Weitere Prüfungsformate

Praktische Prüfung

"Praktische Prüfungen, die mit Hilfe eines Videokonferenzsystems online abgehalten werden, k?nnen unterschiedliche Handlungen und Aktivit?ten enthalten, die normalerweise vor Ort durchgeführt und bewertet werden. Dies k?nnen bspw. musikalische oder künstlerische Aktivit?ten, aber auch sportpraktische Prüfungen oder andere Abl?ufe (z.B. Verband anlegen oder Patienten untersuchen in der Medizin) sein".

VorbereitungIdentit?tsprüfungAufsichtWerkzeugeNachbereitung
Information, Prüfung der Technik

Videokonferenz: Personalausweis, Studierendenausweis, pers. Bekanntschaft

Videokonferenz

Zoom, MS Teams, weitere

keine Besonderheiten

Didaktik

"Ziel von praktischen Prüfungen ist, die Umsetzung von Wissen, Fertigkeiten und Haltungen von Studierenden in kompetentes Handeln zu prüfen. Da nur Aktivit?ten innerhalb des Kamerawinkels betrachtet und ggf. auch bewertet werden k?nnen, muss vorab gut überlegt werden, welche Aktivit?ten die Studierenden ausführen sollen. Um ggf. die T?tigkeit von verschiedenen Perspektiven beobachten zu k?nnen, kann es sinnvoll sein, dass die Studierenden die T?tigkeit aus unterschiedlichen Positionen ausführen".

Technik

"Zur Erfassung der gesamten Prüfungssituation (z.B. einer komplexen Versuchsanordung) ist der Einsatz von Kameras mit einem Weitwinkel-Objektiv oder eine mobile Kamera technisch denkbar (n?here Informationen zur rechtskonformen Umsetzung in den Handreichungen).Zus?tzlich ist (analog zu den mündlichen Prüfungen und Pr?sentationen; siehe Abschnitt 4.2.1) eine stabile Internetverbindung notwendig, damit das Bild st?rungsfrei übertragen wird".

Prüfungsrecht und Datenschutz

"Auch bei praktischen Prüfungen mit Videokonferenzsystem handelt es sich praktische Fernprüfungen im Sinne von § 2 Abs. 3 der Verordnung zur Erprobung elektronischer Fernprüfungen an den Hochschulen in Bayern (BayFEV). Die Teilnahme an elektronischen Fernprüfungen muss für die Studierenden freiwillig sein. Daher muss zu einer Fernprüfung grunds?tzlich immer eine alternative Pr?senzprüfung angeboten werden, damit die Studierenden ein Wahlrecht zwischen elektronischer Fernprüfung und Pr?senzprüfung haben. Nur so kann sichergestellt werden, dass eine Teilnahme an der Fernprüfung auch wirklich freiwillig erfolgt. Eine Aufzeichnung der Prüfung ist dabei rechtlich nicht zul?ssig. Es dürfen nur Daten verarbeitet werden, die zur ordnungsgem??en Durchführung der Prüfung zwingend erforderlich sind. Die Studierenden sind darüber zu informieren, zu welchem Zweck personenbezogene Datenverarbeitet werden und wann diese wieder gel?scht werden. Au?erdem ist bei der Verwendung technischer Systeme sicherzustellen, dass insbesondere die datenschutzrechtlichen Anforderungen der DSGVO eingehalten werden. Wird die Pr?sentation in einer Gruppe gehalten, muss der Beitrag jedes einzelnen deutlich erkennbar und bewertbar sein".

(Quelle: Whitepaper zu Fernprüfungen an bayerischen Universit?ten)