Weitergabe von Rechten und Pflichten

Im Falle eines Wechsels der Leitung einer Einrichtung gehen Rechte und Pflichten für das Kürzel sowie die, an das Kürzel gebundenen Datendienste (www-Seiten, E-Mail-Konten, Freigaben am Fileserver) automatisch an den jeweiligen Nachfolger über. ?ber die Nachfolge wird gem?? den geltenden hochschulrechtlichen Grundlagen durch die jeweiligen Gremien bzw. die Universit?tsleitung entschieden.

Im Falle eines Wechsels der Zust?ndigkeit für eine Aufgabe, die nicht als Organisationseinheit oder als Projekt im Organisationsmanagement existiert bzw. des Ausscheidens des Antragstellers aus den Diensten der Universit?t, entscheidet ggf. die Universit?tsleitung über die Weitergabe des Kürzels und/oder Rechte und Pflichten für das Kürzel sowie über die an das Kürzel gebundenen Datendienste und Daten.

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