Finanzierung der Promotion
Die Finanzierung der Promotionsphase kann auf unterschiedlichen Wegen erfolgen. Welche Finanzierungsart die jeweils passende ist, h?ngt von unterschiedlichen Faktoren ab und ist individuell zu entscheiden.
Haushalts- oder Drittmittelstelle an der Universit?t
Qualifizierungsstellen für wissenschaftliche Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen sind meist nach TV-L 13 vergütet. Es handelt sich entweder um eine Haushaltsstelle oder um eine drittmittelfinanzierte Projektstelle. Promovierende k?nnen zudem als wissenschaftliche Hilfskraft mit Hochschulabschluss besch?ftigt werden.
Aktuelle Ausschreibungen für Stellen für wissenschaftliches Personal finden Sie hier.
Stipendium
Ein Promotionsstipendium (ausgereicht von den Begabtenf?rderungswerken) bel?uft sich in der Regel auf 1.350.- Euro pro Monat Grundf?rderung. Davon sind die Beitr?ge für die Krankenversicherung zu entrichten. Ein Stipendium ist nach § 3 Abs. 44 EStG steuerfrei.
Wer sich um ein Promotionsstipendium bei Stiftungen und F?rderinstitutionen bewerben m?chte, sollte beachten, dass zwischen Antragstellung und eventueller Gew?hrung des Stipendiums einige Monate liegen k?nnen. Stipendien werden in der Regel für zwei Jahre mit der Option auf Verl?ngerung um ein Jahr gew?hrt.
In bestimmten strukturierten Promotionsprogrammen wie zum Beispiel DFG-Graduiertenkollegs und Graduiertenschulen der Exzellenzinitiative erhalten alle in einem Auswahlverfahren aufgenommenen Promovierenden eine finanzielle F?rderung.
Au?eruniversit?re Berufst?tigkeit
Die Promotionsphase kann durch eine Teilzeit- oder Vollzeitt?tigkeit au?erhalb der Universit?t finanziert werden. Promovierende nutzen dabei den doppelten Weg, die berufliche Karriere au?erhalb der Universit?t voranzutreiben und als extern Promovierende an der Dissertation zu schreiben. Einige Unternehmen und Institutionen bieten explizit Doktorandenstellen an. In diesem Fall sind das Promotionsvorhaben und die berufliche T?tigkeit eng miteinander verbunden.