Wichtiger Hinweis zur ?berschreitung der H?chststudiendauer.

An die Studierenden der Studieng?nge Bachelor P?dagogik, Master Erziehungs- und Bildungswissenschaft, Master Erwachsenenbildung und Weiterbildung

Betr.: Verl?ngerung der H?chststudiendauer

Aus gegebenem Anlass wei?t der Prüfungsausschuss mit Nachdruck darauf hin, dass eine Verl?ngerung der Studienzeit über die jeweilige H?chststudiendauer hinaus nur in begründeten F?llen gew?hrt werden kann. Als begründet gilt ein Antrag (nur) dann, wenn von der Studentin bzw. dem Studenten ?nicht zu vertretende Gründe‘ vorliegen (§ 3 Abs. 5 i.V.m. Abs. 3 bzw. 4 APO).

Dies trifft insbesondere auf l?ngere Krankheiten, Todesf?lle innerhalb der Familie und Studierunf?higkeit aufgrund psychotherapeutischer Behandlung etc. zu, nicht aber auf ?berschreitung in Folge unzureichender Studienplanung, Zeitmangel oder Gründen der pers?nlichen Lebensführung.

Beachten Sie bitte, dass Antr?ge auf Verl?ngerung der H?chststudienzeit rechtzeitig vor dem Ablauf des Endes der H?chststudienzeit gestellt werden müssen. Der Antrag muss formlos aber schriftlich per E-Mail bei dem/der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gestellt werden und entsprechend begründet sein. Entsprechende Atteste bzw. Nachweise sind dem Prüfungsausschuss vorzulegen.

Prüfungsausschuss der Studieng?nge BA P?dagogik, MA EBWS, MA EBWS