Bearbeitungsrechte am Webauftritt der Universit?t erhalten
Ab sofort k?nnen die Berechtigungen zum Bearbeiten bestehender Webseiten ausschlie?lich dezentral von den einzelnen Einrichtungen selbst verwaltet werden.
Verwaltungsberechtigt ist automatisch die Einrichtungsleitung. Dieses Recht kann auch an beliebige andere Personen/Nutzerkonten delegiert werden. Es handelt sich um das selbe Verfahren wie z.B. bei Fileserver und aufgabenbezogenen E-Mailadressen.
Die passende Gruppe für den Webauftritt erkennen Sie am Format: IhrKürzel.wwwgrp, zum Beispiel rz.wwwgrp.