Im Ausland erbrachte Leistungen f¨¹r den Kernbereich
F¨¹r die Anrechnung und Anerkennung von im Ausland erbrachten Studien- und Pr¨¹fungsleistungen im Kernbereich des Masterstudiengangs m¨¹ssen Sie zun?chst mit der Fachstudienberatung ein entsprechendes Learning Agreement vereinbaren und die Leistungen durch die Auslandskoordination der Fakult?t GuK anrechnen lassen.
>>>Informationen zum Anerkennungsverfahren
Wenn Sie Fragen zu den jeweiligen Schritten haben, wenden Sie sich an die Fachstudienberatung oder die Auslandskoordination der Fakult?t GuK.
Am besten Sie nehmen bereits fr¨¹hzeitig 188betÑÇÖÞÌåÓý±¸ÓÃ_188ÌåÓýƽ̨-Ͷע*¹ÙÍø mit der Fachstudienberatung auf, damit keine wichtigen Schritte ¨¹bersehen werden.
Anerkennung von Leistungen f¨¹r den Erweiterungsbereich
M?chten Sie Leistungen in den Erweiterungsbereich einbringen, die nicht ¨¹ber das Pr¨¹fungssystem der Universit?t Bamberg (FlexNow) abgebildet werden k?nnen, m¨¹ssen Sie einen entsprechenden Antrag an den Pr¨¹fungsausschuss stellen.
Dies betrifft insbesondere im Ausland erbrachte Leistungen oder Kurse der Virtuellen Hochschule Bayern, ggf. auch Sprachkurse des Sprachenzentrums der Universit?t Bamberg.
>>>Hinweise zur Antragsstellung
Anderweitige Anrechnung von Studienleistungen
M?chten Sie eine Anrechnung von anderen als den oben genannten Studienleistungen beantragen, bspw. im Falle eines Wechsels der Universit?t oder einem Fachwechsel, ist der Pr¨¹fungsausschussvorsitzende Herr Prof. Dr. St?ber zust?ndig.
>>>Hinweise zur Antragsstellung