Registrierung von Kürzeln
Antragsberechtigung
Standardm??ig wird ein Kürzel eingetragen
- für eine Organisationseinheit der Universit?t Bamberg, die mit Org.-Einheitsnummer im Org.-Schlüssel der Universit?t geführt wird bzw.
- für ein Projekt, das mit Projektnummer im Projektschlüssel der Universit?t geführt wird.
Im Ausnahmefall werden Kürzel auch für Aufgaben eingetragen, die keiner registrierten Organisationseinheit oder keinem registrierten Projekt zugeordnet sind. In diesem Fall ist eine entsprechende Begründung erforderlich.
Antragsberechtigt ist die im Organisationsmanagement eingetragene Leitung der Org.-Einheit bzw. des Projektes bzw. eine Person, die in leitender Funktion die Verantwortung für eine sonstige Aufgabe tr?gt.
Prozedere
Für die Registrierung eines Kürzels ist das Onlineformular Antrag auf Einrichtung eines Kürzel zu verwenden. Das Formular kann von einer beliebigen Person ausgefüllt werden. Die Zustellung an die zust?ndigen Stellen erfolgt jedoch erst nach Best?tigung durch die im Formular angegebene Leiterin der Einrichtung bzw. der sonstigen Aufgabe.
Die beantragten Kürzel werden von den zust?ndigen Stellen der Universit?t ggf. unter Einbeziehung der Universit?tsleitung geprüft. Sollten Bedenken gegen ein ausgew?hltes Kürzel bestehen, werden sich die entsprechenden Stellen direkt mit der Antragstellerin/dem Antragsteller in Verbindung setzen, um gemeinsam eine einvernehmliche L?sung zu erarbeiten.
Sobald s?mtliche Bedenken ausger?umt sind, wird das Kürzel im Kürzelverzeichnis eingetragen und die Antragstellerin oder der Antragsteller hiervon in Kenntnis gesetzt. Ab diesem Zeitpunkt k?nnen dann die Adresse für Webseiten, E-Mail-Adressen etc. beantragt bzw. eingerichtet werden.