur Beantragung von Auslands-Baf?g für ein Praktikum im Ausland, so wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Assistenz des Prüfungsausschusses WI/IISM/Wipaed_WI (Servicedesk WI).