Bedeutung und Verwendung von Kürzel

In vielen F?llen sind es nicht Personen, die sich über IT-Datendienste pr?sentieren bzw. die über IT-Datendienste kommunizieren, sondern Gruppierungen, wie z.B. Organisationseinheiten der Universit?t, Forschungsprojekte, Abteilungen, oder sonstige Aufgabengebiete oder Arbeitsgruppen im weitesten Sinne.
Nachdem die offiziellen Bezeichnungen dieser "Einrichtungen" in der Regel die Aufgabe ausführlich umschreiben (z.B. Dietrich-Bonhoeffer-Forschungsstelle für ?ffentliche Theologie) sind diese zur Benennung von IT-Datendienste wie z.B. E-Mail-Adressen, Webseiten oder Fileserverfreigaben ungeeignet.
Es ist deshalb erforderlich, Kurzbezeichnungen festzulegen. Dabei gilt es, eine Reihe von Punkten zu beachten, die manchmal zu Interessenskonflikten führen, wie z.B.:

  • das Interesse der Universit?t an einer abgestimmten Au?endarstellung
  • der Wunsch mehrerer Einrichtungen, deren Aufgaben sich überschneiden oder sich ?hneln, die gleiche Benennung verwenden zu wollen.
  • technische Beschr?nkungen (Umlaute und Sonderzeichen)
  • memotechnische Anforderungen (leicht merkbare Benennungen)
  • evtl. matchcodeartige Schematisierung der Benennungen

Zur L?sung dieser Konflikte wird die Festlegung solcher Benennungen einheitlich anhand eines Kürzels für die Organisaitonseinheit vorgenommen, das im Vorfeld auf Initiative der betroffenen Einrichtung und unter Einbeziehung der zust?ndigen Stellen (Organisationsmanagement, Dezernat Z/KOM - Kommunikation & Alumni und IT-Service) festgelegt wird.

Ein Kürzel wird, nachdem es festgelegt ist, im Kürzelverzeichnis eingetragen und ist ab diesem Zeitpunkt der Einrichtung, die die Festlegung veranlasst hat, eindeutig zugeordnet.
Die Verwendung eines registrierten Kürzels durch eine andere Einrichtung ist somit unterbunden.
Umgekehrt ist es m?glich, die Zust?ndigkeit und Verantwortung für Datendienste, die mit einem registrierten Kürzel benannt sind, eindeutig der Einrichtung und deren Leiterin oder Leiter, für die das Kürzel registriert wurde, zuzuordnen.
Dies ist insbesondere bei der Vergabe von Nutzungsrechten, der Herausgabe von Zugangsdaten jedoch auch im Falle von Missbrauch und Nutzung, die den Nutzungsrichtlinien widerspricht, von erheblicher Bedeutung.

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