Allgemeine Erkl?rung zur Barrierefreiheit
?ffentliche Einrichtungen sind gem?? der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europ?ischen Parlaments und des Rates dazu verpflichtet, ihre Webseite und/oder mobilen Anwendungen barrierefrei zug?nglich zu machen. Für Tr?ger ?ffentlicher Gewalt wurde die Richtlinie in Art. 13 BayBGG und der BayBITV umgesetzt.
Diese Erkl?rung zur Barrierefreiheit ist für Webseiten und mobile Anwendungen der Otto-Friedrich-Universit?t Bamberg erforderlich.
Webseiten und mobile Anwendungen
Nachfolgende Webseiten und mobilen Anwendungen der Otto-Friedrich-Universit?t stimmen teilweise mit der § 1 BayBITV überein.
Nicht barrierefrei zug?ngliche Inhalte:
- Bei diesen Webseiten/Anwendungen ist nicht zentral sichergestellt, dass überall semantisch hilfreiche Angaben (beispielsweise in ALT-Tags für Bilder) gemacht werden. Auf den Webseiten verlinkte Dokumente sind teilweise nicht explizit im Hinblick auf Barierefreiheit optimiert.
- Technische Unzul?nglichkeiten sind zum Teil durch den Hersteller der zugrundeliegenden Software-Produkte bedingt. Die Unversit?t wirkt gegenüber den Herstellern oder Entwicklern darauf hin, dass im Rahmen von Produkt-Aktualisierungen Verbesserungen erfolgen.
Feedback-Mechanismus
Als Nutzerin oder Nutzer k?nnen Sie uns M?ngel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, barrierefrei anfordern.
Fragestellungen oder Anliegen | Anlaufstelle | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Technische Fragen | IT-Support im IT-Service | it-support(at)uni-bamberg.de |
Anliegen zur Barrierefreiheit von Studierenden | Behindertenbeauftragter | bafbs(at)uni-bamberg.de |
Anliegen zur Barrierefreiheit von Besch?ftigten | Schwerbehindertenvertretung | sbv(at)uni-bamberg.de |
Durchsetzungsverfahren
Bleibt eine Anfrage über die 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网m?glichkeit innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, prüft das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung auf Antrag des Nutzers, ob im Rahmen der ?berwachung gegenüber dem Verpflichteten Ma?nahmen erforderlich sind.
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Alexandrastra?e 4
80538 München
Telefon: +49 89 2129-1111
Telefax: +49 89 2129-1113
E-Mail: service@geodaten.bayern.de
https://www.ldbv.bayern.de/service/kontakt.html
Sonstige Hilfsangebote
- Studierende mit Behinderungen unterstützt die 188bet亚洲体育备用_188体育平台-投注*官网- und Informationsstelle für
Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung, siehe
www.uni-bamberg.de/bafbs - Die Schwerbehindertenvertretung kann Besch?ftigte unterstützen, siehe
www.uni-bamberg.de/beauftragte/schwerbehindertenbeauftragte - Besch?ftigten, die barrierefreie Dokumente erstellen, steht im Rahmen Rahmen des Projekts "Barrierefreie Dokumente online" eine Ansprechpartnerin zur Verfügung, siehe
/its/verfahrensweisen/barrierefreiheit-erklaerung/
Aktualit?t
Erstellungsdatum | 15.07.2019 |
Methodik | Selbstbewertung |
Letzte Prüfung | 24.07.2019 |