Widerspruch und sog. H?rtefall

Die Rechtsordnung der Universit?t Bamberg sieht formal die M?glichkeit eines sog. H?rtefallantrags im Zusammenhang mit universit?ren Prüfungen nicht vor.

Der Prüfungsausschuss hat im Falle studentischer 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网aufnahme vor Ablegen einer betreffenden Prüfung bestenfalls informelle, beratende Funktion, agiert jedoch nicht rechtsverbindlich; die Annahme einschl?giger Anfragen ist nicht verpflichtend.

Nachendgültiger Er?ffnung des Prüfungsergebnisses ist ein solches Ansinnen gem?? h?chstrichterlicher Rechtsprechung grunds?tzlich ausgeschlossen. Es wird dort regelm??ig darauf verwiesen, dass Studierende in jedem Falle eigenverantwortlich entscheiden, ob sie an einer Prüfung teilnehmen oder nicht.

Ein Widerspruch gegen einen universit?ren Bescheid (z.B. endgültig nicht bestandenes Modul, Exmatrikulation) ist an die Universit?t Bamberg als Gesamtinstitution zu richten, der Prüfungsausschuss ist hier kein direkter Ansprechpartner.