Unsere Aufgaben
?An den Hochschulen werden Beauftragte für die Gleichstellung von Frauen in Wissenschaft und Kunst bestellt, die auf die Vermeidung von Nachteilen für Wissenschaftlerinnen, Künstlerinnen, weibliche Lehrpersonen und Studierende achten. Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, nicht an Weisungen gebunden und unterstützen die Hochschulen bei der [tats?chlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und M?nnern]. [...] Die oder der für die Hochschule gew?hlte Beauftragte geh?rt der Erweiterten Hochschulleitung und dem Senat einschlie?lich seiner Ausschüsse, die oder der für die Fakult?ten gew?hlte Beauftragte dem Fakult?tsrat einschlie?lich seiner Ausschüsse und den Berufungsausschüssen als stimmberechtigtes Mitglied an. Die Hochschulleitung beteiligt die Beauftragte oder den Beauftragten bei sie oder ihn betreffenden Angelegenheiten und gibt regelm??ig Gelegenheit, Anliegen vorzutragen. Die Hochschulleitung kann die Beauftragte oder den Beauftragten als Mitglied der Hochschulleitung mit beratender Stimme berufen. Im ?brigen regelt die Grundordnung die Mitwirkung in sonstigen Gremien. Sie kann vorsehen, dass Stellvertreterinnen und Stellvertreter bestellt werden.“
(Art. 22 Abs. 3 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes)
?Langfristig wird angestrebt, dass der Anteil der Professorinnen in den F?chern bei mindestens 50 Prozent liegt, in denen die Studentinnen die Mehrheit stellen. In allen anderen F?chern soll der Anteil der Professorinnen nicht unter dem der Studentinnen liegen.“
(Gleichstellungskonzept der Universit?t Bamberg 2019, S. 24)
(Studierendenkanzlei)
https://mailex.uni-bamberg.de
https://o365.uni-bamberg.de